Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
a) Angaben über die für das Projekt vorgesehene technische Leitung (§ 46 Abs. 3 Ziffer 6 VgV): Qualifikation des Projektleiters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 10 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 61,54 %;
b) Qualifikation des Stellvertreters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 5 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 38,46 %;
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz für entsprechende Planungsleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren
3) Büroorganisation:
a) Angabe Referenzprojektliste des vorgesehenen Projektleiters (Vergleichbarkeit in Art und Umfang) (Projektnennung + schriftliche Erläuterung)
Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 4 Punkte, Nennung drittes Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)); Gewichtung 50 %;
b) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Kosten, Termine, Qualität bzw. Standards), Gewichtung 50 %.
4) Besondere Befähigungsnachweise:
a) Aufführung von Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern in den letzten zehn Jahren (Projektnennung + schriftlicher Erläuterung (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)), Gewichtung 26,67 %;
b) Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (Förderverfahren auf Bundes-/Landes-/EU-Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben, insbesondere Projektabwicklung und Verwendungsnachweis in den letzten zehn Jahren. (Projektnennung + schriftlicher Erläuterung (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)), Gewichtung 20,00 %;
c) Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der technischen Planung von Einrichtungen für Kinder in den letzten 5 Jahren (volle Punktzahl bei Projektnennung + schriftlicher Erläuterung von mind. 2 Projekten), Gewichtung 26,67 %;
d) Erfahrung mit der Planung von Objekten mit Geothermie (volle Punktzahl bei Projektnennung + schriftlicher Erläuterung von mind. 1 Projekt), Gewichtung 26,67 %.
5) Referenzprojekte: Beschreibung von 2 Referenzprojekten im Bereich Neubau/Erweiterungsneubau in den letzten 8 Jahren (§ 46 Abs. 3 Ziffer 1 VgV), Gewichtung je Referenz 50 % für die der Bewerber Fachplanerleistung erbracht hat, mit Angabe folgender Informationen:
1) Auftraggeber (Anschrift, Telefonnummer; Ansprechpartner);
2) Bestätigung der Kostentreue im Referenzschreiben (keine Eigenerklärung gültig);
3) Bestätigung der Termintreue im Referenzschreiben (keine Eigenerklärung gültig);
4) Projektbeschreibung in Wort und Bild;
5) anteilige Kosten des Bauwerks KGR 300+400 (mind. 5 000 T EUR netto);
6) Angabe Bruttogrundfläche (BGF, mind. 3 000 m);
7) öffentlicher Auftraggeber (ja);
8) selbst erbrachte Leistungsphasen nach HOAI (§ 55 Lph. 2 bis 8);
9) Referenz wurde durch den vorgesehenen Projektleiter erbracht (ja);
10) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenfeststellung nach DIN 276 mit Erläuterung bei Abweichung.