Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau der Weichenheizungsanlagen für die „Bereitstellungsanlage Nord“ in Hamburg Stellingen/Langenfelde”
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Oberbauarbeiten📦
Produkte/Dienstleistungen: MA08
📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau der Weichenheizungsanlagen für die „Bereitstellungsanlage Nord“ in Hamburg Stellingen/Langenfelde.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg Stellingen/Langenfelde
Beschreibung der Beschaffung: Neubau der Weichenheizungsanlagen inkl. Lieferung aller Materialien.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-09 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-19
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-19
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: www.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): 10 Kalendertage nach Absendung einer Information gemäß § 134 Abs. 1 GWB bei Übermittlung auf elektronischem Weg (E-Mail oder per Fax, Fristverkürzung um 5 Tage von 15 auf 10 Kalendertage). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 204-497791 (2019-10-18)