Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschloss. Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. §46 Abs.3 Nr.8 VgV. Die Mind. anforderung ist ein jährl. Mittel von 4 techn. festangestellten MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung Projektleiter (PL) u. stellvertretenden Projektleiter (stv.PL).
Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL u. des stv.PL gem. §75 VgV:
Die Person des PL erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt" gem. §75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Die Person des stv.PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen" oder gleichw. gem. §75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis jeweils durch Vorlage einer Eintragung in die Archit. kammer (PL), Bauvorlageberechtigung (PL) u. Abschlussurkunde (PL u. stv. PL) mit Angabe Studiengang u. Abschlussjahr.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung d. PL und d. stv.PL im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mind. anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den PL u. 5 Jahre für den stv.PL im Leistungsbild Objektplanung;
d) Angabe von mind. 2 verschiedenen Referenzen (1 Büroreferenz, 1 PL-Ref.) gem. §75 Abs.5 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. 1 Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Ref. projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Ref. zeitraum muss zwischen 1.6.2009-1.6.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref. projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 300+400),
— Beauftragte u. vollständig selbst erbrachte LPHen,
— Einhaltung Kosten- u. Terminrahmen (geeignete Nachweise sind gem. Bewertungsmatrix jeweils beizulegen!),
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG/einschläg. Vergaberichlinien,
— Gebäude mit mehreren Nutzungsarten
— Gebäude mit Publikumsverher in Kombination mit Notfall-Einsatzgebäude,
— innerstädtisches, beengtes Grundstück.
Sonstiges:
Projektdarstellung der Ref. projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref. projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref. prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.