Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit KundenCenter und Gesundheitszentrum an zentraler Stelle in Pforzheim zu errichten. Es sind Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Planungsleistungen gemäß Anlage 15 zu §§ 55 und 56 der HOAI 2013 für die Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1,2,3 und 8 zunächst für LPH 1-3 der HOAI 2013: — Anlagengruppe 1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, — Anlagengruppe 2) Wärmeversorgungsanlagen, — Anlagengruppe 3) Lufttechnische Anlagen, — Anlagengruppe 8) Gebäudeautomation (MSR-Technik) zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2019-05-17-BW-SPE
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit KundenCenter und Gesundheitszentrum an zentraler Stelle in Pforzheim zu errichten.
Es sind Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Planungsleistungen gemäß Anlage 15 zu §§ 55 und 56 der HOAI 2013 für die Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1,2,3 und 8 zunächst für LPH 1-3 der HOAI 2013:
— Anlagengruppe 1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— Anlagengruppe 2) Wärmeversorgungsanlagen,
— Anlagengruppe 3) Lufttechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 8) Gebäudeautomation (MSR-Technik)
zu vergeben.
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit KundenCenter und Gesundheitszentrum an zentraler Stelle in Pforzheim zu errichten.
Es sind Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Planungsleistungen gemäß Anlage 15 zu §§ 55 und 56 der HOAI 2013 für die Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1,2,3 und 8 zunächst für LPH 1-3 der HOAI 2013:
— Anlagengruppe 1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit KundenCenter und Gesundheitszentrum an zentraler Stelle in Pforzheim zu errichten.
Es sind Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Planungsleistungen gemäß Anlage 15 zu §§ 55 und 56 der HOAI 2013 für die Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1,2,3 und 8 zunächst für LPH 1-3 der HOAI 2013:
— Anlagengruppe 1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
Für die Planung und den Betrieb des Gebäudes sind insbesondere bei den technischen Anlagen folgende Ziele hinsichtlich der Energie und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen:
— Sicherstellung eines geringen Energiebedarfs (Gebäude, Anlagentechnik),
— Optimierung der Tageslichtnutzung,
— sehr gute akustische Raumeigenschaften und Sprachverständlichkeit,
— Schaffung eines fördernden Raumklimas hinsichtlich Luftqualität,
— Kosteneffizienz bei Baukosten,
— Minimierung der Betriebskosten,
— Reduktion von Immissionen und Emissionen,
— klimatische Zonierung der Nutzungsbereiche,
— gute thermische Qualität und Fugendichtheit,
— wärmebrückenoptimierte Konstruktionen der Gebäudehülle,
— kompakte Bauweise.
Die Kosten der einzelnen Anlagengruppen und die jeweiligen Honorarzonen (Mindestsatz) teilen sich danach wie folgt auf:
— Anlagengruppe 1 – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen:
Es sind zunächst die Leistungsphasen 1-3 gemäß Anlage 15 HOAI voll umfänglich zu erbringen. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4-9 kann erst nach der Genehmigung durch die Aufsicht erfolgen.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet voraussichtlich im Dezember 2024, spätestens jedoch mit Abnahme der Leistungsphase 8.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Baden – Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs-/Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft;
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren;
2) Erklärung über das Vorhandensein einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen) in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR je Versicherungsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärung über das Vorhandensein einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen) in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR je Versicherungsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen/
Bewertet werden die Referenzen des Bewerbers mit Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre über mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Der Bewerber kann mit jeder Referenz maximal 10 Punkte erreichen. Es werden die 3 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Wertung berücksichtigt, mithin können insgesamt 30 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung gelten folgende Regeln:
Bewertet werden die Referenzen des Bewerbers mit Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre über mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Der Bewerber kann mit jeder Referenz maximal 10 Punkte erreichen. Es werden die 3 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Wertung berücksichtigt, mithin können insgesamt 30 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung gelten folgende Regeln:
— die Referenz muss Fachplanungsleistungen TGA für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (hier: MSR) nach der HOAI mit anrechenbaren Kosten (KG 400) in Höhe von mindestens 200 000 EUR je Anlagengruppe umfassen (2 Punkte).
Weitere Punkte werden wie folgt vergeben:
— die Planungsleistung umfasst mindestens 6 Leistungsphasen innerhalb der Leistungsphase 1 bis 8 der HOAI (2 Punkte),
— die Planungsleistung wurde für einen Neubau erbracht (2 Punkte),
— die Planungsleistung wurde termin- und kostengerecht durchgeführt (1 Punkt),
— die Planungsleistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (1 Punkt),
— die Planungsleistung beinhaltet Brandschutz (1 Punkt),
— die Planungsleistung beinhaltet Arbeitsschutz (1 Punkt).
Der Bewerber hat die Referenz in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, die folgende Angaben beinhalten muss: Leistungszeitraum, Auftragswert, Auftraggeber sowie eine kurze Erläuterung des Leistungsinhalts. Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen.
Der Bewerber hat die Referenz in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, die folgende Angaben beinhalten muss: Leistungszeitraum, Auftragswert, Auftraggeber sowie eine kurze Erläuterung des Leistungsinhalts. Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen.
Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 10 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
2) Anzahl der Mitglieder im Projektteam:
Bewertet wird die vom Bewerber angegebene Anzahl der Mitglieder des Projektteams mit der Berufsqualifikation Ingenieur (oder vergleichbar, z. B. staatlich geprüfter Techniker), deren Einsatz der Bewerber bei der Leistungserbringung vornehmen wird. Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf in Vollzeit tätige Mitarbeiter, deren arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt (Vollzeitkräfte). Mehrere in Teilzeit tätige Mitarbeiter werden in Vollzeitkräfte umgerechnet (Bsp.: 4 Mitarbeiter in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche entsprechen 3 Vollzeitkräften):
Bewertet wird die vom Bewerber angegebene Anzahl der Mitglieder des Projektteams mit der Berufsqualifikation Ingenieur (oder vergleichbar, z. B. staatlich geprüfter Techniker), deren Einsatz der Bewerber bei der Leistungserbringung vornehmen wird. Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf in Vollzeit tätige Mitarbeiter, deren arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt (Vollzeitkräfte). Mehrere in Teilzeit tätige Mitarbeiter werden in Vollzeitkräfte umgerechnet (Bsp.: 4 Mitarbeiter in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche entsprechen 3 Vollzeitkräften):
Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2016, 2017, 2018). Die Anzahl der sozialpflichtig beschäftigten Mitarbeiter bezieht sich auf Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte so wie in Ziffer 2 angegeben berücksichtigt werden.
Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2016, 2017, 2018). Die Anzahl der sozialpflichtig beschäftigten Mitarbeiter bezieht sich auf Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte so wie in Ziffer 2 angegeben berücksichtigt werden.
— durchschnittliche Beschäftigtenzahl weniger als 2 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte): 0 Punkte.
Mindeststandards:
Zu 1.) Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 10 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistung müssen die Projektleiter, Mitarbeiter die über die Berufsqualifikation Ingenieur (oder vergleichbar, z. B. staatlich geprüfter Techniker) verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Erklärung über die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen Landestariftreue- und Mindestlohngesetz- LTMG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Umsatz:
Angabe des jeweils innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten Jahresumsatzes des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft.
2) Referenzen:
Bewertet werden die Referenzen des Bewerbers mit Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre über mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Der Bewerber kann mit jeder Referenz maximal 10 Punkte erreichen. Es werden die 3 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Wertung berücksichtigt, mithin können insgesamt 30 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung gelten folgende Regeln:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertet werden die Referenzen des Bewerbers mit Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre über mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen. Der Bewerber kann mit jeder Referenz maximal 10 Punkte erreichen. Es werden die 3 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Wertung berücksichtigt, mithin können insgesamt 30 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung gelten folgende Regeln:
— die Referenz muss Fachplanungsleistungen TGA für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (hier: MSR) nach der HOAI mit anrechenbaren Kosten (KG 400) in Höhe von mindestens 200 000 EUR je Anlagengruppe umfassen (2 Punkte).
Weitere Punkte werden wie folgt vergeben:
— die Planungsleistung umfasst mindestens 6 Leistungsphasen innerhalb der Leistungsphase 1 bis 8 der HOAI (2 Punkte),
— die Planungsleistung wurde für einen Neubau erbracht (2 Punkte),
— die Planungsleistung wurde termin- und kostengerecht durchgeführt (1 Punkt),
— die Planungsleistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (1 Punkt),
— die Planungsleistung beinhaltet Brandschutz (1 Punkt),
— die Planungsleistung beinhaltet Arbeitsschutz (1 Punkt).
Der Bewerber hat die Referenz in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, die folgende Angaben beinhalten muss: Leistungszeitraum, Auftragswert, Auftraggeber sowie eine kurze Erläuterung des Leistungsinhalts. Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber hat die Referenz in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, die folgende Angaben beinhalten muss: Leistungszeitraum, Auftragswert, Auftraggeber sowie eine kurze Erläuterung des Leistungsinhalts. Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen.
Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 10 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
3) Anzahl der Mitglieder im Projektteam:
Bewertet wird die vom Bewerber angegebene Anzahl der Mitglieder des Projektteams mit der Berufsqualifikation Ingenieur (oder vergleichbar, z. B. staatlich geprüfter Techniker), deren Einsatz der Bewerber bei der Leistungserbringung vornehmen wird. Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf in Vollzeit tätige Mitarbeiter, deren arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt (Vollzeitkräfte). Mehrere in Teilzeit tätige Mitarbeiter werden in Vollzeitkräfte umgerechnet (Bsp.: 4 Mitarbeiter in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche entsprechen 3 Vollzeitkräften).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertet wird die vom Bewerber angegebene Anzahl der Mitglieder des Projektteams mit der Berufsqualifikation Ingenieur (oder vergleichbar, z. B. staatlich geprüfter Techniker), deren Einsatz der Bewerber bei der Leistungserbringung vornehmen wird. Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf in Vollzeit tätige Mitarbeiter, deren arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt (Vollzeitkräfte). Mehrere in Teilzeit tätige Mitarbeiter werden in Vollzeitkräfte umgerechnet (Bsp.: 4 Mitarbeiter in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche entsprechen 3 Vollzeitkräften).
4) Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl:
Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2016, 2017, 2018). Die Anzahl der sozialpflichtig beschäftigten Mitarbeiter bezieht sich auf Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte so wie in Ziffer 2 angegeben berücksichtigt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2016, 2017, 2018). Die Anzahl der sozialpflichtig beschäftigten Mitarbeiter bezieht sich auf Vollzeitkräfte, wobei Teilzeitkräfte so wie in Ziffer 2 angegeben berücksichtigt werden.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Quelle: OJS 2019/S 097-235102 (2019-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA: 2. VHR 2019-05-17-BW-SPE
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit KundenCenter und Gesundheitszentrum an zentraler Stelle in Pforzheim zu errichten.
Es sind Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung Planungsleistungen gemäß Anlage 15 zu §§ 55 und 56 der HOAI 2013 für die Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1,2,3 und 8 zunächst für LPH 1-3 der HOAI 2013:
— Anlagengruppe 1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— Anlagengruppe 2) Wärmeversorgungsanlagen,
— Anlagengruppe 3) Lufttechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 8) Gebäudeautomation (MSR-Technik) zu vergeben.
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit KundenCenter und Gesundheitszentrum an zentraler Stelle in Pforzheim zu errichten.
Es sind Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung Planungsleistungen gemäß Anlage 15 zu §§ 55 und 56 der HOAI 2013 für die Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1,2,3 und 8 zunächst für LPH 1-3 der HOAI 2013:
— Anlagengruppe 1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
— Anlagengruppe 2) Wärmeversorgungsanlagen,
— Anlagengruppe 3) Lufttechnische Anlagen,
— Anlagengruppe 8) Gebäudeautomation (MSR-Technik) zu vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es sind Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung Planungsleistungen gemäß Anlage 15 zu §§ 55 und 56 der HOAI 2013 für die Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1,2,3 und 8 zunächst für LPH 1-3 der HOAI 2013:
— Anlagengruppe 8) Gebäudeautomation (MSR-Technik) zu vergeben.
— Anlagengruppe 1 – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: Rd. 450 000 EUR; Hz. II Mindestsatz,
— Anlagengruppe 2 – Wärmeversorgungsanlagen: Rd. 1 228 000 EUR; Hz. II Mindestsatz,
— Anlagengruppe 3 – Lufttechnische Anlagen: Rd. 572 000 EUR; Hz. II Mindestsatz,
— Anlagengruppe 8 – Gebäudeautomation (MSR-Technik): 450 000 EUR; Hz. II Mindestsatz.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-24 📅
Name: Klett Ingenieur GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
„1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.