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Ort der Leistung: Nürnberger Land🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die WBG KOMMUNAL GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg in der Forchheimer Straße auf leerstehendem Grundstück den Neubau einer ca. 7 730 m BGF großen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die WBG KOMMUNAL GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg in der Forchheimer Straße auf leerstehendem Grundstück den Neubau einer ca. 7 730 m BGF großen Grundschule samt Nachmittagsbetreuung sowie einer
Zugehörigen ca. 1 830 m BGF großen Zweifachturnhalle [somit insgesamt ca. 9 560 m BGF. Der Neubau soll Anfang des III. Quartals 2023 in Betrieb genommen werden. Hinsichtlich des aus dem Jahr 2005 stammenden Bebauungsplans - der idealerweise eingehalten werden sollte - könnte bei erheblichen funktionalen Vorteilen eine bzgl. Gesamtbaumasse untergeordnete Überschreitung der Baugrenzen in den nördlichen Grundstücksbereich hinein ggf. befreibar sein [auch soweit den Grünbereich ggf. punktuell querend. Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von 34,13 Mio. EUR netto KG 200-700 und 18,07 Mio. EUR netto KG 300-400 veranschlagt. Bei angenommener Verteilung zwischen KG 300 und 400 von 70 % zu 30 % ergeben sich bei der Ermittlung des HOAI-Objektplanungshonorars 16,94 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten. Im Falle einer Realisierung beabsichtigt der Auftraggeber, die Leistungen der Objektplanung gemäß §34 HOAI stufenweise zu beauftragen.
Die ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß §§34 HOAI sollen stufenweise beauftragt werden. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe 1. Die Beauftragung weiterer LPH erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen: Stufe 1: LPH 1-4; Stufe 2: LPH 5-9. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufe 2 [ganz oder teilweise] besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honorar- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, haben mit ihrem Angebot eine konzeptionelle, projektbezogene Arbeitsprobe abzugeben, die im Rahmen der Angebotspräsentation durch ein fachkundiges Gremium des Auftraggebers nach den bekanntgemachten Wertungskriterien bewertet wird. Bei der Ausarbeitung der Arbeitsprobe handelt es sich um eine bes. Leistung nach § 17 Abs. 2 HOAI.
Art der Arbeitsprobe: Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs als besondere Leistung in der Flächenplanung (Anlage 9 HOAI).
Vertiefungsgrad: 2 Teilkonzepte aus der LPH 2: Vorentwürfe nach dem Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg mit Stand 05/2014. Ein Bauliches/ Räumliches Konzept mit Darstellung der Baukörper, Höhenentwicklung und Dachgestaltung, wichtiger städtebaulicher Raumkanten, im Maßstab 1:500. Ein Freiraumkonzept mit Darstellung der öffentl. und privaten Flächen und Raumfolgen, im Maßstab 1:500. Das betroffene Grundstück ist im mitgelieferten Lageplan dargestellt. Ausarbeitungen, die über diesen Vertiefungsgrad hinausgehen, bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
Vergütung: Für die verlangte Ausarbeitung der Arbeitsprobe erhalten die zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerber eine Vergütung i. H. v. 3 500 EUR netto. Diese wird im Auftragsfalle nicht angerechnet. Bei der Festsetzung hat sich der Auftraggeber gemäß Ziffer 4 des Merkblatts Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg mit Stand 05/2014 an der Größe des Planbereichs und der Honorarzone I (Planungsanforderungen sind als gering einzustufen, in Bezug auf die geplante Nutzungsart und Dichte der Bebauung sowie die Gestaltungs- und Regeldichte als durchschnittlich) sowie an den abgeforderten Teilkonzepten als Grundleistungen aus der LPH 2 orientiert. Die abgeforderten Leistungen entsprechen 35 % des Leistungsbilds „Städtebaulicher Entwurf“, der sich zunächst aus 25 % der LPH2: Vorentwurf für die 2 abgeforderten Teilkonzepte (20 % u. 5 %) ergibt. Der Auftraggeber berücksichtigt einen gewissen Einarbeitungsaufwand der Bewerber und setzt zur Ermittlung einer angemessenen Vergütung weitere 10 % des Leistungsbildes „Städtebaulicher Entwurf“ an, ohne dass weitere Teilleistungen aus dem Leistungsbild abgefordert werden.
[weiter unter VI.3)]
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Interaktion und Kommunikationsstrukturen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wissenstransfer über die Leistungsphasen hinaus
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umgang mit Personalausfällen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Städtebauliche Qualitäten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gestalterische und räumliche Qualitäten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionale Anforderungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wirtschaftlichkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzbarkeit in der Bauphase
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung der Schwerpunkte innerhalb der Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise Kostenziele
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise Terminziele
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise Planung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektkommunikation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entscheidungsmanagement
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30,00
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-04 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Berufliche Leistungsfähigkeit: 28 %;
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 15 %;
3) Fachliche Eignung - Büroorganisation und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt nach § 73 Abs. 3 VgV;
2) Eigenerklärung, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt nach § 73 Abs. 3 VgV;
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB;
5) Nachweis der Berufszulassung nach § 44 Abs. 1 VgV;
6) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO;
7) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV;
8) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Deckung der Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1,0 Mio. EUR)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Gesamtgewichtung 28%/140 Punkte):
a) Angaben über die für das Projekt vorgesehene technische Leitung (§ 46...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Gesamtgewichtung 28%/140 Punkte):
a) Angaben über die für das Projekt vorgesehene technische Leitung (§ 46 Abs. 3 Ziffer 6 VgV): Qualifikation des Projektleiters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 10 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 15 %/75 Punkte;
b) Qualifikation des Stellvertreters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 5 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 13 %/65 Punkte;
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gesamtgewichtung 15 %/75 Punkte):
Jahresumsatz für entsprechende Planungsleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Wertung: ab 185 875 EUR = 1 Punkt; ab 371 750 EUR = 2 Punkte; ab 557 625 EUR = 3 Punkte, ab 743 500 EUR = 4 Punkte, ab 929 375 EUR = 5 Punkte (max. 5 Punkte möglich)).
3) Büroorganisation und Projektteam (Gesamtgewichtung 30 %/150 Punkte):
a) Angabe Referenzprojektliste des vorgesehenen Projektleiters (Vergleichbarkeit in Art und Umfang) (Projektnennung + schriftliche Erläuterung) Wertung: Nennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 4 Punkte, Nennung drittes Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)); Gewichtung 15 %/75 Punkte;
b) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Kosten, Termine, Qualität bzw. Standards), (Wertung: Beschreibung eine Maßnahme = 3 Punkte, Beschreibung zweite Maßnahme = 4 Punkte, Beschreibung dritte Maßnahme = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden: 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich); Gewichtung 15 %/75 Punkte.
4) Referenzprojekte (Gesamtgewichtung 27 %/135 Punkte):
Beschreibung von drei Referenzen mit einer dem Projekt vergleichbaren Planungsanforderung (in Bezug auf die Honorarzone des Objektes) in den letzten 8 Jahren (3 Referenzen), maximale Punktzahl bei Nennung von 3 Referenzen und Erfüllung aller neun Unterkriterien:
1) Auftraggeber (Anschrift, Telefonnummer; Ansprechpartner);
2) Bestätigung der Kostentreue (Eigenerklärung);
3) Bestätigung der Termintreue (Eigenerklärung);
4) Projektbeschreibung in Wort und Bild;
5) anteilige Kosten des Bauwerks KGR 300+400 (mind. 5 000 T EUR netto);
6) Angabe Bruttogrundfläche (BGF, mind. 3 000 m);
7) selbst erbrachte Leistungsphasen nach HOAI (§ 34 Lph. 2 bis 8);
8) Referenz wurde durch den vorgesehenen Projektleiter erbracht (ja);
9) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenfeststellung nach DIN 276 mit Erläuterung bei Abweichung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte muss folgendes erfüllt sein:
Bei jeder Referenz muss zwingend die Leistung über die Leistungsphasen 2-8, § 34...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte muss folgendes erfüllt sein:
Bei jeder Referenz muss zwingend die Leistung über die Leistungsphasen 2-8, § 34 HOAI erbracht worden sein.
Die Referenz muss innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein.
Die Referenz muss mindestens in der Honorarzone III unten liegen.
Es sind ingesamt maximal 500 Punkte erreichbar.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt der die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gewährleistet ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(ABl L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier angegebenen Art ausgerichtet ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-29 📅
“Zuschlagskriterien Stufe 2:
1) Vorstellung Büro und Projektteam (20,00%/80 Punkte):
1.1) Interaktion und Kommunikationsstrukturen (4,00%/16 Punkte);
1.2)...”
Zuschlagskriterien Stufe 2:
1) Vorstellung Büro und Projektteam (20,00%/80 Punkte):
1.1) Interaktion und Kommunikationsstrukturen (4,00%/16 Punkte);
1.2) Wissenstransfer über die Leistungsphasen hinaus (intern) (4,00%/16 Punkte);
1.3) Umgang mit Personalausfällen (4,00%/16 Punkte);
1.4) Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (4,00%/16 Punkte);
1.5) Personaleinsatzplan (4,00%/16 Punkte);
2) Vorstellung konzeptionelle Arbeitsprobe (20,00%/80 Punkte):
2.1) Städtebauliche Qualitäten (4,00%/16 Punkte);
2.2) Gestalterische und räumliche Qualitäten (4,00%/16 Punkte);
2.3) Funktionale Anforderungen (4,00%/16 Punkte);
2.4) Wirtschaftlichkeit (4,00%/16 Punkte);
2.5) Umsetzbarkeit in der Bauphase (4,00%/16 Punkte);
3) Vorgehensweise zur Projektabwicklung (30,00%/120 Punkte):
3.1) Erläuterung Schwerpunkte innerh. der Projektabwicklung (5,00%/20 Punkte);
3.2) Vorgehensweise Kostenziele (5,00%/20 Punkte);
3.3) Vorgehensweise Terminziele (5,00%/20 Punkte);
3.4) Vorgehensweise Planung (5,00%/20 Punkte);
3.5) Projektkommunikation (5,00%/20 Punkte);
3.6) Entscheidungsmanagement (5,00%/20 Punkte);
B. Honorar/ Preis auf Grundlage der HOAI 2013 (30 %/120 Punkte).
Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter 150 % des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach der folgenden Formel:
Punkte = [(günstigstes Angebot * 1,5 - Angebotspreis) * 2 * 4 Punkte] / günstigstes Angebot.
Es sind maximal 400 Punkte erreichbar.
Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die Präsentation und Beantwortung der Fragen sowie das Auftreten als Team in Bezug auf die Vorstellung des Büros und Projektteams (A.1.) ), bzw. der konzeptionellen Arbeitsprobe (A.2.) ), bzw. der Vorgehensweise zur Projektabwicklung (A.3.) ) eine fachgerechte Erfüllung der Planungsleistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lässt.
Die Bewertung erfolgt unter Ausübung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers im Wege einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit und die Detailtiefe der Präsentation des Bieters von Bedeutung. Maßgeblich ist darüber hinaus, inwiefern die Präsentation erwarten lässt, dass der Bieter die Aufgabenstellung zufriedenstellend umsetzen wird und inwiefern kommunikative Fähigkeiten vorliegen. Es wird erwartet, dass alle für den Bieter anwesenden Personen angemessene Anteile an der Präsentation des Bieters und bei der Beantwortung von eventuellen Fragen des Auftraggebers übernehmen.
Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:
Die Präsentation und Beantwortung der Fragen lässt in der o.g. Hinsicht eine 4 Punkte: sehr überzeugende, 3 Punkte: überzeugende, 2 Punkte: teilweise überzeugende, 1 Punkt: wenig überzeugende / im Ganzen unzureichende; 0 Punkte: keine Angaben, ungenügende, für die vorgesehene Aufgabe nicht akzeptable Erfüllung der Planungsleistungen erwarten.
Für jedes genannten Unterkriterium (A1.1) -A3.6) ) werden vorgenannte ganzzahlige Punkte von jedem Gremiumsmitglied vergeben. In der finalen Auswertung wird für jedes genannte Unterkriterium (A1.1) - A3.6) ) jeweils das arithmetische Mittel über alle Bewertungen der einzelnen Gremiumsmitglieder gebildet.
Ergänzung zu II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Sollten aus Sicht des Auftraggebers Konkretisierungen der Aufgabenbeschreibung notwendig werden, werden diese Informationen den ausgewählten Bewerbern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass das bewertende Gremium aus fachkundigen Mitarbeitern besteht, die die Präsentation der Ausarbeitungen im Wege einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung bewerten werden. Eine Bewertung durch ein externes Preisgericht ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb indes nicht vorgesehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 123-300720 (2019-06-26)