Der Auftraggeber schreibt Unterstützungsleistungen bei der Testkoordination zur Nationalen Anbindung EESSI europaweit in 3 Losen aus.
Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Nationale und internationale Testkoordination sowie Defect Management für das Projekt ‚Nationale Anbindung EESSI”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Produkte/Dienstleistungen: JA17
📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber schreibt Unterstützungsleistungen bei der Testkoordination zur Nationalen Anbindung EESSI europaweit in 3 Losen aus.
Der exakte...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber schreibt Unterstützungsleistungen bei der Testkoordination zur Nationalen Anbindung EESSI europaweit in 3 Losen aus.
Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Internationale Testkoordination zur Koordination der Teststufe 3 auf nationaler Ebene” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Der internationale Testkoordinator ist im Rahmen der Teststufe 3 verantwortlich für:
— Planung und Koordination der EU Conformance Tests (CT) gegen das...”
Beschreibung der Beschaffung
Der internationale Testkoordinator ist im Rahmen der Teststufe 3 verantwortlich für:
— Planung und Koordination der EU Conformance Tests (CT) gegen das durch die EU-Kommission bereitgestellte Testsystem, sofern diese noch nicht vollständig in der vorhergehenden Projektphase abgeschlossen sind oder erneut durchgeführt werden müssen,
— Planung und Koordination der bilateralen Tests (BT) der deutschen Träger mit Testpartnern aus dem Ausland; dies ist der Schwerpunkt der Tätigkeit.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Kostenkriterium (Name): Tagesatz
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-02 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sollte eine Vertragsverlängerung erforderlich werden, kommen die Parteien rechtzeitig vor Vertragsende zusammen, um eine Verlängerung dieses Vertrages zu...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sollte eine Vertragsverlängerung erforderlich werden, kommen die Parteien rechtzeitig vor Vertragsende zusammen, um eine Verlängerung dieses Vertrages zu vereinbaren. Im Rahmen der Vereinbarung über eine Vertragsverlängerung sind das voraussichtliche Abrufvolumen (Nummer 3.4) und die Dauer der Verlängerung festzulegen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Nationaler Testkoordinator zur nationalen Koordination der Teststufe 2 mittels Zentraler Teststelle oder VIAS-Testumgebung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Der nationale Testkoordinator ist im Rahmen der Teststufe 2 verantwortlich für:
— Planung und Koordination der Integrationstests gegen die Zentrale...”
Beschreibung der Beschaffung
Der nationale Testkoordinator ist im Rahmen der Teststufe 2 verantwortlich für:
— Planung und Koordination der Integrationstests gegen die Zentrale Teststelle; diese simuliert einen ausländischen Träger und ist somit Testpartner (in Teststufe 2) vor den tatsächlichen Tests mit ausländischen Testpartnern (spätere Teststufe 3),
— Planung und Koordination der Integrationstests gegen die DVKA-Fachanwendung VIAS im Bereich Kostenabrechnung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Tagessatz
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Defect Management als Unterstützung der internationalen und nationalen Testkoordination für die Teststufen 2 (national) und 3 (international)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die im Rahmen der Testdurchführung der Teststufen 2 (national) und 3 (international) auftretenden Fehler werden durch die Testpersonen selbständig in einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die im Rahmen der Testdurchführung der Teststufen 2 (national) und 3 (international) auftretenden Fehler werden durch die Testpersonen selbständig in einem eigens dafür bereitgestellten Testtool (Jira) als sogenannte „Defects“ (= Fehler) erfasst. Für die tägliche Zuweisung dieser Defects zu den jeweiligen Verantwortlichen der o. g. Stakeholder für eine Ursachenanalyse bzw. Behebung ist die Rolle Defect Manager zuständig zur Sicherstellung des Testfortgangs.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 &
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Sofern der Bieter das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle einer Eignungsleihe) nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart Softwaretest, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart Softwaretest, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung Kurze allgemeine Darstellung des Bieters und ggfls. der vorgesehenen Nachunternehmer bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung Kurze allgemeine Darstellung des Bieters und ggfls. der vorgesehenen Nachunternehmer bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts (max. 5 Seiten).
Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ende der Angebotsfrist hinsichtlich nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen. Als vergleichbar gelten Referenzen im Test-/Defect Management im Sozialversicherungsbereich oder Finanzsektor.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Es sind mindestens zwei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen gefordert.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-09
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 231-566909 (2019-11-27)
Ergänzende Angaben (2019-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Nationale und internationale Testkoordination sowie Defect Management für das Projekt‚ Nationale Anbindung EESSI”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 231-566909
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Los-Identifikationsnummer: 1, 2 und 3
Ort des zu ändernden Textes: Erfüllungsort
Alter Wert
Text: NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Neuer Wert
Text:
“NUTS-Code: DEA23
Hauptort der Ausführung:
GKV-Spitzenverband/DVKA
Pennefeldsweg 12c
53177 Bonn”
Quelle: OJS 2019/S 236-579886 (2019-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die im Rahmen der Testdurchführung der Teststufen 2 (national) und 3 (international) auftretenden Fehler werden durch die Testpersonen selbständig in einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die im Rahmen der Testdurchführung der Teststufen 2 (national) und 3 (international) auftretenden Fehler werden durch die Testpersonen selbständig in einem eigens dafür bereitgestellten Testtool (Jira) als sogenannte „Defects“ (= Fehler) erfasst. Für die tägliche Zuweisung dieser Defects zu den jeweiligen Verantwortlichen der o.g. Stakeholder für eine Ursachenanalyse bzw. Behebung ist die Rolle Defect Manager zuständig zur Sicherstellung des Testfortgangs.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 231-566909
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1: Internationale Testkoordination
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GJC GmbH
Postort: Schriesheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Baden-Württemberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2: Nationale Testkoordination
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3: Defect Management
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 027-062328 (2020-02-05)