Die Stadt Neusäß plant im Ortsteil Westheim den Neubau der Grundschule mit Feuerwache am Standort der derzeitigen, abzureißenden Schule mit Feuerwache, die während der Maßnahmen in ein Containerprovisorium auf einem nahe gelegenen Grundstück ausgelagert werden soll. Diese 2- bis 3-geschossige Containeranlage (ca. 1 000 m NUF) ist ebenfalls Bestandteil des Verfahrens. Die Schule ist barrierefrei als offene, 2-zügige Ganztagesschule mit 4 Mittagsbetreuungsgruppen zu errichten. Zudem ist eine 1-fach-Sporthalle für schulische und vereinsmäßige Nutzung Bestandteil des Projekts. Die Räume für die Feuerwache müssen separat zugänglich sein und neben Schulungs-, Jugend- und Aufenthaltsräumen, Umkleiden und Sanitärbereichen, Technik- und Lagerflächen auch eine Fahrzeughalle für 2 FW-Fahrzeuge beherbergen. Besonderer Wert wird auf eine städtebaulich gelungene, architektonisch ansprechende und funktional und energetisch optimierte, wartungsarme, sowie kostengünstige Gesamtkonzeption gelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 19-H-0103
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neusäß plant im Ortsteil Westheim den Neubau der Grundschule mit Feuerwache am Standort der derzeitigen, abzureißenden Schule mit Feuerwache, die während der Maßnahmen in ein Containerprovisorium auf einem nahe gelegenen Grundstück ausgelagert werden soll. Diese 2- bis 3-geschossige Containeranlage (ca. 1 000 m
Die Schule ist barrierefrei als offene, 2-zügige Ganztagesschule mit 4 Mittagsbetreuungsgruppen zu errichten. Zudem ist eine 1-fach-Sporthalle für schulische und vereinsmäßige Nutzung Bestandteil des Projekts. Die Räume für die Feuerwache müssen separat zugänglich sein und neben Schulungs-, Jugend- und Aufenthaltsräumen, Umkleiden und Sanitärbereichen, Technik- und Lagerflächen auch eine Fahrzeughalle für 2 FW-Fahrzeuge beherbergen.
Besonderer Wert wird auf eine städtebaulich gelungene, architektonisch ansprechende und funktional und energetisch optimierte, wartungsarme, sowie kostengünstige Gesamtkonzeption gelegt.
Die Stadt Neusäß plant im Ortsteil Westheim den Neubau der Grundschule mit Feuerwache am Standort der derzeitigen, abzureißenden Schule mit Feuerwache, die während der Maßnahmen in ein Containerprovisorium auf einem nahe gelegenen Grundstück ausgelagert werden soll. Diese 2- bis 3-geschossige Containeranlage (ca. 1 000 m
Die Schule ist barrierefrei als offene, 2-zügige Ganztagesschule mit 4 Mittagsbetreuungsgruppen zu errichten. Zudem ist eine 1-fach-Sporthalle für schulische und vereinsmäßige Nutzung Bestandteil des Projekts. Die Räume für die Feuerwache müssen separat zugänglich sein und neben Schulungs-, Jugend- und Aufenthaltsräumen, Umkleiden und Sanitärbereichen, Technik- und Lagerflächen auch eine Fahrzeughalle für 2 FW-Fahrzeuge beherbergen.
Besonderer Wert wird auf eine städtebaulich gelungene, architektonisch ansprechende und funktional und energetisch optimierte, wartungsarme, sowie kostengünstige Gesamtkonzeption gelegt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neusäß
Postanschrift: Hauptstraße 28
Postleitzahl: 86356
Postort: Neusäß
Kontakt
Internetadresse: http://www.neusaess.de🌏
E-Mail: hochbau@neusaess.de📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.bayern.de🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.bayern.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-18 📅
Datum des Beginns: 2020-01-08 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 115-282868
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform (ohne AVA-Sign) eingereicht werden.
Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform (ohne AVA-Sign) eingereicht werden.
Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neusäß plant im Ortsteil Westheim den Neubau der Grundschule mit Feuerwache am Standort der derzeitigen, abzureißenden Schule mit Feuerwache, die während der Maßnahmen in ein Containerprovisorium auf einem nahe gelegenen Grundstück ausgelagert werden soll. Diese 2- bis 3-geschossige Containeranlage (ca. 1 000 m
Die Stadt Neusäß plant im Ortsteil Westheim den Neubau der Grundschule mit Feuerwache am Standort der derzeitigen, abzureißenden Schule mit Feuerwache, die während der Maßnahmen in ein Containerprovisorium auf einem nahe gelegenen Grundstück ausgelagert werden soll. Diese 2- bis 3-geschossige Containeranlage (ca. 1 000 m
Die Schule ist barrierefrei als offene, 2-zügige Ganztagesschule mit 4 Mittagsbetreuungsgruppen zu errichten. Zudem ist eine 1-fach-Sporthalle für schulische und vereinsmäßige Nutzung Bestandteil des Projekts. Die Räume für die Feuerwache müssen separat zugänglich sein und neben Schulungs-, Jugend- und Aufenthaltsräumen, Umkleiden und Sanitärbereichen, Technik- und Lagerflächen auch eine Fahrzeughalle für 2 FW-Fahrzeuge beherbergen.
Die Schule ist barrierefrei als offene, 2-zügige Ganztagesschule mit 4 Mittagsbetreuungsgruppen zu errichten. Zudem ist eine 1-fach-Sporthalle für schulische und vereinsmäßige Nutzung Bestandteil des Projekts. Die Räume für die Feuerwache müssen separat zugänglich sein und neben Schulungs-, Jugend- und Aufenthaltsräumen, Umkleiden und Sanitärbereichen, Technik- und Lagerflächen auch eine Fahrzeughalle für 2 FW-Fahrzeuge beherbergen.
Besonderer Wert wird auf eine städtebaulich gelungene, architektonisch ansprechende und funktional und energetisch optimierte, wartungsarme, sowie kostengünstige Gesamtkonzeption gelegt.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI 2013 mit Anlage 14, LPH 1-6, ggf. 8, bei stufenweiser Beauftragung.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen, insbesondere für die Errichtung der Containeranlage, beauftragt werden.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
Ein Büro hat bereits eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung, ob ein Neubau oder eine Sanierung erfolgen soll, erstellt. Die Entscheidung fiel bereits auf einen Neubau.
Der Bauherr wünscht sich ein Gebäude, das die unterschiedlichen Nutzungen (Schule, Feuerwache, Vereinssport) auf dem beengten Grundstück in Hanglage funktional optimiert kombiniert.
Die Erschließung der Schule ist über die Dr.-Rost-Straße, die der Feuerwache über die Hindenburgstraße, vorgesehen.
Der AG kann sich das Projekt als Massivbau oder als Skelettbau, ggf. mit Tiefgarage, vorstellen. Eine Ausführung in Holzbauweise ist keine Option.
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte November 2019 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach zum Jahreswechsel 2019/2020. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8. Die LPH 9 läuft darüber hinaus.
Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe der Planung durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen (z. B. LPH 8) besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform (ohne AVA-Sign) eingereicht werden.
Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neusäß, OT Westheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gern. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 250 000 EUR brutto im Leistungsbild Tragwerksplanung;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschloss. Geschäftsjahren (2016-2018) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mind. anforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangestellten MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschloss. Geschäftsjahren (2016-2018) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mind. anforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangestellten MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung Projektleiter (PL) u. stellvertretenden Projektleiter (stv.PL).
Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL u. des stv.PL gem. §75 VgV:
Die Person des PL und die Person des stv. PL erfüllen die fachli. Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen" oder gleichw. gem. §75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis jeweils durch Vorlage einer Eintragung in die Ingenieurkammer und einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. des Abschlussjahrs.
Die Person des PL und die Person des stv. PL erfüllen die fachli. Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen" oder gleichw. gem. §75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis jeweils durch Vorlage einer Eintragung in die Ingenieurkammer und einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. des Abschlussjahrs.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung d. PL und d. stv.PL im Leistungsbild Tragwerksplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mind. anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den PL u. 5 Jahre für den stv.PL im Leistungsbild Tragwerksplanung;
d) Angabe von mind. 2 verschiedenen Referenzen (1 Büroreferenz, 1 PL-Ref.) gem. §75 Abs.5 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. 1 Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Ref. projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Ref. zeitraum muss zwischen 1.6.2012-1.6.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Der Ref. zeitraum muss zwischen 1.6.2012-1.6.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref. projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 300+400),
— Beauftragte u. vollständig selbst erbrachte LPHen,
— Honorarzone,
— Neubau eines Hochbauprojektes,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Massivbau oder Skelettbau,
— weitgespanntes Tragwerk (≥ 18 m),
— Ingenieurtechn. Kontrolle (Bewehrungsabnahmen),
— innerstädtisches beengtes Grundstück.
Sonstiges:
Projektdarstellung der Ref. projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref. projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref. prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref. projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref. prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Mindeststandards: S. o.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Honorarangebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform (ohne AVA-Sign) einzureichen.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Honorarangebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform (ohne AVA-Sign) einzureichen.
Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG;
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und…
… kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
… ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben- aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben- aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 115-282868 (2019-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 201876.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 47
Kostenkriterium (Name): Honorar nach HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-09 📅
Name: Reisch Ingenieure
Postort: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 201876.96 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verfahrensbetreuer: Meixner+Partner GmbH, Fr. Kairies-Soti
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de🌏
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: s. o.
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Neusäß
Postanschrift: Hauptstraße 28
Postort: Neusäß
Postleitzahl: 86356
Telefon: +49 8214606-265📞
Fax: +49 8214606-19151 📠
Quelle: OJS 2020/S 013-026526 (2020-01-15)