Der Auftrag beinhaltet die Beschaffung eines neuen Wärmebildzielgerätes für den Schützenpanzer (SPz) MARDER 1 im Rahmen der Nutzungsdauerverlängerung (NDV) bis zum Jahr 2025. Ein Wärmebildzielgerät hat die Aufgabe, dem Richtschützen und Kommandanten des SPz MARDER 1 das Beobachten, Aufklären und Bekämpfen von Zielen bei eingeschränkter Sicht (z. B. Dunkelheit) zu ermöglichen. Es besteht aus den wesentlichen Komponenten Infrarotbetrachtungsgerät, Optikausblickkopf, externe Einblickbaugruppe, Bediengerät und einer Elektronikbaugruppe. Das aktuelle Wärmebildzielgerät WBG X weist Obsoleszenzen auf, die eine Versorgung mit Ersatzteilen sowie die Instandsetzung gebrauchter defekter Geräte ausschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-06.
Auftragsbekanntmachung (2019-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische und elektrische Ersatzteile für Militärfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Lieferung von 260 Umrüstsätze „Wärmebildzielgerät“ inklusive der dazugehörigen Umbauanleitung sowie Ausbildlungsmittel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische und elektrische Ersatzteile für Militärfahrzeuge📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/🌏
E-Mail: baainbwk2.2@bundeswehr.org📧
Fax: +49 261-400-14222 📠
Der formlose Teilnahmeantrag ist mit allen seinen Anlagen in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 i. V. m. Anhang A.III genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: „nicht öffnen – EU Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren“; Bearbeitungsnummer: Q/K2BC/KA052/HA042; Schlusstermin: 9.7.2019, 14.00 Uhr
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt!!! Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Hinweis: Die Leistungsbeschreibung wird dem Bewerber mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
Der formlose Teilnahmeantrag ist mit allen seinen Anlagen in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 i. V. m. Anhang A.III genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: „nicht öffnen – EU Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren“; Bearbeitungsnummer: Q/K2BC/KA052/HA042; Schlusstermin: 9.7.2019, 14.00 Uhr
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt!!! Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Hinweis: Die Leistungsbeschreibung wird dem Bewerber mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag beinhaltet die Beschaffung eines neuen Wärmebildzielgerätes für den Schützenpanzer (SPz) MARDER 1 im Rahmen der Nutzungsdauerverlängerung (NDV) bis zum Jahr 2025.
Ein Wärmebildzielgerät hat die Aufgabe, dem Richtschützen und Kommandanten des SPz MARDER 1 das Beobachten, Aufklären und Bekämpfen von Zielen bei eingeschränkter Sicht (z. B. Dunkelheit) zu ermöglichen. Es besteht aus den wesentlichen Komponenten Infrarotbetrachtungsgerät, Optikausblickkopf, externe Einblickbaugruppe, Bediengerät und einer Elektronikbaugruppe.
Ein Wärmebildzielgerät hat die Aufgabe, dem Richtschützen und Kommandanten des SPz MARDER 1 das Beobachten, Aufklären und Bekämpfen von Zielen bei eingeschränkter Sicht (z. B. Dunkelheit) zu ermöglichen. Es besteht aus den wesentlichen Komponenten Infrarotbetrachtungsgerät, Optikausblickkopf, externe Einblickbaugruppe, Bediengerät und einer Elektronikbaugruppe.
Das aktuelle Wärmebildzielgerät WBG X weist Obsoleszenzen auf, die eine Versorgung mit Ersatzteilen sowie die Instandsetzung gebrauchter defekter Geräte ausschließen.
Referenznummer: Q/K2BC/KA052/HA042
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2020-02-28 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen.
(2) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen.
(3) Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung einreichen.
(4) Der Bewerber muss eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice in Höhe von mindestens 10 000 000,00 EUR dem Teilnahmeantrag beifügen.
(5) Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorlegen.
(6) Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) einreichen.
(7) Der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss das Formular BAAINBw-B-V 047, ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben, vorlegen.
(8) Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen.
(8) Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen.
(9) Der Bewerber muss in einer formlose Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaumännische Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
(9) Der Bewerber muss in einer formlose Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaumännische Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
(1) Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer mit Firma und Anschrift zu nennen.
(2) Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug des Unterauftragnehmers aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4.) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
(3) Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) einzureichen.
(4) Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) vorzulegen.
(5) Der Bewerber reicht eine formlose Eigenerklärung des Unterauftragnehmers ein, dass der Unterauftragnehmer die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
(5) Der Bewerber reicht eine formlose Eigenerklärung des Unterauftragnehmers ein, dass der Unterauftragnehmer die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Der Beweber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (mindestens einen Jahresgesamtumsatz von 20 000 000,00 EUR) sowie den Umsatz für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand (bezogen auf optronische Sichtmittel im militärischen Bereich) vergleichbar sind (mindestens einen Jahresgesamtumsatz von 20 000 000,00 EUR), erklären.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Der Beweber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (mindestens einen Jahresgesamtumsatz von 20 000 000,00 EUR) sowie den Umsatz für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand (bezogen auf optronische Sichtmittel im militärischen Bereich) vergleichbar sind (mindestens einen Jahresgesamtumsatz von 20 000 000,00 EUR), erklären.
(2) Der Bewerber muss einen Nachweis mit Teilnahmeantrag vorlegen, der einen Bonitätsindex der Creditreform unter 250 Punkte oder eines vergleichbaren Rankings bescheinigt.
Hinweis: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Der Bewerber muss die Befähigung zur Projektdurchführung durch formlose Eigenerklärung nachweisen. Dazu sind in einem Organigramm, mindestens die Projektleitung, Konstruktion, Produktion, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualitätssicherung, mit den Personalumfängen und deren Qualifikation darzustellen. Dabei müssen die Anforderungen an optronische Sichtmittel zur Aufklärung und Bekämfung mitberücksichtigt werden.
1) Der Bewerber muss die Befähigung zur Projektdurchführung durch formlose Eigenerklärung nachweisen. Dazu sind in einem Organigramm, mindestens die Projektleitung, Konstruktion, Produktion, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualitätssicherung, mit den Personalumfängen und deren Qualifikation darzustellen. Dabei müssen die Anforderungen an optronische Sichtmittel zur Aufklärung und Bekämfung mitberücksichtigt werden.
2) Der Bewerber muss mit den konstruktiven Rahmenbedingungen für optro- nische Sichtmittel/Zielgeräte für landbasierte Waffensysteme vertraut sein. Dies ist durch mindestens ein Referenzprojekt mit der Bundeswehr oder anderen euro- päischen Streitkräften nachzuweisen, in dem bereits vorhandene, obsolete optro- nische Sichtmittel/ Zielgeräte eines Waffensystems ersetzt wurden oder durch eine Neukonstruktion von optronischen Sichtmitteln/ Zielgeräte (z.B. für adaptierbare Waffenstationen) die Fähigkeiten erweitert wurden.
2) Der Bewerber muss mit den konstruktiven Rahmenbedingungen für optro- nische Sichtmittel/Zielgeräte für landbasierte Waffensysteme vertraut sein. Dies ist durch mindestens ein Referenzprojekt mit der Bundeswehr oder anderen euro- päischen Streitkräften nachzuweisen, in dem bereits vorhandene, obsolete optro- nische Sichtmittel/ Zielgeräte eines Waffensystems ersetzt wurden oder durch eine Neukonstruktion von optronischen Sichtmitteln/ Zielgeräte (z.B. für adaptierbare Waffenstationen) die Fähigkeiten erweitert wurden.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
— Kurze Darstellung der Referenztätigkeit, Vertragsnummern, Leistungsort, Leistungszeitraumes, eingesetztes Personals (Anzahl und Qualifikation), Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend),
— Darstellung der (Teil-)Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt/-auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer.
3) Der Bewerber muss durch den Entwurf eines Projektzeitplans inklusive Statusbesprechungen nachweisen, dass er in der Lage ist die für die NDV-Maßnahme erforderlichen Leistung bis Ende 2022 durchzuführen. Im Rahmen dessen sind die Lieferzeiten und die Bearbeitung der Projektelemente aufzunehmen.
3) Der Bewerber muss durch den Entwurf eines Projektzeitplans inklusive Statusbesprechungen nachweisen, dass er in der Lage ist die für die NDV-Maßnahme erforderlichen Leistung bis Ende 2022 durchzuführen. Im Rahmen dessen sind die Lieferzeiten und die Bearbeitung der Projektelemente aufzunehmen.
4) Der Bewerber muss über eine Projektorganisation für dieses spezifische Projekt verfügen. Zum Nachweis benennt er alle wichtigen Funktionen mit Ansprechpartner und dessen Qualifikation. Im Rahmen der Projektorganisation muss das Personal Kenntnisse auf Systemebene, Kenntnisse über die Konstruktion von optronischen Sichtmitteln, Kenntnisse über die Bundeswehranforderungen im Bereich Dokumentation, Arbeitsschutz und Umweltschutz haben.
4) Der Bewerber muss über eine Projektorganisation für dieses spezifische Projekt verfügen. Zum Nachweis benennt er alle wichtigen Funktionen mit Ansprechpartner und dessen Qualifikation. Im Rahmen der Projektorganisation muss das Personal Kenntnisse auf Systemebene, Kenntnisse über die Konstruktion von optronischen Sichtmitteln, Kenntnisse über die Bundeswehranforderungen im Bereich Dokumentation, Arbeitsschutz und Umweltschutz haben.
5) Der Bewerber muss über explizite Ansprechpartner für den Bereich der Arbeitssicherheit und Umweltschutz verfügen. Zum Nachweis sind die Ansprechpartner mit deren Qualifikation durch formlose Erklärung zu benennen.
6) Der Bewerber muss die Genehmigung nach dem KrWaffKontrG mit Teilnahmeantrag vorlegen (Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung – BMVg A II 1 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen). Im Weiteren ist den Nachweis der Genehmigung des BAFA oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde, Waffen zu lagern und instand zu setzen und/oder transportieren zu dürfen nach den Bestimmungen des KWKG, des AWG bzw. Dual use-Verordnung vorzulegen und zu bestätigen, dass alle Waffensysteme/Baugruppen nach den Bestimmungen des KWKG/AWG dokumentiert werden.
6) Der Bewerber muss die Genehmigung nach dem KrWaffKontrG mit Teilnahmeantrag vorlegen (Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung – BMVg A II 1 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen). Im Weiteren ist den Nachweis der Genehmigung des BAFA oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde, Waffen zu lagern und instand zu setzen und/oder transportieren zu dürfen nach den Bestimmungen des KWKG, des AWG bzw. Dual use-Verordnung vorzulegen und zu bestätigen, dass alle Waffensysteme/Baugruppen nach den Bestimmungen des KWKG/AWG dokumentiert werden.
7) Der Bewerber muss durch formlose Erklärung bestätigen, dass er über hinreichende Infrastruktur, Arbeitsplätze, Werkzeuge, Vorrichtungen und geeignetes Personal verfügt, um die in Ziffer II.1.5 benannten Leistungsbedingungen zu erfüllen.
8) Der Bewerber muss gemäß DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 zertifiziert sein und fügt seinem Teilnahmeantrag 1 Kopie eines gültigen Zertifikats bei. Ferner bestätigt der Bewerber durch formlose Eigenerklärung alle AQAP-Vorgaben einzuhalten.
9)Der Bewerber muss durch formlose Erklärung bestätigen, dass das von ihm für Herstellung der optronischen Sichtmittel/Zielgeräte vorgesehene Personal über eine ausreichend qualifizierte Berufserfahrung verfügt.
10) Der Bewerber muss durch formlose Eigenerklärung bestätigen, dass er keine International Traffic in Arms Regulations- Komonenten (ITAR-Komponenten)im Rahmen dieses Auftrags verwenden wird.
Mindeststandards: Eignungsleihe siehe zuvor
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Der Bewerber muss die Genehmigung nach dem KrWaffKontrG mit Teilnahmeantrag für den Unterauftragnehmer vorlegen (Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung – BMVg A II 1 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen). Im Weiteren ist den Nachweis der Genehmigung des BAFA oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde, Waffen zu lagern und instand zu setzen und/oder transportieren zu dürfen nach den Bestimmungen des KWKG, des AWG bzw. Dual use-Verordnung vorzulegen und zu bestätigen, dass alle Waffensysteme/Baugruppen nach den Bestimmungen des KWKG/AWG dokumentiert werden.
(1) Der Bewerber muss die Genehmigung nach dem KrWaffKontrG mit Teilnahmeantrag für den Unterauftragnehmer vorlegen (Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung – BMVg A II 1 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen). Im Weiteren ist den Nachweis der Genehmigung des BAFA oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde, Waffen zu lagern und instand zu setzen und/oder transportieren zu dürfen nach den Bestimmungen des KWKG, des AWG bzw. Dual use-Verordnung vorzulegen und zu bestätigen, dass alle Waffensysteme/Baugruppen nach den Bestimmungen des KWKG/AWG dokumentiert werden.
(2) Der Bewerber fügt eine Kopie des aktuellen Zertifikats des Unterauftragnehmers gemäß DIN EN ISO 9001:2008 dem Teilnahmeantrag bei. Ferner bestätigt der Unterauftragnehmer durch formlose Eigenerklärung alle AQAP-Vorgaben einzuhalten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter
Sonstige besondere Bedingungen:
— Formlose Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Auftragsdurchführung betraut werden, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durchgeführt wurde bzw. bis zum 31.3.2020 wird (siehe Ziffer III.1.5),
— Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers das Verschlüsselungsprogramm Chiasmus genutzt wird,
— Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Der formlose Teilnahmeantrag ist mit allen seinen Anlagen in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 i. V. m. Anhang A.III genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: „nicht öffnen – EU Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren“; Bearbeitungsnummer: Q/K2BC/KA052/HA042; Schlusstermin: 9.7.2019, 14.00 Uhr
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 i. V. m. Anhang A.III genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: „nicht öffnen – EU Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren“; Bearbeitungsnummer: Q/K2BC/KA052/HA042; Schlusstermin: 9.7.2019, 14.00 Uhr
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt!!! Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt!!! Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Hinweis: Die Leistungsbeschreibung wird dem Bewerber mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.