“Öffnung der Angebote gem. § 14 EU VOB/A. Die Anwesenheit von Bietern oder deren Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Zusammenstellung der Angebote wird...”
Öffnung der Angebote gem. § 14 EU VOB/A. Die Anwesenheit von Bietern oder deren Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Zusammenstellung der Angebote wird gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A an die Bieter verteilt.
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Quelle: OJS 2019/S 127-309751 (2019-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 358191.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge