Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt unter den Gesichtspunkten der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der im Bewerberbogen aufgeführten Angaben und Nachweise. Die Verteilung der Punkte erfolgt entsprechend der in dem Bewerberbogen aufgeführten Bewertungsmatrix (Anl. 6 Auswahlkriterien):
— Gesamtumsatz (Euro brutto) des letzten Geschäftsjahre 2018 in Millionen Euro (kann notfalls als Prognose angegeben werden) (12,50 %)
> 1,0 max.: 5
> 0,8 – 1,0 4
> 0,5 – 0,8 3
> 0,2 – 0,5 2
> 0,1 – 0,2 1
< 0,1 min: 0
— Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (12,50 %)
Mitarbeiter: > 20 max. 5
Mitarbeiter: 15 – 20 4,0
Mitarbeiter: 10 – 15 3,0
Mitarbeiter: 5 – 10 2,0
Mitarbeiter: 2 – 4 1,0
Mitarbeiter: < 2 min 0
— Referenzliste der 3 in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt (2016-2018); Referenzen aus 2019 können genannt werden (37,50 %)
Überragende Referenzen max.: 5
Sehr gute Referenzen 4
Gute Referenzen 3
Befriedigende Referenzen 2
Ausreichende Referenzen 1
Mangelhafte Referenzen 0
— Referenzprojekte mit einem vergleichbaren Leistungsumfang gemäß Anlage 7 mit Einsatzbereich Krankenhaus bzw. der Psychiatrie (37,50 %)
Ja max.: 5
Nein min: 0
Der Auftraggeber wird mit den genannten Ansprechpartnern zu den jeweiligen Referenzen in Kontakt treten und dort über die Erfahrungen mit dem Bewerber um Auskunft bitten und die Referenzen gemäß der im Bewerberbogen aufgeführten Bewertungsmatrix (Bewertung Referenzen:
Überragende Referenzen:
Sehr hohe Vergleichbarkeit* (Bezug zum Ausschreibungsgegenstand vollumfänglich erfüllt. Zuverlässige, vollständige, termingetreue, vollumfängliche und innovative Erstellung des Auftragsgegenstandes des Referenzgebers durch den Auftragnehmer).
Sehr gute Referenzen:
Hohe Vergleichbarkeit* (Bezug zum Ausschreibungsgegenstand vollumfänglich erfüllt. Zuverlässige, vollständige, termingetreue, und vollumfängliche Erstellung des Auftragsgegenstandes des Referenzgebers durch den Auftragnehmer).
Gute Referenzen:
Durchschnittliche Vergleichbarkeit* (Bezug zum Ausschreibungsgegenstand teilweise erfüllt. Zufriedenstellende Erstellung des Auftragsgegenstandes des Referenzgebers durch den Auftragnehmer).
Befriedigende Referenzen:
Unterdurchschnittliche Vergleichbarkeit* (Bezug zum Ausschreibungsgegenstand teilweise erfüllt. Zufriedenstellende Erstellung des Auftragsgegenstandes des Referenzgebers durch den Auftragnehmer bei geringer, durch den Auftragnehmer verschuldeter Terminabweichung).
Ausreichende Referenzen:
Geringe Vergleichbarkeit* (Bezug zum Ausschreibungsgegenstand teilweise erfüllt. Zufriedenstellende Erstellung des Auftragsgegenstandes des Referenzgebers durch den Auftragnehmer bei hoher, durch den Auftragnehmer verschuldeter Terminabweichung).
Mangelhafte Referenzen:
Keine Vergleichbarkeit* (Bezug zum Ausschreibungsgegenstand nicht erfüllt. Keine zufriedenstellende Erstellung des Auftragsgegenstandes des Referenzgebers durch den Auftragnehmer bei hoher, durch den Auftragnehmer verschuldeter Terminabweichung).
* hierbei können Referenzen mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad in Bezug zum Ausschreibungsgegenstand genannt werden (nicht ausschließlich Gesundheitsbranche).) bewerten.
Die 3 bis 5 Bewerber, die nach Auswertung des Bewerberbogens die höchste Punktzahl erreichen, werden in einer darauffolgenden ersten Runde aufgefordert werden, Angebote abzugeben.