Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe der Fachkraft gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters.
Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters gem. § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie bauvorlageberechtigt ist und berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) oder „Ingenieur“ (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Architektur o. Bauingenieurwesen (oder eines vergleichb. Studiengangs) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV).
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) aus der Studiengang und Abschlussjahr ersichtlich sind;
b) Die Berufserfahrung des Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und der o. g. Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung;
c) Angabe von mind. 2 verschiedenen Referenzen (eine Büro- und eine Projektleiter-Referenz). Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung: Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009 –31.12.2018 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Erforderliche Angaben:
— Projektbezeichnung,
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Aufgabenverteilung mit ARGE-Partner oder Unterauftragnehmer,
— Projektbearbeiter,
— Projektlaufzeit,
— Projektvolumen,
— Leistungsbilder,
— Leistungsphasen,
— Hochbauprojekt
— Honorarzone,
— Einhaltung Kosten- u. Terminrahmen (geeigneter Nachweis).
Zusatzpunkte:
— Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber bzw. beim Referenzprojekt wurden die einschlägigen Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers eingehalten,
— Planungsleistungen vergleichbar mit denen einer Sportstätte erbracht,
— Planung und Erstellung barrierefrei (gem. DIN 18040),
— Wertlegung auf die Erreichung von niedrigen Betriebskosten des Gebäudes,
— Wertlegung auf eine kosteneffiziente Ausführung des Gebäudes.
Sonstiges:
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
d) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentl. und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.