Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
Mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend
Testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn - und Verlustrechnungen,
— vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung,
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
Die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Formblätter zum Leistungsverzeichnis
Geforderte Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung:
Für Personenschäden: 2 000 000,--EUR,
Für sonstige Schäden: 1 000 000,--EUR.