Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und
Unterauftragsvergabe:
— Den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied
Der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlagegemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll.
— Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe).
Sind für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag II-1 und die dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder
Sonstigen Unterlagen –sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind – gemeinsam mit dem
Teilnahmeantrag des Bewerbers einzureichen.
— Beabsichtigt der Bewerber Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist eine Vorlage des Formblatts Teilnahmeantrag II-1 und der dort genannten Angaben, Erklärungen,
Nachweise oder sonstige Unterlagen für die Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Es bleibt aber bei der Verpflichtung zur Vorlage
Der Sozialversicherungsnachweise nach Abschnitt III.1.1) Ziff. 3) gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers. Geprüft wird im Rahmen
Der Eignung nur die Eignung des Bewerbers.
— Die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt VI.3) (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.
Vorzulegen sind:
1) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textformabzugeben, in der die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitgliederaufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
Und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt Erklärung der Bewerbergemeinschaft II-2). Auf Verlangen der Vergabestelle ist
Eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben.
2) Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen
(gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1).
3) Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 7 Abs. 1 TTG). Als Nachweis sind ausschließlich
Bescheinigungen von Krankenkassen vorzulegen. Eigenerklärungen des Bewerbers und Bescheinigungen von Steuerberatern reichen als
Nachweis nicht aus.
Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Unterauftragnehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter
Beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ebenfalls ausschließlich durch Vorlage
Entsprechender Krankenkassenbescheinigungen auch für die Unterauftragnehmer oder den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen.
Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Unterauftragnehmer des Unterauftragnehmers
4) Eigenerklärung gem. § 16 Abs. 5 i.V.m. § 13 Abs. 1 TTG, dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre gem. § 16 Abs. 5 Satz 1 TTG nicht
Erfüllt sind (Formblatt Erklärung zu Auftragssperren 253). Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Unterauftragnehmer
Übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist die Erklärung, dass die Voraussetzungen für eine
Auftragssperre nach § 13 Abs. 1 TTG nicht vorliegen, auch für den Unterauftragnehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen.