Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit seinen Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Schienenpersonennahverkehr und Linienverkehr mit Omnibussen.
Die SWEG plant den Neubau einer Wartungshalle für Schienenfahrzeuge mit Verwaltungs-, Lager-, Technikgebäude und Waschanlage in Offenburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau einer Wartungshalle für Schienenfahrzeuge in Offenburg
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Werkstätten📦
Kurze Beschreibung:
“Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit seinen...”
Kurze Beschreibung
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit seinen Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Schienenpersonennahverkehr und Linienverkehr mit Omnibussen.
Die SWEG plant den Neubau einer Wartungshalle für Schienenfahrzeuge mit Verwaltungs-, Lager-, Technikgebäude und Waschanlage in Offenburg.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Werkstätten📦
Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rammersweierstrasse 1H
77654 Offenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der in diesem Verfahren zu vergebende Leistungsumfang beinhaltet: Die Lieferung und betriebsfertige Montage einer Druckluftanlage und Medienver- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der in diesem Verfahren zu vergebende Leistungsumfang beinhaltet: Die Lieferung und betriebsfertige Montage einer Druckluftanlage und Medienver- und Entsorgung gemäß Leistungsverzeichnis 130.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Bedingungen entsprechend den beigefügten KEV-Formblättern
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es gelten die Teilnahmebedingungen für Öffentliche Teilnahmewettbewerbe, Aufruf zum Wettbewerb nach KEV 162 (T) TB und im weiteren Verfahren die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es gelten die Teilnahmebedingungen für Öffentliche Teilnahmewettbewerbe, Aufruf zum Wettbewerb nach KEV 162 (T) TB und im weiteren Verfahren die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen nach KEV 112.4 (B) TB SKR.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheit für die Vertragserfüllung 5,0 v.H. der Auftragssumme,
Sicherheit für Mängelansprüche 3,0 v.H. der Auftragssumme zuzüglich der Auftragssummen...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheit für die Vertragserfüllung 5,0 v.H. der Auftragssumme,
Sicherheit für Mängelansprüche 3,0 v.H. der Auftragssumme zuzüglich der Auftragssummen beauftragter Nachträge.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B (VOB/B Ausgabe 2016).”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nr. 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg (LTMG-BW) findet Anwendung.
Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe der Verordnung PR30/53.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-29
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-05-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“1.) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag werden nicht verschickt;
2.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit den...”
1.) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag werden nicht verschickt;
2.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
3.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten;
4.) Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragstelle den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragstelle den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) Mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2019/S 066-155623 (2019-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-16) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rammersweierstrasse 1H 77654 Offenburg
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 066-155623
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 9019B00371
Titel:
“Lieferung und betriebsfertige Montage einer Druckluftanlage und Medienver- und Entsorgung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Boos Werkstatt- und Industrieausrüstung GmbH
Postanschrift: Im Lipperfeld 9a
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberhausen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
“1) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag werden nicht verschickt;
2) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit den...”
1) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag werden nicht verschickt;
2) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
3) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber 6 Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul „Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle zu richten;
4) Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragstelle den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragstelle den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 138-340994 (2019-07-16)