Auftragsbekanntmachung (2019-06-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Ingolstadt
Postanschrift: Spitalstr. 3
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Ingolstadt, Referat VI – Vergabestelle
Telefon: +49 841/ 3052446📞
E-Mail: georg.orth@ingolstadt.de📧
Fax: +49 841/ 3052447 📠
Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.ingolstadt.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe.bayern.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau FOS/BOS, Ingolstadt – 4898 Baustrom u. Baubeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 04-004-2019”
Produkte/Dienstleistungen: Regelbare Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Auszuführende Arbeiten:
— Baustromversorgung und Baubeleuchtunganlagen über komplette Bauzeit.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Ingolstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Auszuführende Arbeiten:
— Baustromversorgung und Baubeleuchtunganlagen über komplette Bauzeit.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-02 📅
Datum des Endes: 2022-04-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Kopie der Handwerkskarteoder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates,
— Auszug aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Kopie der Handwerkskarteoder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates,
— Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Fachkunde,Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitliche EuropäischeEigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen nachAufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten andererUnternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb der genannten Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-23
10:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-23
10:45 📅
“Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sollen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle...”
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sollen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden, damit eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich ist.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung.
Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote in Textform zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Sofern Sie in der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender registriert sind, können Sie auch darüber digital anbieten.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5) mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ingolstadt, Referat VI – Vergabestelle
Postanschrift: Spitalstr. 3
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: georg.orth@ingolstadt.de📧
URL: www.ingolstadt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 114-278831 (2019-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 32401853.87 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 114-278831
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Neubau FOS/BOS, Ingolstadt – 4898 Baustrom u. Baubeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 04-004-2019”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PLH-Elektrotechnik GmbH
Postanschrift: Schmelzeisenweg 6
Postort: Nördlingen
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Donau-Ries🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 103889.90 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB),
5) mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 191-463468 (2019-09-30)