Der AG beabsichtigt den Neubau des Gymnasiums und der Berufsbildenden Schulen (BBS) in Bremervörde an einen Totalunternhmer zu vergeben. Die Leistung soll schlüsselfertig auf Basis des vom Bieter zu erstellenden architektonischen Entwurfs erbracht werden. Der Flächenbedarf wird ca. 25 000 qm BGF betragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau des Gymnasiums und der Berufsbildenden Schulen Bremervörde (Totalunternehmer)
39/19/15”
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Der AG beabsichtigt den Neubau des Gymnasiums und der Berufsbildenden Schulen (BBS) in Bremervörde an einen Totalunternhmer zu vergeben. Die Leistung soll...”
Kurze Beschreibung
Der AG beabsichtigt den Neubau des Gymnasiums und der Berufsbildenden Schulen (BBS) in Bremervörde an einen Totalunternhmer zu vergeben. Die Leistung soll schlüsselfertig auf Basis des vom Bieter zu erstellenden architektonischen Entwurfs erbracht werden. Der Flächenbedarf wird ca. 25 000 qm BGF betragen.
1️⃣
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremervörde
Tetjus-Tügel-Str. 9-11,
27432 Bremervörde
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AG beabsichtigt den Neubau des Gymnasiums und der Berufsbildenden Schulen (BBS) in Bremervörde. Die Planung und der Neubau dieser Gebäude sowie der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AG beabsichtigt den Neubau des Gymnasiums und der Berufsbildenden Schulen (BBS) in Bremervörde. Die Planung und der Neubau dieser Gebäude sowie der ergänzenden Sport- und Freianlagen sollen in einem Verhandlungsverfahren auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmervergeben werden. Das Bauvorhaben muss parallel zum aufrechtzuerhaltenden Schulbetrieb realisiert werden. Dem Bieter steht es frei, ob er in seiner Konzeptionierung zur Umsetzung des Raumprogramms und der sonstigen in den Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen – in Abhängigkeit von der Wirtschaftlichkeit – eine gemeinsame Erstellung der Neubauten mit nachfolgendem vollständigen Abbruch der Bestände oder bauabschnittsweise nur jeweils einen Neubau mit anschließendem Teilabriss vorsieht. Dabei ist insbesondere das an der Südwestecke mit dem Gymnasium verbundene sog. V-Deck zu berücksichtigen. Dieses ist vor ca. 10 Jahren als Anbau errichtet worden und besteht aus 6 Klassenräumen und einem Versammlungsraummit Veranstaltungsfläche. Die planerische Mitverwertung dieses Anbaus ist den Bietern freigestellt und soll im Rahmen der Entwurfserstellung vom Bieter nach dem aus seiner Sicht wirtschaftlichsten Gesamtkonzept angeboten werden. Der Auftrag umfasst insbesondere die architektonische und technische Planung derSchulgebäude sowie Sport- und Freianlagenplanung und die komplette/ funktionstüchtige Bauausführung inklusive der zu beschaffenden Genehmigungen. Teil des Auftrages sind auch die Umzugsleistungen, d. h.der Umzug der Schulen aus den Bestandsgebäuden in die Neubauten sowie der Abbruch und vollständige Rückbau der je nach Entwurf des Bieters abzubrechenden Bestandsgebäude. Die Städtebauliche und architektonische Qualität wird ein wesentliches Zuschlagskriterium sein; zur Sicherstellung angemessener Qualitäten wird sich der Auftraggeber von einem Fachgremium Architektur unabhängig beraten lassen. Es findet mithin ein integrierter architektonischer Wettbewerb im Rahmen des Verfahrens statt, so dass der Bieter seinen Objektplaner sorgfältig auswählen sollte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-15 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Entwurfsverfasser muss als Architekt zugelassen sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlange/Mindestanforderung: In den Leistungsbereichen Objekt- und Freianlagenplanung, Planung Technische Ausrüstung und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlange/Mindestanforderung: In den Leistungsbereichen Objekt- und Freianlagenplanung, Planung Technische Ausrüstung und Bauen ist entsprechend der Leistungsbereiche die „planerische Fachkunde und Leistungsfähigkeit“ oder die „technische Leistungsfähigkeit“ in dem Teilbereich „durchgeführte Neubauvorhaben für vergleichbare Bildungsbauten (Gymnasium, Berufsschulen, Hochschulen etc.)“ durch mindestens eine Referenz nachzuweisen (Mindestanforderung). Sollten in diesem Teilbereich keine wertbare Referenz nachgewiesen werden, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Leistungsbereiche Objekt- und Freianlagenplanung, Planung Technische Ausrüstung und Bauen für den Teilbereich „durchgeführte vergleichbare TU-/GU-Projekte“.
Eigenerklärung zur Eignung. Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-26
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-06-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bekanntmachungs ID: CXP4YYVYQ1M
Der Auftragnehmer hat vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zur Abnahme der Gesamtleistungen eine...”
Bekanntmachungs ID: CXP4YYVYQ1M
Der Auftragnehmer hat vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zur Abnahme der Gesamtleistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Gesamtauftragssumme zu stellen. Die Sicherheit wird nach Abnahme der Gesamtleistung zurückgegeben.
Nach Abnahme der Gesamtleistung hat der Auftragnehmer eine Mängelansprüchebürgschaft für die vertraglich vorgesehene Dauer der Gewährleistung in Höhe von 5 % der Gesamtabrechnungssumme zu übergeben. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mängelansprüchehaftung erhält der Auftragnehmer diese Sicherheit zurück.
Für die Bauphase ist der Auftragnehmer verpflichtet die marktüblichen Versicherungen (z. B. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung, Feuerrohbauversicherung) vorzuhalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.