Neubau einer Zweifachturnhalle – Objektplanung gem. § 33 ff HOAI 2013, LPH 3-9

Gemeinde Gaißach – Bauamt

Die Gemeinde Gaißach plant zusammen mit dem SC Gaißach den Neubau einer Zweifachturnhalle.
Die Halle soll dem Handballsport aber auch für anderen (Ball-)Sportarten und dem Breiten- sowie Schulsport dienen.
Die geplante Zweifachturnhalle hat Außenmaße von ca. 31 m x 52 m mit einer Spielfeldgröße von 22 m x 44 m.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-17 Auftragsbekanntmachung
2019-08-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Gaißach plant zusammen mit dem SC Gaißach den Neubau einer Zweifachturnhalle. Die Halle soll dem Handballsport aber auch für anderen (Ball-)Sportarten und dem Breiten- sowie Schulsport dienen. Die geplante Zweifachturnhalle hat Außenmaße von ca. 31 m x 52 m mit einer Spielfeldgröße von 22 m x 44 m.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Gaißach – Bauamt
Postanschrift: Bahnhofstraße 8
Postleitzahl: 83674
Postort: Gaißach
Kontakt
Internetadresse: http://www.gaissach.de 🌏
E-Mail: vgv@meixner-partner.de 📧
Telefon: +49 821/50105-197 📞
Fax: +49 821 / 50105-10 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E77964147 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E77964147 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 014-029011
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Gaißach plant zusammen mit dem SC Gaißach den Neubau einer Zweifachturnhalle.
Die Halle soll dem Handballsport aber auch für anderen (Ball-)Sportarten und dem Breiten- sowie Schulsport dienen.
Die geplante Zweifachturnhalle hat Außenmaße von ca. 31 m x 52 m mit einer Spielfeldgröße von 22 m x 44 m.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 33 ff. HOAI 2013 mit Anlage 10, bei stufenweiser Beauftragung. Für den Neubau werden die LPH 3-9 vergeben.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, so sind derzeit bereits die Brandschutz-Planung, die Mängelbeseitigung nach Abnahme sowie ein EnEV-Nachweis vorgesehen.
Beschreibung:
Geplante Maßnahmen:
Die geplante Zweifachturnhalle hat Außenmaße von (L x B) ca. 52 m x 31 m und eine lichte Höhe von ca. 7 m.
Die Spielfeldgröße ist mit 22 m x 44 m geplant.
Eine Halleneinheit soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung und die andere Halleneinheit über ein BLSV Darlehen gefördert werden.
Ziel ist ein einfacher Hallenbau ohne Tribünen und ohne besondere Anforderungen. Die Gesamtinvestition darf die Kostenobergrenze von 2,8 Mio. EUR nicht überschreiten. Der Auftraggeber legt Wert auf eine kosteneffiziente Ausführung.
Ein Planungsbüro hat bereits die Leistungsphasen 1 und 2 bearbeitet. Dieses Büro gilt als vor befasst. Sollte der Fall eintreten, dass dieses vor befasste Büro zur Vergabeverhandlung eingeladen wird, so werden die erarbeiteten Unterlagen allen Teilnehmern, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer auf denselben Wissenstand wie das vor befasste Büro zu bringen.
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Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im April 2019 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Ende Mai 2019. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung.
Der Baubeginn ist für Frühjahr 2020 und die Fertigstellung für Mitte 2021 geplant.
Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone III zu.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Ggf. bei Projektverzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 2: LPH 5 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 3: LPH 6-7 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013 Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Gaißach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
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e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
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f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
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Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angabe der Fachkraft gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters.
Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters gem. § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie bauvorlageberechtigt ist und berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) oder „Ingenieur“ (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Architektur o. Bauingenieurwesen (oder eines vergleichb. Studiengangs) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV).
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Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
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Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) aus der Studiengang und Abschlussjahr ersichtlich sind;
b) Die Berufserfahrung des Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und der o. g. Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung;
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c) Angabe von mind. 2 verschiedenen Referenzen (eine Büro- und eine Projektleiter-Referenz). Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung: Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009 –31.12.2018 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Erforderliche Angaben:
— Projektbezeichnung,
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Aufgabenverteilung mit ARGE-Partner oder Unterauftragnehmer,
— Projektbearbeiter,
— Projektlaufzeit,
— Projektvolumen,
— Leistungsbilder,
— Leistungsphasen,
— Hochbauprojekt
— Honorarzone,
— Einhaltung Kosten- u. Terminrahmen (geeigneter Nachweis).
Zusatzpunkte:
— Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber bzw. beim Referenzprojekt wurden die einschlägigen Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers eingehalten,
— Planungsleistungen vergleichbar mit denen einer Sportstätte erbracht,
— Planung und Erstellung barrierefrei (gem. DIN 18040),
— Wertlegung auf die Erreichung von niedrigen Betriebskosten des Gebäudes,
— Wertlegung auf eine kosteneffiziente Ausführung des Gebäudes.
Sonstiges:
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
d) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentl. und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verfahrensbetreuer: Meixner+Partner GmbH, Gögginger Straße 93, 86199 Augsburg
Internetadresse: www.gaissach.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E77964147 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder per E-Mail eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
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Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalndertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG;
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Die Leistungsphasen 1-2 sind bereits beauftragt und daher nicht Bestandteil des Verfahrens. Das damit beauftragte Büro gilt somit als vor befasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vor befasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen;
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f) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
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Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und
kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
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— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
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Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 014-029011 (2019-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 271911.33 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 166-407292
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 014-029011
ABl. S-Ausgabe: 166

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ein Planungsbüro hat bereits die Leistungsphasen 1 und 2 bearbeitet. Dieses Büro gilt als vorbefasst. Sollte der Fall eintreten, dass dieses vorbefasste Büro zur Vergabeverhandlung eingeladen wird, so werden die erarbeiteten Unterlagen allen Teilnehmern, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer auf denselben Wissenstand wie das vorbefasste Büro zu bringen.
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Beschreibung der Optionen:
— Stufe 1: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013,
— Stufe 2: LPH 5 gem. § 34 HOAI 2013,
— Stufe 3: LPH 6-7 gem. § 34 HOAI 2013,
— Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rückfragen/Qualität der Präsenation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-13 📅
Name: Firmhofer + Günther Architekten
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 271911.33 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verfahrensbetreuer: Meixner + Partner GmbH, Gögginger Straße 93, 86199 Augsburg

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
e) Die Leistungsphasen 1-2 sind bereits beauftragt und daher nicht Bestandteil des Verfahrens. Das damit beauftragte Büro gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Mehr anzeigen
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Mehr anzeigen
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
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Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 166-407292 (2019-08-27)