Im Stadtbahnsystem Hannover ist ein Zugbeeinflussungssystem (ZUB) imu-50-67-kHz der Fa. Siemens im Einsatz. Das aktuell im Einsatz befindliche ZUB ist vom Hersteller abgekündigt worden, Ersatzteile für ausfallende Komponenten stehen nur noch begrenzt zur Verfügung. Die fahrzeugseitigen Komponenten sind in neueren Fahrzeugen bereits durch eine Nachentwicklung der BBR Verkehrstechnik GmbH ersetzt worden. Nunmehr sollen auch die ortsfesten Komponenten des Systems unter Beibehaltung aller Systemfunktionen durch zeitgemäße Technik ersetzt werden. Diese Systemkomponenten müssen zunächst neu entwickelt werden und sollen dann sukzessive im gesamten Stadtbahnnetz das vorhandene Altsystem ersetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zugüberwachungssystem
Referenznummer: 175-18
Kurze Beschreibung:
Im Stadtbahnsystem Hannover ist ein Zugbeeinflussungssystem (ZUB) imu-50-67-kHz der Fa. Siemens im Einsatz. Das aktuell im Einsatz befindliche ZUB ist vom Hersteller abgekündigt worden, Ersatzteile für ausfallende Komponenten stehen nur noch begrenzt zur Verfügung. Die fahrzeugseitigen Komponenten sind in neueren Fahrzeugen bereits durch eine Nachentwicklung der BBR Verkehrstechnik GmbH ersetzt worden. Nunmehr sollen auch die ortsfesten Komponenten des Systems unter Beibehaltung aller Systemfunktionen durch zeitgemäße Technik ersetzt werden. Diese Systemkomponenten müssen zunächst neu entwickelt werden und sollen dann sukzessive im gesamten Stadtbahnnetz das vorhandene Altsystem ersetzen.
Im Stadtbahnsystem Hannover ist ein Zugbeeinflussungssystem (ZUB) imu-50-67-kHz der Fa. Siemens im Einsatz. Das aktuell im Einsatz befindliche ZUB ist vom Hersteller abgekündigt worden, Ersatzteile für ausfallende Komponenten stehen nur noch begrenzt zur Verfügung. Die fahrzeugseitigen Komponenten sind in neueren Fahrzeugen bereits durch eine Nachentwicklung der BBR Verkehrstechnik GmbH ersetzt worden. Nunmehr sollen auch die ortsfesten Komponenten des Systems unter Beibehaltung aller Systemfunktionen durch zeitgemäße Technik ersetzt werden. Diese Systemkomponenten müssen zunächst neu entwickelt werden und sollen dann sukzessive im gesamten Stadtbahnnetz das vorhandene Altsystem ersetzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zugüberwachungssystem📦
Zusätzlicher CPV-Code: Zugüberwachungssystem📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsstufe. Insoweit kann sich im Einzelfall eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben.
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsstufe. Insoweit kann sich im Einzelfall eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Stadtbahnsystem Hannover ist ein Zugbeeinflussungssystem (ZUB) imu-50-67-kHz der Fa. Siemens im Einsatz. Es handelt sich um ein punktförmiges Übertragungssystem zur Übermittlung von Signal- und Geschwindigkeitsbegriffen von der Strecke zum Fahrzeug. Die Komponenten sind Teile der Stellwerke sowie der Außenlage im Gleisbereich der Zugsicherung der Stadtbahn. Die Schnittstelle im Stellwerk ist die digitale Ausgabe der Signal- bzw. der Geschwindigkeitsbegriffe. Es sind die Stellwerkstypen Siemens 3216 und ECC im Einsatz. Die Schnittstelle zum Fahrzeug ist der Luftspalt oberhalb der Sendekoppelspule.
Im Stadtbahnsystem Hannover ist ein Zugbeeinflussungssystem (ZUB) imu-50-67-kHz der Fa. Siemens im Einsatz. Es handelt sich um ein punktförmiges Übertragungssystem zur Übermittlung von Signal- und Geschwindigkeitsbegriffen von der Strecke zum Fahrzeug. Die Komponenten sind Teile der Stellwerke sowie der Außenlage im Gleisbereich der Zugsicherung der Stadtbahn. Die Schnittstelle im Stellwerk ist die digitale Ausgabe der Signal- bzw. der Geschwindigkeitsbegriffe. Es sind die Stellwerkstypen Siemens 3216 und ECC im Einsatz. Die Schnittstelle zum Fahrzeug ist der Luftspalt oberhalb der Sendekoppelspule.
Das aktuell im Einsatz befindliche ZUB ist vom Hersteller abgekündigt worden, Ersatzteile für ausfallende Komponenten stehen nur noch begrenzt zur Verfügung. Die fahrzeugseitigen Komponenten sind in neueren Fahrzeugen bereits durch eine Nachentwicklung der BBR Verkehrstechnik GmbH ersetzt worden.
Das aktuell im Einsatz befindliche ZUB ist vom Hersteller abgekündigt worden, Ersatzteile für ausfallende Komponenten stehen nur noch begrenzt zur Verfügung. Die fahrzeugseitigen Komponenten sind in neueren Fahrzeugen bereits durch eine Nachentwicklung der BBR Verkehrstechnik GmbH ersetzt worden.
Nunmehr sollen auch die ortsfesten Komponenten des Systems unter Beibehaltung aller Systemfunktionen durch zeitgemäße Technik ersetzt werden. Es sind dies die Sendebaugruppen in den Stellwerken, die Kabelverbindungen zu den Sendekoppelspulen und die Sendekoppelspulen im Gleisbereich. Diese Systemkomponenten müssen zunächst neu entwickelt werden und sollen dann sukzessive im gesamten Stadtbahnnetz das vorhandene Altsystem ersetzen.
Nunmehr sollen auch die ortsfesten Komponenten des Systems unter Beibehaltung aller Systemfunktionen durch zeitgemäße Technik ersetzt werden. Es sind dies die Sendebaugruppen in den Stellwerken, die Kabelverbindungen zu den Sendekoppelspulen und die Sendekoppelspulen im Gleisbereich. Diese Systemkomponenten müssen zunächst neu entwickelt werden und sollen dann sukzessive im gesamten Stadtbahnnetz das vorhandene Altsystem ersetzen.
Der gesamte Entwicklungsprozess muss von einem Zulassungsverfahren begleitet werden. Der erforderliche anerkannte Sachverständige für dieses Zulassungsverfahren wird vom Auftraggeber beauftragt. Die Zustimmung gemäß § 60 BOStrab ist erforderlich. Das System muss den safety integrity level (SIL) 3 erreichen. Der Sicherheitsnachweis ist zu führen.
Der gesamte Entwicklungsprozess muss von einem Zulassungsverfahren begleitet werden. Der erforderliche anerkannte Sachverständige für dieses Zulassungsverfahren wird vom Auftraggeber beauftragt. Die Zustimmung gemäß § 60 BOStrab ist erforderlich. Das System muss den safety integrity level (SIL) 3 erreichen. Der Sicherheitsnachweis ist zu führen.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Optionen:
Bei dem Vergabegegenstand handelt es sich um ein komplexes Gesamtsystem unterschiedlicher Leistungen. Die Realisierbarkeit der Gesamtleistung hängt insbesondere davon ab, dass die einzelnen Leistungsstufen erfolgreich abgeschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Auftraggeber die Leistungsstufen mit Erteilung des Zuschlags nicht vollständig, sondern stufenweise. Näheres zum Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung ist dem Projektvertrag (Anlage B01) zu entnehmen.
Bei dem Vergabegegenstand handelt es sich um ein komplexes Gesamtsystem unterschiedlicher Leistungen. Die Realisierbarkeit der Gesamtleistung hängt insbesondere davon ab, dass die einzelnen Leistungsstufen erfolgreich abgeschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Auftraggeber die Leistungsstufen mit Erteilung des Zuschlags nicht vollständig, sondern stufenweise. Näheres zum Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung ist dem Projektvertrag (Anlage B01) zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsstufe. Insoweit kann sich im Einzelfall eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben.
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft und endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistungsstufe. Insoweit kann sich im Einzelfall eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit ergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
7 Stellwerksbereiche im Stadtbahnnetz im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover und angrenzenden Kommunen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eintragung in das Berufsregister: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis. Nachweis nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Teilnahmeantragsfrist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (insgesamt und aus vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (insgesamt und aus vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
3) Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Mindeststandards:
Zu 3): Deckungssummen von jeweils mindestens 10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Zu 3): Deckungssummen von jeweils mindestens 10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4) Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
5) Beschäftigtenzahl: Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten insgesamt und Führungskräften.
6) Beschreibung der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung: Stichpunktartige Beschreibung der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung, die zur Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags zur Verfügung stehen.
7) Angabe der Nachunternehmerleistungen: Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Mindeststandards:
Zu 4): Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die Entwicklung und/oder Implementierung von Beeinflussungssystemen für schienengebundene Fahrzeugsysteme, bei denen der Beginn der Leistungen des Bewerbers frühestens zum 1.1.2014 erfolgte. Es sind mindestens 2 solche Referenzleistungen zu erklären.
Zu 4): Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die Entwicklung und/oder Implementierung von Beeinflussungssystemen für schienengebundene Fahrzeugsysteme, bei denen der Beginn der Leistungen des Bewerbers frühestens zum 1.1.2014 erfolgte. Es sind mindestens 2 solche Referenzleistungen zu erklären.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
8) Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
9) Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheitseinbehalt gemäß Regelungen in § 8 des Projektvertrags (Anlage B01).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Regelungen in § 8 des Projektvertrags (Anlage B01).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Auftraggeber gibt für Bewerber-/Bietergemeinschaften keine bestimmte Rechtsform vor. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber gibt für Bewerber-/Bietergemeinschaften keine bestimmte Rechtsform vor. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mindestanforderungen an die Eignung (siehe Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, die diese Mindestanforderungen erfüllen, weniger als 3 beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Anforderungen erfüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 3 Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mindestanforderungen an die Eignung (siehe Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, die diese Mindestanforderungen erfüllen, weniger als 3 beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Anforderungen erfüllen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Niedersachsen c/o IHK Hannover
Postanschrift: Schiffgraben 49
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Telefon: +49 5113107-272📞
E-Mail: hillmer@hannover.ihk.de📧
Fax: +49 5113107-430 📠
Internetadresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html🌏
Quelle: OJS 2019/S 248-616459 (2019-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7108829.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-23 📅
Name: BBR Verkehrstechnik GmbH
Postanschrift: Pillaustraße 1e
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland 🇩🇪 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7108829.76 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.