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Ort der Leistung: Ravensburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bad Waldsee
Hauptstraße 29
88339 Bad Waldsee
Beschreibung der Beschaffung:
“Stadt Bad Waldsee, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Roland Weinschenk
Ingenieurbauwerke (§ 41 HOAI) für Teilber. Grabenmühlplatz LP 4-8 und örtliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Stadt Bad Waldsee, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Roland Weinschenk
Ingenieurbauwerke (§ 41 HOAI) für Teilber. Grabenmühlplatz LP 4-8 und örtliche Bauüberwachung Anlage 12 HOAI, Verkehrsanlagen (§ 45 HOAI), Teilber. Bleichestrasse LP 4-8
Mit örtlicher Bauüberwachung (teilweise)
Die Stadt Bad Waldsee beabsichtigt im Rahmen Nationaler Projekte – Altstadt für alle – die Attraktivierung der historischen Altstadt für Bewohner und Besucher durch ein umfassendes Netz barrierefreier Wege, neuer Aufenthaltsräume und eine intensive Grünvernetzung.
Das Projekt „Altstadt für alle!“ ist beispielgebend für die Attraktivierung eines historischen Altstadtkerns einer Mittelstadt durch eine umfassende Inwertsetzung des öffentlichen Raumes. Die Attraktivierung soll hierbei sowohl den Besuchern der Altstadt als auch deren Bewohnern zugute kommen. Die Inwertsetzung umfasst die ganzheitliche Betrachtung und netzhafte Umgestaltung sämtlicher Fußgängerbereiche der Altstadt zu einem barrierefreien Netz, die Wiederentdeckung des ehemaligen Stadtgrabens um die Altstadt als einen grünen Gürtel um eine kompakte Stadt, die Herausarbeitung der historischen Altstadtsilhouette, die Herstellung eines Willkommensplatzes („Grabenmühlplatz“) innerhalb des grünen Gürtels mit hoher Aufenthaltsqualität und Marktfunktion sowie die parkartige Verbindung der Altstadt mit bestehenden Grünbereichen um Schloss und Schlosssee durch die Anlage neuer Wegeverbindungen und einer grünen Festwiese. Für die Besucher Bad Waldsees entsteht dadurch ein attraktiver Willkommensbereich im Zugangsbereich zur Altstadt an der Schnittstelle zum ÖPNV und zur Parkierung für den Individualverkehr. Von hier aus werden die ohne Frage vorhandenen Qualitäten der Altstadt unmittelbar erfahrbar, was die Auffindbarkeit und die Attraktivität der Altstadt erhöhen wird. Der Besucher kann sich von dieser Schnittstelle an barrierefrei durch die komplette Altstadt bewegen. Selbstverständlich werden auch die Bushaltestellen und die Zugänge zum Parkplatz barrierefrei umgestaltet. Für die Bewohner der Altstadt entsteht ein attraktives Grünangebot im unmittelbaren Wohnumfeld, wodurch das Wohnen in engen Altstadtsituationen wieder interessant gemacht wird. Die Bewohner profitieren zudem ebenfalls von der Barrierefreiheit ihrer Alltagswege. Gerade für eine älter werdende Bevölkerung, die Wohnlagen in fußläufiger Erreichbarkeit zur Versorgungsinfrastruktur sehr schätzt, ist die barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen essenziell
Qualitätsansprüche:
Die besonderen Qualitätsansprüche des Projekts „Altstadt für alle!“ liegen in der konsequenten Ableitung der Investitionsprojekte aus einem städtebaulichen Gesamtplan sowie einer gesamthaften Betrachtung der Barrierefreiheit, in der zielgruppenorientierten und integrativen Planung der öffentlichen Räume, in einer breiten Bürgerbeteiligung auf Ebene der vorbereitenden städtebaulichen Rahmenplanung sowie einer intensiven Betroffenenbeteiligung im Rahmen der konkreten Planung der Barrierefreiheit, und nicht zuletzt in einer neuen Inwertsetzung und Ergänzung vorhandener baukultureller Potenziale. Das konsequente Verfolgen der Idee einer „Altstadt für alle!“ im Sinne einer Teilhabe aller ist hierbei auch gesellschaftlich aktuell und hochrelevant. Mit diesem ganzheitlichen und konsequenten Ansatz ist das Projekt beispielgebend und innovativ. Der städtebauliche Ansatz wurde in einem städtebaulichen Rahmenplan in den Jahren 2010 und 2011 entwickelt. Abgeleitet aus dem räumlichen Leitbild einer kompakten Stadt in einem grünen Gürtel entstand das Konzept der Wiederentdeckung des Stadtgrabens um den historischen Stadtkern sowie die Vernetzung mit umgebenden vorhandenen Grünbereichen. In einem Raum, der heute durch Straßenverkehr, Parkierung und städtebauliche Unordnung geprägt ist, werden in Zukunft zusammenhängende Freiräume greifbar. Der alte Stadtgrundriss und die Stadtsilhouette werden wieder herausgearbeitet, das baukulturelle Erbe wieder neu inwertgesetzt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 65
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-30
16:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 149-367305 (2019-07-31)