Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel wird der Campus des Berufkolleg neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk:
VE 04 – Fenster und Außentüren
Das Gewerk enthält u. a. die folgenden Leistungen:
Fensterelemente Holz-Alu 5 300 m
Türelemente 40 St.
Pfosten-Riegel-Elemente 2 820 m
Raffstoreanlagen 5 300 m
Hohlkörperlamellensystem Sonnenschutz Sporthalle 1 St.
Abdeckblech 75/30 mm 2 500 m
Genaue Angaben enthalten die frei zugänglichen Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fenster
Referenznummer: BCM - VE 04 - Fenster und Außentüren
Kurze Beschreibung:
“Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel wird der Campus des Berufkolleg neu gebaut.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fenster📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wesel🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Ergänzende Angaben (2019-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel wird der Campus”
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Gesamtwert des Auftrags: 5 544 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einbau von Tür- und Fensterrahmen📦
“1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn...”
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
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Quelle: OJS 2020/S 016-032642 (2020-01-20)