Neubau eines Pflegeheimes

Spitalfonds Radolfzell

Neubau eines Pflegeheimes, Sanitärarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-12 Auftragsbekanntmachung
2021-07-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Pflegeheimen
Kurze Beschreibung: Neubau eines Pflegeheimes, Sanitärarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Pflegeheimen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Pflegeheimen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Spitalfonds Radolfzell
Postanschrift: Poststr. 15
Postleitzahl: 78315
Postort: Radolfzell
Kontakt
Internetadresse: http://www.altenheim-radolfzell.de 🌏
E-Mail: fm@spitalfonds-radolfzell.de 📧
Telefon: +49 7732/9596760 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E93516534 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E93516534 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-14 📅
Datum des Beginns: 2020-04-20 📅
Datum des Endes: 2021-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 220-538776
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter, Vergabestelle

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Sanitärarbeiten mit Bewohnerbad altersgerecht (Demenzsensibel, Waschtisch, Dusche, WC) 84 Stück,
— Bewohnerbad Rollstuhlgerecht (Demenzsensibel, Waschtisch, Dusche, WC) 6 Stück,
— öffentliche WC 12 Stück,
— öffentliche WC Rollstuhlgerecht 2 Stück,
— Pflegebad 2 Stück,
— Duschen 3 Stück,
— Verteilküchen 6 Stück,
— Personalküche 1 Stück,
— Küche Cafeteria 1 Stück,
— Küche Tagespflege 1 Stück,
— Waschmaschinenraum 1 Stück,
— Entwässerungsleitungen 2 800 m, T
— rinkwasserleitungen 5400 m,
— Fettabscheider NS10 1 Stück,
— Regenwasserrückhaltebecken 23 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hausherrenstraße 5
78315 Radolfzell

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Ausschreibungs- bzw. Auftragsunterlagen. Durch den Bieter ist für jedes betreffende Unternehmen (Einzelunternehmen, Mitglieder einer Bietergemeinschaft gem. Ziffer VI.3) [B] und Nachunternehmer gem. Ziffer VI.3) [C]) die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen.
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Als Nachweis gilt die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem das Unternehmen ansässig ist (vgl. § 6a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Ausschreibungs- bzw. Auftragsunterlagen. Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage des gemittelten Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der durch den Bewerber mit Planungs- und/ oder Bauleistungen im Hochbau realisiert wurde (Vorlage einer Eigenerklärung).
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Bei Bietergemeinschaften (vgl. Ziffer VI.3) [B]) werden die Umsätze der jeweiligen Mitglieder entsprechend summiert. Die Umsätze von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, sofern für die Auftragsausführung eine Zustimmung zur gemeinsamen Haftung gem. § 6d Abs. 2 EU VOB/A vorliegt (vgl. hierzu auch Angaben unter Ziffer VI.3) [C]). Diese Zustimmung ist durch den Nachunternehmer explizit in seiner Verpflichtungserklärung zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel und Kapazitäten zu bestätigen.
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Mindeststandards:
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen
* Versicherungsunternehmen mit einer Mindestdeckungssumme von 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden (Vorlage einer Versicherungsbestätigung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sach- oder Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckungssummen müssen über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Gesamtleistung des Versicherers muss für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen.
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Zulässig ist auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Konditionen (Deckungssummen und jährliche Maximierung) zu Gunsten des Bewerbers abgeschlossen wird.
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** Bietergemeinschaften (vgl. Ziffer VI.3) [B]) können entweder eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zu Gunsten der Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft nachweisen.
Der Nachweis (Versicherungsbestätigung) darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein.
* Mitgliedsstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
** Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf das Original der Versicherungserklärung nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Ausschreibungs- bzw. Auftragsunterlagen. Die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage von Referenzen über die Ausführung von Hochbauprojekten. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bewerber für die Erbringung der zu vergebenden Bauleistung geeignet ist.
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Der Bewerber wird gebeten, sich auf die Vorlage von maximal 3 Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er für sich jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird die Vergabestelle die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung in der Bewerbung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
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Die Referenzen müssen auf einen Leistungszeitraum ab dem 1.1.2012 (Leistungsbeginn) bezogen und zum Tag der Einreichung des Angebotes vollständig abgeschlossen sein. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge anzugeben.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Für den Fall, dass der Bewerber beabsichtigt, den Auftrag durch eine Tochtergesellschaft ausführen zu lassen, behält sich die Vergabestelle vor, eine Sicherheit durch Bürgschaft oder (harte) Patronatserklärung der Mutter- bzw. Konzernobergesellschaft zu verlangen. Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (1.7.2013) für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MLG) finden Anwendung. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000,00 EUR (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Brutto-Auftragssumme.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:20
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:20
Ort des Eröffnungstermins: Spitalfonds Radolfzell
Poststraße 15
78315 Radolfzell
Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter, Vergabestelle

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Spitalfonds Radolfzell, Facility-Management, 78315 Radolfzell
Internetadresse: www.altenheim-radolfzell.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93516534 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
[A] Organisationsstruktur des Bieters:
Der Bieter hat anzugeben, welche(s) Unternehmen die unterschiedlichen Leistungen als insoweit verantwortliche(s) Unternehmen ausführen wird/ werden.
[B] Bietergemeinschaften:
Erfolgt das Angebot als Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bildung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen und ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der als geschäftsführendes Mitglied berechtigt ist, die Bietergemeinschaft im Rahmen des Vergabeverfahrens rechtsverbindlich zu vertreten. Die Bewertung erfolgt bei Bietergemeinschaften in Bezug auf die Ausschlussgründe, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien (vgl. Ziffer III.1)) für die Bietergemeinschaft insgesamt.
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[C] Nachunternehmer (Eignungsleihe):
Soweit der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2) und III.1.3)) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt („Eignungsleihe“ gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A), ist mit Abgabe des Angebotes für jedes betreffende Unternehmen (nachfolgend: Nachunternehmer) eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle gem. § 6d EU Abs. 2 VOB/A vor, eine gemeinsame Haftung von Bieter und Nachunternehmer zu fordern, sofern die vorgesehene Leistung des Nachunternehmers einen wesentlichen Teil der zur Auftragserfüllung erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2)) darstellt.
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[D] Informationsübermittlung (eVergabe):
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch unter der unter Ziffer I.3) angegebenen URL (nachfolgend: Vergabeplattform) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung; ein postalischer Versand in Papierform erfolgt nicht.
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Fragen zu diesem Vergabeverfahren können bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Abgabefrist (Schlusstermin für den Eingang der Angebote) ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden. Antworten und Auskünfte sowie ggf. aktualisierte oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zu dem Vergabeverfahren werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und werden damit verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mündlich erteilte Auskünfte und Erklärungen haben keine rechtsverbindliche Gültigkeit.
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Der Bieter hat sicherzustellen, dass er regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Ablauf der jeweiligen Abgabefrist prüft, ob seitens der Vergabestelle über die Vergabeplattform zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Straße 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-7126 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 220-538776 (2019-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 16 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 137-363978
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 220-538776
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
[A] Organisationsstruktur des Bieters: Der Bieter hat anzugeben, welche(s) Unternehmen die unterschiedlichen Leistungen als insoweit verantwortliche(s) Unternehmen ausführen wird/ werden. [B] Bietergemeinschaften: Erfolgt das Angebot als Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bildung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen und ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der als geschäftsführendes Mitglied berechtigt ist, die Bietergemeinschaft im Rahmen des Vergabeverfahrens rechtsverbindlich zu vertreten. Die Bewertung erfolgt bei Bietergemeinschaften in Bezug auf die Ausschlussgründe, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien (vgl. Ziffer III.1)) für die Bietergemeinschaft insgesamt. [C] Nachunternehmer (Eignungsleihe): Soweit der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2) und III.1.3)) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt („Eignungsleihe“ gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A), ist mit Abgabe des Angebotes für jedes betreffende Unternehmen (nachfolgend: Nachunternehmer) eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle gem. § 6d EU Abs. 2 VOB/A vor, eine gemeinsame Haftung von Bieter und Nachunternehmer zu fordern, sofern die vorgesehene Leistung des Nachunternehmers einen wesentlichen Teil der zur Auftragserfüllung erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2)) darstellt. [D] Informationsübermittlung (eVergabe): Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch unter der unter Ziffer I.3) angegebenen URL (nachfolgend: Vergabeplattform) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung; ein postalischer Versand in Papierform erfolgt nicht. Fragen zu diesem Vergabeverfahren können bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Abgabefrist (Schlusstermin für den Eingang der Angebote) ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden. Antworten und Auskünfte sowie ggf. aktualisierte oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zu dem Vergabeverfahren werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und werden damit verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mündlich erteilte Auskünfte und Erklärungen haben keine rechtsverbindliche Gültigkeit. Der Bieter hat sicherzustellen, dass er regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Ablauf der jeweiligen Abgabefrist prüft, ob seitens der Vergabestelle über die Vergabeplattform zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Öffentliche WC 12 Stück,
— Öffentliche WC Rollstuhlgerecht 2 Stück,
— Entwässerungsleitungen 2 800 m,
— Trinkwasserleitungen 5 400 m,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-19 📅
Name: Braik
Postort: Hilzingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Konstanz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 419 657 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammergerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 137-363978 (2021-07-14)