Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau eines Intergenerativen Zentrums in Dülmen
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen📦
Kurze Beschreibung: Außenanlagen/ Garten und Landschaftsbauarbeiten
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen📦
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48249 Dülmen
Beschreibung der Beschaffung: Außenanlagen/ Garten und Landschaftsbauarbeiten
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-17 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ergänzender Hinweis zu Ziffer II.2.10 Varianten (Nebenangebote) werden nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes gewertet.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-12
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-12
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotseröffnung ist gemäß § 14 EU VOB/A nicht bieteröffentlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48428
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber,
Die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V.
Postanschrift: Marienstrasse 8
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 052-118535 (2019-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Außenanlagen/ Garten und Landschaftsbauarbeiten.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 132666.09 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Außenanlagen/ Garten und Landschaftsbauarbeiten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 052-118535
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-O-048
Titel:
“Neubau eines Intergenerativen Zentrums in Dülmen – Garten- und Landschaftsbauarbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: M. Dirks GmbH & Co. KG
Postort: Havixbeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Coesfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 132666.09 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— 10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
—...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— 10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
— 15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber,
— Die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
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Quelle: OJS 2019/S 113-276435 (2019-06-12)