Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix: pro Auswahlkriterium werden 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300.
Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen Teilnahmeantrages (Formular zur Eigenerklärung) und entsprechende Anlagen) auf der Vergabe-Plattform;
3) Abschlusserklärungen unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73(3) VgV 2016;
5) Angabe Art der Bewerbung;
6) bei Bewerbergemeinschaften: im Original gezeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft;
7) Vorlage Organigramm;
8) Angaben zu Nachauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung;
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47(1) VgV 2016,bei Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung d. anderen Unternehmen im Original gezeichnet;
10) Mehrfachbewerbungen nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
13) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
15) Mindestreferenzen A gem. Pkt. III.1.3), Fachplanung TA HLSK (ALG 1-3+7) Neubau eines Gebäudes, BWK KG 410-430+470 mind. 3,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer im Zeitraum 1.12.09 bis 30.11.19;
16) Mindestreferenz B gem. Pkt. III.1.3), Fachplanung Gebäudeautomation (ALG 8) Neubau eines Gebäudes, BWK KG 480 mind. 500 000 EUR brutto, Übergabe Nutzer im Zeitraum 1.12.09 bis 30.11.19;
17) Mindestreferenz C gem. Pkt. III.1.3, Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionale Leistungsbeschreibung) Fachplanung HLSK/Gebäudeautomation;
Im Zeitraum vom 1.12.09 bis zum 30.11.19 (Hinweis: bei öffentlichen Auftraggebern ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen);
18) Nachweise berufl. Qualifikation Projektleiter (PL)/Objektüberwacher(OÜ)/Fachplaner (FP) ALG 8 gem. Pkt. III.1.3), durch Vorlage Studienabschluss Dipl. Ing./Master in Fachrichtung TA HLSK oder vergleichbares technisches Studium, das zur benannten Planung befähigt
Falls der OÜ (ALG 1-3 od. ALG 8) den geforderten Abschluss nicht aufweist, muss der Nachweis eines anderweitigen technisches Studiums mit Abschluss als Techniker/ Meister/ Bachelor sowie der Nachweis von mind. 10 Jahren Berufserfahrung als OÜ im Bereich der geforderten Anlagengruppen erbracht werden (Nachweis durch Auflistung erbrachter Vorhaben);
19) Berufserfahrung Fachplaners bei der Überwachung von Planung und/oder Bauausführung durch einen Generalunternehmer (GU-Controlling) ALG 1-3+7; mind. ALG 1-3) eines Gebäudes, mind. Lph 8 erbracht, mit BWK KG 410-430+470 (ohne Labor) von mind. 3,0 Mio. EUR brutto bei der Bauausführung durch einen GU;
20) Berufserfahrung PL/OÜ/FP ALG 8 gem. Pkt. III.1.3), mind. 5 Jahre in geforderter Fachrichtung;
21) Projektleiter und Objektüberwacher (ALG 1-3) nicht in Personalunion-Ausschlussgrund. (Personalunion für FP ALG 8/OÜ ALG 8 ist zulässig)
Unterkriterien und Vorgehensweise Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) s. beigefügte Bewertungsmatrix.