Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Handelsregisterauszug in Kopie bzw. Nachweis, dass der Bieter zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistungen berechtigt ist;
2) Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist;
3) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind;
4) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegen;
5) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
6) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
7) Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter infrage stellen;
8) Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
9) Eigenerklärung, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt wurde;
10) Bei Bietergemeinschaften: Verzeichnis der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Angaben des bevollmächtigten Vertreters, eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
11) Bei Eignungsleihe: Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Soweit möglich, ist auch die Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) alternativ zulässig.
Bietergemeinschaften haben die geforderten Eigenerklärungen und/oder Nachweise für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die Erklärung bzw. der Nachweis stammt.
Geforderte Nachweise müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 6 Monate sein.