Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2) für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 1.1.2014 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung),
Aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 90 %)
Referenzprojekte die vor 2014 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— durch den Bewerber wurden vergleichbare Maschinen- und Werkstattausstattungen in einem der folgenden Bereiche realisiert: Metalltechnik/Elektrotechnik/Mechatronik/Fahrzeugtechnik/Bau- und Holztechnik,
— die Maschinen- und Werkstattausstattung dient Schulungs- oder Lehrzwecken,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 470) ≥ 2 500 000 EUR brutto),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 470 DIN 276) brutto,
— beauftragte Leistungsphasen,
— erbrachte Anlagengruppen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
3) Angabe der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
4) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).