Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Auftragnehmers. Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend allgemeine Hochbauprojekte [hiervon 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 weitere allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung). Mindestens 2 der angegebenen Referenzen müssen den Neubau eines vergleichbaren Objektes beinhalten. Davon muss mindestens ein Neubau für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts durchgeführt worden sein. Dies beschreibt eine Mindestanforderung. Im Falle der Nichterfüllung erhält der Bieter auf die Wertung der Referenzen 0 Punkte.] in den letzten 5 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2014) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme und Leistungsumfang), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit und der vollständigen Adresse einschließlich Telefonnummer des Auftraggebers mit Benennung des zuständigen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) zu nennen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C. X.
Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte, nämlich 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung). Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 70 Punkte):
1) 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts:
— Projektvolumen (KGR 200-700) > 2,5 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
— Leistungsumfang des Referenzprojekts Leistungsphasen 1 bis 9 (max. 5 Punkte),
— abgeschlossenes Projekt (max. 5 Punkte).
2) 2 allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 200-700) > 2,5 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
— Leistungsumfang des Referenzprojekts Leistungsphasen 1 bis 9 (max.5 Punkte),
— abgeschlossenes Projekt (max. 5 Punkte).
Geringere Projektvolumina und Leistungsumfänge oder Projektlaufzeiten eines noch nicht abgeschlossenen Projektes werden bei der Bewertung linear interpoliert, jedoch auf-bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
Ein Projekt glit als abgeschlossen, wenn alle beauftragten Leistungsphasen erbracht wurden. Im Fall der Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 erbracht worden ist.
Je Referenzprojekt können somit max. 15 Punkte, bei max. 4 zu wertenden Referenzprojekten max. 60 (4 x 15) Punkte erreicht werden.
10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines der als Referenz genannten Projekte den Neubau einer Kindertagesstätte betrifft.
Damit können insgesamt max. 70 Punkte (60+10) erreicht werden.
Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid.