Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise für die Beurteilung der Eignung
Allgemeines:
1) Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen;
2) Die Zentrale Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern (siehe auch Aufforderungsschreiben zur Abgabe eins Angebotes);
3) Die Vorlage der geforderten Auszüge, Nachweise und Bescheinigungen erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form.
Nachweise zur Eignung
Auftragsunabhängig:
— Unternehmen haben zum Nachweis der auftragsunabhängigen Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung des Bieters“ (Anlage 1.3) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise sowie Nachweise, die von der Anerkennung des Nachweises der Eignung durch das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung des Bieters“ (Anlage 1.3) ausdrücklich ausgenommen sind,
— Unterauftragnehmer
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist durch den Bieter auf Verlangen, jedoch durch den Auftragnehmer spätestens 14 Tage nach Auftragsvergabe für die vorgesehenen Nachunternehmen die Eignung durch
a) die Vorlage des ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung des Bieters“ (Anlage 1.3) nachzuweisen.
Entsprechende Vordrucke sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auftragsbezogen:
Die Bewerber und/oder Bewerbergemeinschaften haben zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens ein Referenzprojekt „Brandschutz“ einzureichen. Die angeführten Projekte sind fortlaufend zu nummerieren.
Es werden folgende Mindestanforderungen an jedes einzelne Referenzprojekt in Form von Ausschlusskriterien gestellt, damit dieses zur Wertung zugelassen ist:
M1 Der Referenzbogen in Anlage 2.2 ist für alle Referenzen vollständig auszufüllen.
M2 Jede Referenz umfasst mindestens die vollständige und abgeschlossene Bearbeitung der LPH 1-5 und 8 durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
M3 Jede Referenz umfasst grundsätzlich die Planung des Brandschutzes bei einer Baumaßnahme durch den Bewerber im Rahmen eines Auftrages, bei dem die Übergabe an den Nutzer (Abschluss der LPH 8) innerhalb der letzten 5 Jahre, nach dem 7.6.2014, abgeschlossen wurde.
M4 Die Referenzen umfassen die Fachplanung Brandschutz eines mehrgeschossigen Gebäudes mit einem Flächenbedarf (HNF) von mind. 1 500 m und einem Nutzungsbeiwert von mind. 1,5 (in Anlehnung an die AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17)
Berücksichtigt werden nur Referenzen, die alle zu M1 bis M4 genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Der Nachweis muss für den Einzelbewerber oder für die Bewerbergemeinschaft gemeinsam erbracht werden.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiterin/Projektleiter in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch eine schriftliche Bestätigung/Erklärung des Versicherers
Bestätigung, dass eine Versicherung über die Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach-, Vermögensschäden und sonstige Schäden mit 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut besteht oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann;
2) Aktuelle Befähigungsnachweise der jeweiligen Fachrichtung;
3) Aktueller Auszug aus einem Handels-/Partnerschaftsregister, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine juristische Person ist, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den 7.6.2019 (Ablauf Angebotsfrist).