Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Gesamtgewichtung 18 %)
a) Angaben über die für das Projekt vorgesehene technische Leitung (§ 46 Abs. 3 Ziffer 6 VgV): Qualifikation des Projektleiters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 10 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 10 %;
b) Qualifikation des Stellvertreters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 5 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 8 %;
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gesamtgewichtung 10 %):
Jahresumsatz für entsprechende Planungsleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe III.1.2, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Unterpunkt 2).
3) Büroorganisation und Projektteam (Gesamtgewichtung 20 %)
a) Angabe Referenzprojektliste des vorgesehenen Projektleiters (Vergleichbarkeit in Art und Umfang) (Projektnennung + schriftliche Erläuterung) Wertung: Nennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 4 Punkte, Nennung drittes Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)); Gewichtung 10 %
b) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Kosten, Termine, Qualität bzw. Standards), (Wertung: Beschreibung eine Maßnahme = 3 Punkte, Beschreibung zweite Maßnahme = 4 Punkte, Beschreibung dritte Maßnahme = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden: 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich); Gewichtung 10 %.
4) Besondere Befähigungsnachweise (Gesamtgewichtung 25 %)
a) Nachweis der entwurflichen Leistungsfähigkeit (erfolgreiche Teilnahme an Realisierungswettbewerben Architektur/Städtebau in den letzten zehn Jahren) (gewertet werden nur Preise) Projektnennung + schriftlicher Erläuterung, (Wertung: Nennung ein Projekt = 1 Punkt, Nennung zweites Projekt = 3 Punkte, Nennung drittes Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)
5) Referenzprojekte (Gesamtgewichtung 27 %)
Beschreibung von drei Referenzen mit einer dem Projekt vergleichbaren Planungsanforderung (in Bezug auf die Honorarzone des Objektes) in den letzten 8 Jahren (3 Referenzen), maximale Punktzahl bei Nennung von drei Referenzen und Erfüllung aller neun Unterkriterien:
1) Auftraggeber (Anschrift, Telefonnummer; Ansprechpartner);
2) Bestätigung der Kostentreue
3) Bestätigung der Termintreue
4) Projektbeschreibung in Wort und Bild;
5) anteilige Kosten des Bauwerks KGR 300+400 (mind. 5 000 000 € netto);
6) Angabe Bruttogrundfläche (BGF, mind. 3 000 m);
7) selbst erbrachte Leistungsphasen nach HOAI (§ 34 Lph. 2 bis 8);
8) Referenz wurde durch den vorgesehenen Projektleiter erbracht (ja);
9) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenfeststellung nach DIN 276 mit Erläuterung bei Abweichung.