Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
(1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird;
(2) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird;
(3), sofern mehr als 3 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern anhand der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Dabei erfolgt die folgende Bewertung:
Kriterium „Gesamtinvestitionsvolumen (KG 200 bis 700) in Euro brutto"
Grundlage dieser Bewertung ist die als Mindestreferenz (Ziff. III.1.3 (2)) für den Bereich Objektplanung eingereichte Referenz. Sofern mehrere Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen, wird in diesem Kriterium die Referenz mit dem höchsten Gesamtinvestitionsvolumen herangezogen.
— 35 Mio. EUR brutto und mehr – 3 Punkte,
— 25 Mio. EUR brutto bis 35 Mio. EUR brutto – 2 Punkte,
— 20 Mio. EUR brutto bis 25 Mio. EUR brutto – 1 Punkt.
Kriterium „Erfahrungen bei einem Bauvorhaben im Gesundheitswesen, das mit Fördermitteln finanziert wurde"
Erfahrungen des Objektplaners bei einem Bauvorhaben im Gesundheitswesen, das mit Fördermitteln finanziert wurde (mind. 20 %). Es muss sich dabei um einen Neubau oder Umbau mit einem Investitionsvolumen von mindestens 10 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 700) handeln. Das Vorhaben muss in den letzten 10 Jahren fertiggestellt worden sein.
— Erfahrungen vorhanden – 2 Punkte,
— Erfahrungen nicht vorhanden – 0 Punkte.
Kriterium „Aktualität der Referenz"
Grundlage dieser Bewertung ist die als Mindestreferenz (Ziff. III.1.3 (2)) für den Bereich Objektplanung eingereichte Referenz. Sofern mehrere Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen, wird in diesem Kriterium die aktuellste Referenz herangezogen.
— Abschluss LPH 8 nach dem 31.12.2016 – 3 Punkte,
— Abschluss LPH 8 zwischen 31.12.2014 und 31.12.2016 – 2 Punkte,
— Abschluss LPH 8 zwischen 31.12.2012 und 31.12.2014 – 1 Punkt,
— Abschluss LPH 8 vor 31.12.2012 – 0 Punkte.
Auf die Regelung in § 75 Abs. 6 VgV wird hingewiesen.