Neubau einer Kita in Salzbergen

Gemeinde Salzbergen (LK Emsland)

Schlüsselfertiger Neubau einer Kindertagesstätte für fünf Gruppen mit Planungs-, Bau-, Bauzwischen- und Endfinanzierungs- sowie Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfristen im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells durch einen Generalübernehmer.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kindergärten
Referenznummer: 0533
Kurze Beschreibung:
Schlüsselfertiger Neubau einer Kindertagesstätte für fünf Gruppen mit Planungs-, Bau-, Bauzwischen- und Endfinanzierungs- sowie Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfristen im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells durch einen Generalübernehmer.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kindergärten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Salzbergen (LK Emsland)
Postanschrift: Franz-Schratz-Str. 12
Postleitzahl: 48499
Postort: Salzbergen
Kontakt
Internetadresse: http://www.salzbergen.de 🌏
E-Mail: vogt@salzbergen.de 📧
Telefon: +49 5976 / 9479-31 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E85637282 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E85637282 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 018-037452
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 139-316732
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um die Vergabe eines Bauauftrages dessen Auftragswert nach Schätzung der Vergabestelle unterhalb des Schwellenwertes nach § 106 Abs. 3 GWB liegt, daher unterliegt die Vergabe nur den Vorschriften der VOB/A Abschnitt 1. Die EU-weite Bekanntmachung erfolgt freiwillig zur Gewährleistung einer möglichst großen Transparenz. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise und Eigenerklärungen werden digital eingereicht. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind über die unter Ziffer I.3) genannte Kommunikationsplattform zu richten und werden auch nur dort beantwortet. 1) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat; 2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben; 3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 6 000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 2 000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt; 4) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise, werden die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung. Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Salzbergen hat den Neubau einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen beschlossen. Diese Kindertagesstätte soll auf dem Gemeindegebiet östlich der Nordmeyerstraße in Salzbergen errichtet werden, das in Folge des Neubaus der östlichen Ortskernentlastungsstraße entstehend wird. Der dazu gehörige Bebauungsplan wurde beschlossen und veröffentlicht. Nach dem abgestimmten Raumprogramm wird die neue Kindertagesstätte eine Nutzungsfläche von insgesamt rund 1 000 m
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Dauer: 254 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48499 Salzbergen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2.
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Architekturbüro (B) abzugeben.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat bzw. eine entsprechende Erklärung zur Eignungsleihe einzureichen.
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Bewerber: A1, A2, A3, A4, A5.
Bauunternehmen: A1, A2, A4, A6.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft einzureichen.
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Folgende Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen:
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
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B) für den Entwurfsverfasser (Architekturbüro):
B1. Nachweis des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers/Bauunternehmens,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist bzw. sind.
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A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme erklären.
A4. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Totalunternehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
A5. Referenzen zu vergleichbaren Projekten, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) eines öffentlichen oder privaten Auftraggebers oder als Generalunternehmer/Totalunternehmer agierte und wesentliche Planungs-, Bau- und Fertigstellungsrisiken trug; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Vertragsvolumen (netto), Umfang der Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
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B) für den Entwurfsverfasser (Architekturbüro):
B2. Eigenerklärung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
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B3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
Die Bewerber können gemäß § 50 VgV für die geforderten Eigenerklärungen das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung einreichen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung die Bewerber jederzeit auffordern, sämtliche Nachweise und Unterlagen beizubringen, wenn dies zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbes erforderlich ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
A6. Referenzen über schlüsselfertig fertiggestellte Kindertagesstätten oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Baukosten netto (KG 200-700 nach DIN 276), Anteil des Bauunternehmens an den durchgeführten Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
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B4. Referenzen des vorgesehenen Entwurfsverfassers/ Architekturbüros für realisierte Bauten, insbesondere Kindertagesstätten oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraum ab 2008 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten (KG 200- 600, netto). Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer sowohl eine Vertragserfüllungs- als auch eine Mängelansprüchebürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen.
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Die Endfinanzierung erfolgt über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Abnahme der Bauleistungen. Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung werden Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Ratenkalkulation der Endfinanzierung. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben. Das Projekt wird zum Teil mit Fördermitteln der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren“ (RAT V) sowie der „Richtlinie für die Förderung von Kindertagesstätten im Landkreis Emsland“ finanziert. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) und III.1.3) eingereichten Eignungskriterien gehen mit folgender Gewichtung in die Bewertung ein:
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Für den Bewerber/Bauunternehmen A4 mit 5 %, A5 mit 15 %, A6 mit 40 % für Entwurfsverfasser/Architekturbüro B4 mit 40 %.
Die Vergabestelle vergibt für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Noten. Die Noten werden mit der Wichtung multipliziert und ergeben Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
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Ein Beispiel zur Punktberechnung ist im Bewerberformblatt dargestellt. Zu den Unterlagen gehört auch das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, das die Bewerber für die geforderten Eigenerklärungen ausfüllen und einreichen können.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dirk Vogt
Internetadresse: www.salzbergen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85637282 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um die Vergabe eines Bauauftrages dessen Auftragswert nach Schätzung der Vergabestelle unterhalb des Schwellenwertes nach § 106 Abs. 3 GWB liegt, daher unterliegt die Vergabe nur den Vorschriften der VOB/A Abschnitt 1. Die EU-weite Bekanntmachung erfolgt freiwillig zur Gewährleistung einer möglichst großen Transparenz.
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Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise und Eigenerklärungen werden digital eingereicht. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind über die unter Ziffer I.3) genannte Kommunikationsplattform zu richten und werden auch nur dort beantwortet.
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1) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat;
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben;
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3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 6 000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 2 000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt;
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4) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise, werden die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung. Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landkreis Emsland
Postanschrift: Ordeniederung 1
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 593144-0 📞
E-Mail: info@emsland.de 📧
Fax: +49 593144-3621 📠
Internetadresse: www.emsland.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 018-037452 (2019-01-22)