1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach VOB/A Abschnitt 2;
2) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben;
3) Unter
www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt;
4) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR zwingend die Vergabeplattform
www.vergabe.rib.de zu nutzen. Teilnahmeanträge in Papierform sind nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. Eine kostenfreie Registrierung auf der E-Vergabe-Plattform ist erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind;
5) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den „Informationen zum Bewerberbogen“;
6) Nachunternehmer: Siehe Kapitel 6 in den „Informationen zum Bewerberbogen“;
7) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem.Pkt. III.1) vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden;
8) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach §12a Abs. 3 VOB/A 2016 Abschnitt 2 vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter
www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
9) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Die am besten geeigneten Bewerber (max. 4) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Bewertung der Teilnahmeanträge: Nach Technischer Leistungsfähigkeit (100 %) über Referenzen für vergleichbare Leistungen gem. Pkt.III.1.3))
Insgesamt gibt es fünf Bewertungskriterien gem. Kapitel 10 der „Informationen zum Bewerberbogen“, die wie folgt bewertet werden:
— Für jede vergleichbare Referenz bis zu 10 Punkte,
— Zusatzpunkte für Referenz mit Tiefgründung (2 Punkte pro Referenzprojekt),
— Zusatzpunkte für Referenzobjekt im Hamburger Hafen (2 Punkte pro Referenzprojekt),
— Zusatzpunkte für vergleichbare Referenz, bei der auch die Genehmigungsplanung Inhalt der Leistung war (4 Punkte pro Referenzprojekt),
— Zusatzpunkte für Referenzobjekt mit Büroanbau (2 Punkte pro Referenzprojekt).
Die max. Punktzahl kann mit 5 Referenzen erreicht werden (siehe Bewertungsmatrix als Anlage zu diesem Teilnahmewettbewerb)