Beschreibung der Beschaffung
In der städtischen Erich-Kästner-Realschule wurde im bisherigen Hauptgebäude aus den 1960iger Jahren 2017 eine massive PCB-Belastung festgestellt. Der belastete Schulkomplex wurde daraufhin sofort geräumt und für den Unterricht wurden Schulcontainer auf dem Gelände aufgebaut.
Eine intensive Sachverständigenprüfung führte zu der Erkenntnis, dass ein Abriss und Neubau an gleicher Stelle sich wirtschaftlicher und sinnvoller als eine Sanierung darstellt.
An gleicher Stelle und nach Abbruch des vorhandenen Gebäudekomplexes soll unter funktionaler Einbeziehung des neueren Ganztagsschulgebäudes (Inbetriebnahme: 2010) und der auf dem Gelände stehenden Dreifachturnhalle ein neues Gebäude für einen vierzügigen Schulbetrieb nach neuesten Schulbaustandards errichtet werden.
Das abzureißende Gebäude hat eine BGF von ca. 4 800 m. Für den angestrebten 4-zügigen Schulbetrieb wird grob mit einem Bedarf von ca. 8 700 m bis 9 000 m BGF gerechnet. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Ganztagsgebäudes (ca. 2 800 m BGF) wird für den Neubau ein Raumbedarf von ca. 5 900 m — 6 200 m kalkuliert.
Für den Neubau steht ein Budget von 20,6 Mio. EUR (brutto) zur Verfügung.
Die Organisation des Übergangsunterrichts wurde bisher unter der Rahmenbedingung einer beabsichtigten Sanierung vorgenommen. Bei einem Abriss mit einem Neubau werden die bestehenden Schulcontainer geräumt und der Übergangsunterricht an anderer Stelle organisiert.
Die Auftragsvergabe zur Ausführung der Fachplanungsleistungen soll gem. HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Technische Ausrüstung, abschnittsweise in 2 Stufen (LPH 1-4 und 5-9) jedoch ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung der zweiten Projektstufe erfolgen.
Als Bemessungsgrundlage einer Honorarermittlung für jede spezifische Anlagengruppe ist zuerst einmal von folgenden anrechenbaren Kosten mit der jeweils festgelegten Honorarzone auszugehen:
— für die Anlagengruppe 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen- in Höhe von netto 430 000,00 EUR, unter der Berücksichtigung der Honorarzone II;
— für die Anlagengruppe 2. -Wärmeversorgungsanlagen- in Höhe von netto 540 000,00 EUR, unter der Berücksichtigung der Honorarzone II;
— für die Anlagengruppe 3. -Lufttechnische Anlagen- in Höhe von netto 310 000,00 EUR, unter der Berücksichtigung der Honorarzone II;
— für die Anlagengruppe 8. -Gebäudeautomation- in Höhe von netto 95 000,00 EUR, unter der Berücksichtigung der Honorarzone III.
Von folgenden Projektterminen ist auszugehen:
— beginn der Planung: Oktober 2019;
— beginn Ausführung: April 2021;
— Abschluss Baumaßnahme: August 2023.