Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:
– Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge: Technische Leistungsfähigkeit/Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v. H.,
– Angabe zu Unterkriterien,
– Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
– Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v. H.,
– die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet: jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
– Unterkriterium Personalstruktur ≥ 2 Personen = 3 Punkte < 2 Personen = 0 P., Ausschluss,
– Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen,
– Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
– Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen Wertungskriterium Büro/Unternehmen 22,5 v. H. Wertungskriterium Projektleiter 22,5 v. H.,
– Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen) und des Projektleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen: ≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium = 3 Punkte = 2 Referenzen je Wertungskriterium = 2 P. = 1 Referenz je Wertungskriterium = 1 P. < 1 Referenz je Wertungskriterium = Ausschluss,
– Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
– Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen,
– Unterkriterium Qualität der Referenzen,
– Wichtung Qualität der Referenzen Wertungskriterium Büro/Unternehmen 22,5 v. H. Wertungskriterium Projektleiter 22,5 v. H.,
– für das Büro/Unternehmen / für den Projektleiter jeweils:
– Wertungskriterium:
– Erfahrungen in Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen: Tragwerksplanung aus dem Bereich Neubau, mindestens Zuordnung in Honorarzone III vergleichbare Projektgröße, mindestens 1,0 Mio. EUR Baukosten KG 300 + 400 (brutto) gesamt,
– A. ≥ 3,0 Mio. EUR KG 300 + 400 brutto = 3 Punkte ≥ 2,0 Mio. EUR und < 3,0 Mio. EUR = 2 P. ≥ 1,0 Mio. EUR und < 2,0 Mio. EUR = 1 P. < 1,0 Mio. EUR Baukosten = 0 P., keine Wertung,
– allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität): Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt,
– bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.