Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit zutreffend: Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister, gegebenenfalls Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie) sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen;
c) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen;
d) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Punkt 6) gemäß Ziffer III.2.1;
e) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsanleihe gemäß §47 VgV), sind diese zu benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Unternehmern nach §47 (1) VgV vorzulegen und die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gemäß §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Unternehmen vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Unternehmen, an die ein Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden soll, erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, das heisst parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft, führen — wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs — zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(3) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure (VgV §75 [1-3] in Verbindung mit §44):
(a) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden;
(b) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
— weiter: siehe „Zusätzliche Angaben“.