Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Wege der Nachverdichtung des Breitbandausbaus über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Insgesamt ca. 783 Teilnehmer (ca. 1199 Privathaushalte und Unternehmen sowie ca. 79 institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen (Schulen und Krankenhäuser) sollen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.
Auch die Anbindung von bislang unterversorgten Gewerbeunternehmen in 55 ausgewiesenen Gewerbegebieten ist geplant. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nachverdichtung des NGA-Breitbandausbaus im Neckar-Odenwald-Kreis
60382-18
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Wege der...”
Kurze Beschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Wege der Nachverdichtung des Breitbandausbaus über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Insgesamt ca. 783 Teilnehmer (ca. 1199 Privathaushalte und Unternehmen sowie ca. 79 institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen (Schulen und Krankenhäuser) sollen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.
Auch die Anbindung von bislang unterversorgten Gewerbeunternehmen in 55 ausgewiesenen Gewerbegebieten ist geplant. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
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1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Neckar-Odenwald-Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 90 Teilnehmern – mit ca. 112 Gewerbebetrieben und ca. 44 Wohneinheiten – in 7 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 90 Teilnehmern – mit ca. 112 Gewerbebetrieben und ca. 44 Wohneinheiten – in 7 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die Lose 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15.11.2018.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung des Bundes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom...”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung des Bundes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 und gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg zur Breitbandförderung vom 30.1.2019 („VwV Breitbandförderung“).
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 127 Teilnehmern – mit ca. 159 Gewerbebetrieben und ca. 73 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 127 Teilnehmern – mit ca. 159 Gewerbebetrieben und ca. 73 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung des Bundes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22....”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung des Bundes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 und gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg zur Breitbandförderung vom 30. Januar 2019 („VwV Breitbandförderung“).
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 97 Teilnehmern – mit ca. 198 Gewerbebetrieben und ca. 116 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 97 Teilnehmern – mit ca. 198 Gewerbebetrieben und ca. 116 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 98 Teilnehmern – mit ca. 91 Gewerbebetrieben und ca. 38 Wohneinheiten – in 11 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 98 Teilnehmern – mit ca. 91 Gewerbebetrieben und ca. 38 Wohneinheiten – in 11 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 80 Teilnehmern –mit ca. 100 Gewerbebetrieben und ca. 22 Wohneinheiten – in 7 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 80 Teilnehmern –mit ca. 100 Gewerbebetrieben und ca. 22 Wohneinheiten – in 7 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 126 Teilnehmern – mit ca. 168 Gewerbebetrieben und 42 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 126 Teilnehmern – mit ca. 168 Gewerbebetrieben und 42 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 78 Teilnehmern – mit ca. 68 Gewerbebetrieben und ca. 30 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 78 Teilnehmern – mit ca. 68 Gewerbebetrieben und ca. 30 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 68 Teilnehmern – mit ca. 65 Gewerbebetrieben und ca. 45 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 68 Teilnehmern – mit ca. 65 Gewerbebetrieben und ca. 45 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 44 Teilnehmern – mit ca. 45 Gewerbebetrieben und ca. 13 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 44 Teilnehmern – mit ca. 45 Gewerbebetrieben und ca. 13 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 783 Teilnehmern (bei ca. 1199 Wohn- und Gewerbeeinheiten außerhalb von Gewerbegebieten sowie ca. 79 institutionellen Nachfragern und...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 783 Teilnehmern (bei ca. 1199 Wohn- und Gewerbeeinheiten außerhalb von Gewerbegebieten sowie ca. 79 institutionellen Nachfragern und öffentlichen Einrichtungen (Schulen und Krankenhäusern))
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“– Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
– Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
– Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz,
– Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,
– Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
– Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist,
– Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
– Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie,
– Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
– bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein,
– Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
– Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
– auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern ein Bewerber ein Angebot nur für das LOS 10 oder auch mehrere Lose unter Einbeziehung des LOS 10 abgeben möchte:
– Vorlage von mind. 3 Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern ein Bewerber ein Angebot nur für das LOS 10 oder auch mehrere Lose unter Einbeziehung des LOS 10 abgeben möchte:
– Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Ausbau und Inbetriebnahme von vergleichbaren gigabitfähigen NGA-Netzen mit mindestens 800 Teilnehmern innerhalb von 36 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
– Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Betrieb von vergleichbaren gigabitfähigen NGA-Netzen mit mindestens 800 Teilnehmern für mindestens 24 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Sofern ein Bewerber ein Angebot nur für einzelne oder mehrere der Lose 1 bis 9 und nicht auch das Los 10 abgeben möchte:
– Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Ausbau und Inbetriebnahme von vergleichbaren gigabitfähigen NGA-Netzen mit mindestens 200 Teilnehmern innerhalb von 36 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
– Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Betrieb von vergleichbaren gigabitfähigen NGA-Netzen mit mindestens 200 Teilnehmern für mindestens 24 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
HINWEIS: Der Bieter, der mit seinem Teilnahmeantrag lediglich die zweit genannten Referenzen vorlegt, qualifiziert sich nicht für die Angebotsabgabe für das Los 10.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10
“Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über https://eu.eu-supply.com einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung über die vorgenannte Internetseite...”
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über https://eu.eu-supply.com einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung über die vorgenannte Internetseite erforderlich.
Die elektronischen Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen, d. h. es ist nicht erforderlich, sie mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel können, müssen jedoch nicht ausgefüllt werden. Die Einreichung durch Hochladen mit dem zur Verfügung gestellten Bewerbertool genügt den gesetzlichen Anforderungen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach
§ 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden.
Etwaige Erklärungen Dritter (Dritterklärungen, wie bspw. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Bewerbergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden (Aufzählung abschließend):
— Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
— Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
— Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bewerber übersandt hat.
Bewerberfragen sind ausschließlich elektronisch über https://eu.eu-supply.com an den Auftraggeber zu richten.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
– der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
– Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.lennartz@heuking.de📧
URL: https://www.heuking.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 131-322164 (2019-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nachverdichtung des NGA-Breitbandausbaus im Neckar-Odenwald-Kreis
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldedienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 90 Teilnehmern – mit ca. 112 Gewerbebetrieben und ca. 44 Wohneinheiten – in 7 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 90 Teilnehmern – mit ca. 112 Gewerbebetrieben und ca. 44 Wohneinheiten – in 7 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Ausschreibung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Netzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zu Service und Betrieb
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Darstellung der Endkundenpreise
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 127 Teilnehmern – mit ca. 159 Gewerbebetrieben und ca. 73 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 127 Teilnehmern – mit ca. 159 Gewerbebetrieben und ca. 73 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Ausschreibung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 97 Teilnehmern – mit ca. 198 Gewerbebetrieben und ca. 116 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 97 Teilnehmern – mit ca. 198 Gewerbebetrieben und ca. 116 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Ausschreibung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 98 Teilnehmern – mit ca. 91 Gewerbebetrieben und ca. 38 Wohneinheiten – in 11 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 98 Teilnehmern – mit ca. 91 Gewerbebetrieben und ca. 38 Wohneinheiten – in 11 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Ausschreibung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 80 Teilnehmern –mit ca. 100 Gewerbebetrieben und ca. 22 Wohneinheiten – in 7 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 80 Teilnehmern –mit ca. 100 Gewerbebetrieben und ca. 22 Wohneinheiten – in 7 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Ausschreibung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 126 Teilnehmern – mit ca. 168 Gewerbebetrieben und 42 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 126 Teilnehmern – mit ca. 168 Gewerbebetrieben und 42 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Ausschreibung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 78 Teilnehmern – mit ca. 68 Gewerbebetrieben und ca. 30 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 78 Teilnehmern – mit ca. 68 Gewerbebetrieben und ca. 30 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Ausschreibung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018
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Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 68 Teilnehmern – mit ca. 65 Gewerbebetrieben und ca. 45 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 68 Teilnehmern – mit ca. 65 Gewerbebetrieben und ca. 45 Wohneinheiten – in 4 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Ausschreibung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 44 Teilnehmern – mit ca. 45 Gewerbebetrieben und ca. 13 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 44 Teilnehmern – mit ca. 45 Gewerbebetrieben und ca. 13 Wohneinheiten – in 6 Gewerbegebieten
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Ausschreibung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Förderung des Ausbaus für die LOSE 1-9 erfolgt auf der Grundlage der Bundesförderrichtlinie und hier des „Sonderaufrufs Gewerbegebiete“ der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2018.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Erschließung von ca. 783 Teilnehmern (bei ca. 1199 Wohn- und Gewerbeeinheiten außerhalb von Gewerbegebieten sowie ca. 79 institutionellen Nachfragern und...”
Beschreibung der Beschaffung
Erschließung von ca. 783 Teilnehmern (bei ca. 1199 Wohn- und Gewerbeeinheiten außerhalb von Gewerbegebieten sowie ca. 79 institutionellen Nachfragern und öffentlichen Einrichtungen (Schulen und Krankenhäusern))
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer, insgesamt ca. 808 Teilnehmer in Gewerbegebieten (Lose 1 bis 9) und ca. 783 Teilnehmer sowie 79 institutionelle Einrichtungen – Schulen und Krankenhäuser – (Los 10) mit einem NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den Teilnehmern im Los 10 nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Schulen und Krankenhäusern in Los 10 eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) sowie den Teilnehmern in den Losen 1 bis 9 ebenfalls eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Mit der gegenständlichen Ausschreibung beabsichtigt der Neckar-Odenwald-Kreis, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 131-322164
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1-10
Titel: Nachverdichtung des NGA-Breitbandausbaus im Neckar-Odenwald-Kreis
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Goetheplatz 5 - 7
Quelle: OJS 2020/S 251-632283 (2020-12-22)