Die Stadt Königsbrunn plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit 3 Kindergarten- und 2 Kinderkrippengruppen mit einer Nutzfläche von ca. 653 m und einer SVE-Einrichtung mit 2 Gruppenräumen mit einer Nutzfläche von ca. 166 m zuzüglich Zentralbereich und Nebenräumen am Standort Karwendelstraße 2 1/4, Flurnummer 110/1, Teilbereich von 528, ca. 2 840 m. Die genaue Lage der Örtlichkeiten ist den beigefügten Lageplänen (Vergabeunterlage E – E.1 bis E.3) zu entnehmen. Das Konzeptpapier der Auftraggeberin enthält außerdem die Angaben zu den Zielen der Planungsaufgabe und der Konzeption des Kindergartens. Die bisherige Grobkostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 5,1 Mio. EUR (KGR 200-700) aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Königsbrunn plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit 3 Kindergarten- und 2 Kinderkrippengruppen mit einer Nutzfläche von ca. 653 m” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-31 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 211-516923
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
“Es wird davon ausgegangen, dass der Neubau im Juli 2023 fertiggestellt wird. Die Vertragslaufzeit beinhaltet den Abschluss der Leistungsphase 9...”
Es wird davon ausgegangen, dass der Neubau im Juli 2023 fertiggestellt wird. Die Vertragslaufzeit beinhaltet den Abschluss der Leistungsphase 9 (Gewährleistungsfrist).
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Quelle: OJS 2019/S 211-516923 (2019-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 428935.15 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2019/S 211-516923
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Königsbrunn hat im Oktober 2019 die Objektplanung für eine sechsgruppige Kita in der Karwendelstraße in einem VgV-Verfahren und die...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Königsbrunn hat im Oktober 2019 die Objektplanung für eine sechsgruppige Kita in der Karwendelstraße in einem VgV-Verfahren und die Fachplanungsleistungen in der Folge unterschwellig ausgeschrieben. Die Planungsbüros befinden sich aktuell noch in der LPh 1/2. Aus städtebaulichen und demografischen Gründen sieht die Stadt den Bedarf nach einer neuen Kita nunmehr vorrangig im geplanten Baugebiet östliche Stadtranderweiterung. Die Stadt macht von ihrem Leistungsanordnungsrecht Gebrauch und lässt die Kita anstelle des Standorts in der Karwendelstraße für den Standort im Baugebiet östliche Stadtranderweiterung planen.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
“Der bestehende Vertrag ist auf der Grundlage eines Leistungsanordnungsrechts der Stadt Königsbrunn aus § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB geändert worden. Die...”
Der bestehende Vertrag ist auf der Grundlage eines Leistungsanordnungsrechts der Stadt Königsbrunn aus § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB geändert worden. Die Änderung wurde vorab im Wege einer ex ante Transparenzbekanntmachung bekannt gegeben. Die Änderung wurde erst nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 GWB abgeschlossen.
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Quelle: OJS 2022/S 102-286610 (2022-05-24)