Netzwerkkomponenten und zugehörige Software des Herstellers „Extreme Networks“ als Ersatz für bestehende Altkomponenten des Netzwerks des Auftraggebers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkkomponenten Extreme Networks
655-19
Produkte/Dienstleistungen: Netzkomponenten📦
Kurze Beschreibung:
“Netzwerkkomponenten und zugehörige Software des Herstellers „Extreme Networks“ als Ersatz für bestehende Altkomponenten des Netzwerks des Auftraggebers.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main”
Beschreibung der Beschaffung:
“Netzwerkkomponenten und zugehörige Software des Herstellers „Extreme Networks“ als Ersatzbeschaffung für das bestehende Netzwerk des Auftraggebers. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Netzwerkkomponenten und zugehörige Software des Herstellers „Extreme Networks“ als Ersatzbeschaffung für das bestehende Netzwerk des Auftraggebers. Die Wartung der Komponenten ist nicht Bestandteil des Auftrags. Auch der Einbau der Hardware und/oder sonstige Dienstleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-09 📅
Datum des Endes: 2020-01-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Soweit zutreffend – Eigenerklärung des Bieters, dass – sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist –...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Soweit zutreffend – Eigenerklärung des Bieters, dass – sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist – eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben im Angebotsschreiben (Formblatt B_01) gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben im Angebotsschreiben (Formblatt B_01) gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-11
11:00 📅
“Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT Kaufvertrag (vgl. Vergabeunterlage D_01) geschlossen. Es handelt sich um eine Lieferleistung. Hinsichtlich der...”
Mit Zuschlagserteilung wird ein EVB-IT Kaufvertrag (vgl. Vergabeunterlage D_01) geschlossen. Es handelt sich um eine Lieferleistung. Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrags wurde in Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung als Beginn der geplante Zuschlagstermin und als Ende der späteste Liefertermin angegeben. Die Lieferung hat bis spätestens 20.1.2020 zu erfolgen, sofern der Auftraggeber den Zuschlag bis spätestens 9.12.2019 erteilt hat. Die Angaben in dieser Bekanntmachung zur Vertragslaufzeit wurden entsprechend dieser Rahmenbedingungen gemacht. Verzögert sich die Zuschlagserteilung aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen, verlängert sich die Lieferfrist um die Anzahl der Tage der Verzögerung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VD6P5
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 199-482880 (2019-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswert lag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der...”
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der tatsächliche Auftragswert lag oberhalb des EU-Schwellenwerts. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 199-482880
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Netzwerkkomponenten Extreme Networks
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Communication Systems GmbH
Postanschrift: Frankfurter Straße 233
Postort: Neu-Isenburg
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Offenbach, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: -
“Mit Zuschlagserteilung wurde ein EVB-IT Kaufvertrag (vgl. Vergabeunterlage D_01) geschlossen. Es handelt sich um eine Lieferleistung.
Bekanntmachungs-ID:...”
Mit Zuschlagserteilung wurde ein EVB-IT Kaufvertrag (vgl. Vergabeunterlage D_01) geschlossen. Es handelt sich um eine Lieferleistung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VDMWL.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 240-588783 (2019-12-10)