Der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) hat den Auftrag, eine zentrale IT-Organisation und Betreuung für alle Justizstandorte des Landes Brandenburg zu schaffen, das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs umzusetzen und parallel hierzu die Voraussetzungen für die Einführung und den Betrieb einer elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg aufgrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz vorzunehmen.
Ausgeschrieben werden Netzwerktechnik sowie Zubehör und Kleinmaterialien. Für die ausgeschriebene Netzwerktechnik sind aufgrund der Konsolidierung in diesem Bereich ausschließlich Komponenten des Herstellers Extreme Networks zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerktechnik mehrere Justizstandorte Land Brandenburg
5470-E-I-048/19
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Kurze Beschreibung:
“Der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) hat den Auftrag, eine zentrale IT-Organisation und Betreuung für alle...”
Kurze Beschreibung
Der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) hat den Auftrag, eine zentrale IT-Organisation und Betreuung für alle Justizstandorte des Landes Brandenburg zu schaffen, das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs umzusetzen und parallel hierzu die Voraussetzungen für die Einführung und den Betrieb einer elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg aufgrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz vorzunehmen.
Ausgeschrieben werden Netzwerktechnik sowie Zubehör und Kleinmaterialien. Für die ausgeschriebene Netzwerktechnik sind aufgrund der Konsolidierung in diesem Bereich ausschließlich Komponenten des Herstellers Extreme Networks zugelassen.
1️⃣
Ort der Leistung: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Oberlandesgericht Brandenburg
Magdeburger Str. 51
14770 Brandenburg an der Havel
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Oberlandesgericht Brandenburg
Magdeburger Str. 51
14770 Brandenburg an der Havel
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
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Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben werden Netzwerktechnik sowie Zubehör und Kleinmaterialien. Für die ausgeschriebene Netzwerktechnik sind aufgrund der Konsolidierung in diesem...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben werden Netzwerktechnik sowie Zubehör und Kleinmaterialien. Für die ausgeschriebene Netzwerktechnik sind aufgrund der Konsolidierung in diesem Bereich ausschließlich Komponenten des Herstellers Extreme Networks zugelassen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-10
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-10
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8DZCQ
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium f. Wirtschaft u. Europaangelegenheiten”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Alle 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
Unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 33120153111📞
E-Mail: poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de📧
Quelle: OJS 2019/S 153-376425 (2019-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 280602.06 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Oberlandesgericht Brandenburg, Magdeburger Str. 51, 14770 Brandenburg an der Havel
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg,...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Oberlandesgericht Brandenburg, Magdeburger Str. 51, 14770 Brandenburg an der Havel
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg, Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 153-376425
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Netzwerktechnik mehrere Justizstandorte Land Brandenburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SYSTEMA Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 280602.06 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8DJ2M
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht Unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 181-440492 (2019-09-17)