Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB (siehe Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
B. Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge mit Hilfe der Bewertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen / Bewerbungsunterlagen Eignung - Kriterien zur Auswahl der Bewerber).
Im Einzelnen werden dadurch folgende Kriterien bewertet:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. VgV § 46:
1. Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen).
0 - 5 Punkte x Gewichtung 20.
Bewertung: ab 1 Person = 1 Punkt, ab 2 Personen = 2 Punkte, ab 2,5 Personen = 3 Punkte, ab 3 Personen = 4 Punkte, ab 4 Personen = 5 Punkte.
(Angabe in Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
2. Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe, Leistungen gem. HOAI § 53 ff., Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1 - 9.
0 - 5 Punkte x Gewichtung 20.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellten Projekten nach Projektkosten Anlagengruppen 4, 5 und 6 ohne MwSt. in EUR.
Bewertung: bis 0,5 Mio. = 1 Punkt, ca. 0,5 bis 1,0 Mio. = 2 Punkte, ca. 1,0 bis 1,5 Mio. = 3 Punkte, ca. 1,5 bis 2,0 Mio. = 4 Punkte, ab 2,0 Mio. = 5 Punkte.
Bewertung: Punkte = (Bewertung Projekt A + Bewertung Projekt B) / 2.
(Siehe Referenzliste Anlage 2 zum Teilnahmeantrag).
Eignung gem. VgV § 75 (5):
3. Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Leistungen gem. HOAI § 53 ff., Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1 - 9.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellten Projekten.
Bewertung von Referenzauskünften bei Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
Bewertung: 0 - 5 Punkte x Gewichtung 60:
0 = ungenügend, 1 = mangelhaft, 2 = ausreichend, 3 = befriedigend, 4 = gut, 5 = sehr gut.
(Siehe spezielle Referenzen Anlage 3 zum Teilnahmeantrag).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV.