Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ausschlusskriterien
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen – die Ausschlusskriterien – ausnahmslos erfüllen. Bewerber belegen dies mit der von der Gemeinde Graben-Neudorf vorgegebenen „Teilnahmeantrag" und mit den Eigenerklärungen und Nachweisen, die im Bewerbungsformular gefordert sind. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Ausschlusskriterien sind
Formalien:
– fristgerechter Eingang der Bewerbung (Teilnahmeantrag),
– Nutzung der vorgegebenen Bewerbungsunterlagen inkl. Teilnahmeantrag mit ggf. elektronischer Signatur Eigenerklärungen und Nachweise,
– Anlage A: Informationen über die Bewerber inkl. Unterschriftenberechtigung,
– Anlage B: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV und § 123 GWB,
– Anlage C: Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Nachweis der Eintragung in die Architektenkammer),
– Anlage C: Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV,
– Anlage C: Nachweis Mindestumsatz nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
– Anlage E: Antrag „Teilnahme am Verfahren",
– Anlage F: Eigenerklärung zur Eignung,
– Anlage G: Eigenerklärungen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind.
Die Gemeinde Graben-Neudorf macht keine Vorgaben bzgl. der Rechtsform. Sollte eine Bewerbergemeinschaft angestrebt werden, ist eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.
Alle Teilnehmer müssen die o. g. Ausschlusskriterien separat erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Auswahl- und Eignungskriterien Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen:
Nachweise:
– Anlage D: Referenzen 1 und 2 nach Vorgaben des „Teilnahmeantrags".
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Referenzen (Nachweis mit dem Teilnahmeantrag sowie auf jeweils einem gesonderten A3-Blatt (digital)) nachzuweisen:
– Referenzobjekt 1: Neubau, mindestens Honorarzone IV (Inbetriebnahme zwischen 1.1.2014 und 31.12.2018),
– Referenzobjekt 2: Innovatives und kreatives Hochbauprojekt (Inbetriebnahme zwischen 1.1.2014 und 31.12.2018).
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde und sich das andere Büro nicht mit dieser Referenz bewirbt. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen.
Nachforderung von Unterlagen
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur indem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Auswahl der Teilnehmer
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei mehr als 5 Bewerbern mit gleicher/höchster Punktzahl entscheidet das Los.