Für die geplante 3-zügige Grundschule in Undenheim liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Der Förderantrag für die Schule ist eingereicht. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erwartet. Im Nachgang hierzu wurde nun einem Antrag auf Umsetzung einer Ganztagsschule für die Grundschule Undenheim stattgegeben. Aufgrund des erweiterten Zeitrahmens im Ganztagsschulangebot wird nun der Bau einer Mensa erforderlich. Auf Basis der für die Schule bereits vorliegenden Genehmigungsplanung wurde durch den Auftraggeber bereits ein Standort für die Mensa in der unmittelbaren Nähe des Neubaus der Grundschule vorgesehen. Dieser Standort und Umfang des Baukörpers sind aus den den beigefügten Plänen ersichtlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Für die geplante 3-zügige Grundschule in Undenheim liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Der Förderantrag für die Schule ist eingereicht. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erwartet.
Im Nachgang hierzu wurde nun einem Antrag auf Umsetzung einer Ganztagsschule für die Grundschule Undenheim stattgegeben.
Aufgrund des erweiterten Zeitrahmens im Ganztagsschulangebot wird nun der Bau einer Mensa erforderlich.
Auf Basis der für die Schule bereits vorliegenden Genehmigungsplanung wurde durch den Auftraggeber bereits ein Standort für die Mensa in der unmittelbaren Nähe des Neubaus der Grundschule vorgesehen.
Dieser Standort und Umfang des Baukörpers sind aus den den beigefügten Plänen ersichtlich.
Für die geplante 3-zügige Grundschule in Undenheim liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Der Förderantrag für die Schule ist eingereicht. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erwartet.
Im Nachgang hierzu wurde nun einem Antrag auf Umsetzung einer Ganztagsschule für die Grundschule Undenheim stattgegeben.
Aufgrund des erweiterten Zeitrahmens im Ganztagsschulangebot wird nun der Bau einer Mensa erforderlich.
Auf Basis der für die Schule bereits vorliegenden Genehmigungsplanung wurde durch den Auftraggeber bereits ein Standort für die Mensa in der unmittelbaren Nähe des Neubaus der Grundschule vorgesehen.
Dieser Standort und Umfang des Baukörpers sind aus den den beigefügten Plänen ersichtlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz-Bingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 227-557270
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die geplante 3-zügige Grundschule in Undenheim liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Der Förderantrag für die Schule ist eingereicht. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erwartet.
Im Nachgang hierzu wurde nun einem Antrag auf Umsetzung einer Ganztagsschule für die Grundschule Undenheim stattgegeben.
Aufgrund des erweiterten Zeitrahmens im Ganztagsschulangebot wird nun der Bau einer Mensa erforderlich.
Auf Basis der für die Schule bereits vorliegenden Genehmigungsplanung wurde durch den Auftraggeber bereits ein Standort für die Mensa in der unmittelbaren Nähe des Neubaus der Grundschule vorgesehen.
Dieser Standort und Umfang des Baukörpers sind aus den den beigefügten Plänen ersichtlich.
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 HOAI 2013 sowie Besondere Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsstufe 1 (bis Genehmigungsplanung) spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss sichergestellt ist.
Für die Bearbeitung der optional zu beauftragenden Leistungsstufe 2 sind mit deren Beauftragung entsprechende Bearbeitungszeiten zu vereinbaren.
Beschreibung der Optionen:
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI 2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Undenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
5. Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete „Technologie von L. Ron Hubbard“ angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird;
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR und für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR und für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden (i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV);
2) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV);
3) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären.
Mindeststandards:
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Gebäudeplaners und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur verfügen und einem Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation verfügen.
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Gebäudeplaners und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur verfügen und einem Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation verfügen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit dem Neubau, der Sanierung oder der Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung (Mensa) durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens 3 Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Die Referenzen müssen eine vergleichbare Gebäudenutzung (Mensa) ausweisen.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 2-6 und 8) erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nachdem 1.1.2010 erfolgt sein muss.
Mind. eine Referenz muss die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Die Referenzangaben sind mit dem Angebot einzureichen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Oppenheim
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail (Rhein-Selz@Bieteranfrage.de) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail (Rhein-Selz@Bieteranfrage.de) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei derunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei derunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieterbinnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieterbinnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 227-557270 (2019-11-20)
Ergänzende Angaben (2019-12-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratungsdienste von Architekten📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 132 274 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-04 📅
Name: BauEins Architekten BDA Andernach-Bahnemann
Postanschrift: Eisenbahnstraße 63
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland 🇩🇪 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 132 274 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.