Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 5 technischen festangestellten MA inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des Geschäftsführers/der Führungskräfte gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderung, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.-Kammer, Bauvorlageberechtigt und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers/der Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer/der Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung.
d) Angabe von 3 Referenzen, wobei Ref. 3 mit Ref. 1 und Ref. 2 identisch sein kann (Ref. 1 LPH 2-5, Ref. 2: LPH 2-5, Ref. 3 LPH 2-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.Projekte gilt folgende Mindestanforderung: Ref. 1+2: Der Ref. Zeitraum muss zwischen 1.12.2009-1.12.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Ref. 3: Der Ref. Zeitraum muss zwischen 1.12.2009-1.12.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— ggf. Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. 8 Pkt.),
— Beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen (max. 4 bzw. 7 Pkt.),
— Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (max. 3 Pkt.),
— Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— öffentlicher Auftraggeber / Vergaberichtlinien analog eines öff. AG. (max. 2 Pkt.).
Sonstiges:
Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (max. 1 Pkt.)
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.