Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSPIN Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI. Eine Förderung des Projektes steht zunächst informell in Aussicht. Vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage wird die Leistung Innenarchitektur ausgeschrieben. Sofern eine Förderung wider Erwarten nicht erfolgt, so ist die Finanzierung in dem dargestellten gewünschten Umfang nicht gesichert. Die Auftraggeber behalten sich insofern ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-03.
Auftragsbekanntmachung (2019-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Innenarchitektendienste
Kurze Beschreibung:
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSPIN Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI.
Eine Förderung des Projektes steht zunächst informell in Aussicht. Vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage wird die Leistung Innenarchitektur ausgeschrieben. Sofern eine Förderung wider Erwarten nicht erfolgt, so ist die Finanzierung in dem dargestellten gewünschten Umfang nicht gesichert. Die Auftraggeber behalten sich insofern ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSPIN Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI.
Eine Förderung des Projektes steht zunächst informell in Aussicht. Vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage wird die Leistung Innenarchitektur ausgeschrieben. Sofern eine Förderung wider Erwarten nicht erfolgt, so ist die Finanzierung in dem dargestellten gewünschten Umfang nicht gesichert. Die Auftraggeber behalten sich insofern ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Innenarchitektendienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-06 📅
Datum des Beginns: 2019-10-08 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 108-263238
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
1) Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt;
2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben;
3) Die hier benannten Auftraggeber beabsichtigen, eine gemeinsame Gesellschaft für die Planung und Errichtung des Gebäudes InnovationSpin zu gründen. Diese Gesellschaft wird Auftraggeber (AG) des Vertrages. Sollte die Gesellschaft bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens noch nicht gegründet sein, bleibt vorbehalten, alle Rechte und Pflichten aus dem abzuschließenden Objektplanungsvertrages auf einen Dritten, insbesondere eine noch zu gründende Projektgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu übertragen (Vertragsübernahme). Die Einzelheiten dazu einschließlich einer Zustimmung des künftigen Auftragnehmers zur Vertragsübernahme werden Gegenstand des Vertrages sein.
1) Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt;
2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben;
3) Die hier benannten Auftraggeber beabsichtigen, eine gemeinsame Gesellschaft für die Planung und Errichtung des Gebäudes InnovationSpin zu gründen. Diese Gesellschaft wird Auftraggeber (AG) des Vertrages. Sollte die Gesellschaft bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens noch nicht gegründet sein, bleibt vorbehalten, alle Rechte und Pflichten aus dem abzuschließenden Objektplanungsvertrages auf einen Dritten, insbesondere eine noch zu gründende Projektgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu übertragen (Vertragsübernahme). Die Einzelheiten dazu einschließlich einer Zustimmung des künftigen Auftragnehmers zur Vertragsübernahme werden Gegenstand des Vertrages sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSPIN Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI.
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSPIN Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI.
Eine Förderung des Projektes steht zunächst informell in Aussicht. Vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage wird die Leistung Innenarchitektur ausgeschrieben. Sofern eine Förderung wider Erwarten nicht erfolgt, so ist die Finanzierung in dem dargestellten gewünschten Umfang nicht gesichert. Die Auftraggeber behalten sich insofern ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.
Eine Förderung des Projektes steht zunächst informell in Aussicht. Vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage wird die Leistung Innenarchitektur ausgeschrieben. Sofern eine Förderung wider Erwarten nicht erfolgt, so ist die Finanzierung in dem dargestellten gewünschten Umfang nicht gesichert. Die Auftraggeber behalten sich insofern ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.
Das InnovationSPIN Gebäude soll durch inhaltliche, organisatorische und technische Vernetzung von Partnern in OWL dafür sorgen, dass der Innovation Campus Lemgo und die ihn umschließende Region nachhaltig miteinander verschränkt werden. Dies wird bereits im Gebäude durch die multifunktionale Nutzbarkeit erlebbar.
Das InnovationSPIN Gebäude soll durch inhaltliche, organisatorische und technische Vernetzung von Partnern in OWL dafür sorgen, dass der Innovation Campus Lemgo und die ihn umschließende Region nachhaltig miteinander verschränkt werden. Dies wird bereits im Gebäude durch die multifunktionale Nutzbarkeit erlebbar.
Die Ergebnisse der ersten Projektphase (im wesentlichen Planungsleistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI) sind die bindende Grundlage für alle Leistungen der in weiteren Vergabeverfahren zu beauftragenden Architekten, Projektmanager und verschiedenen Fachplaner. Das erarbeitete Grundkonzept ist bei der weiteren Planung anzuerkennen. Die planerische und gestalterische Umsetzung des Konzepts ist eine Voraussetzung für die Beauftragung.
Die Ergebnisse der ersten Projektphase (im wesentlichen Planungsleistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI) sind die bindende Grundlage für alle Leistungen der in weiteren Vergabeverfahren zu beauftragenden Architekten, Projektmanager und verschiedenen Fachplaner. Das erarbeitete Grundkonzept ist bei der weiteren Planung anzuerkennen. Die planerische und gestalterische Umsetzung des Konzepts ist eine Voraussetzung für die Beauftragung.
Aus den Vorgaben der Förderlinie resultiert folgende Priorisierung der Projektziele:
1) Einhaltung der Zeitvorgaben, insbesondere das Ende der Gesamtabwicklung/Abrechnung des Projektes bis zum 31.12.2022. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben ist für die Planung die Arbeitsmethodik SCRUM einzuhalten (z. B. wöchentlicher Sprint-Zyklus);
2) Einhaltung der Kostenvorgabe: Standardmöbel rund 560 000 EUR netto, individuelle Sondermöbel/Raumteiler rund 420 000 EUR netto, Beleuchtung rund 315 000 EUR netto
3) Einhaltung der vorgegebenen Projektqualitäten – und quantitäten
Ausgeschrieben werden hier die Leistungen Innenarchitektur, die:
— das Gesamtkonzept der Möblierung (Erarbeitung von Vorschlägen für die gesamte Möblierung im Gebäude in enger Abstimmung mit den Architekten, Fachplanern,
— die Innenraumplanung (Standardmöbel, Individuelle Sondermöbel/Raumteiler) und
— die innenarchitektonische Beratung zur Beleuchtung umfassen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Die Förderprogramme sind noch nicht final festgelegt. Bezüglich der Technischen Hochschule OWL könnte das Förderprogramm "EFRE Forschungsinfrastrukturen" in Betracht kommen, bezüglich des Kreises Lippe und der Kreishandwerkerschaft Lippe-Paderborn evtl. das Förderprogramm GRW.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es liegt kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor (Eigenerklärung Ausschlussgründe).
Bei Bewerbungen einer juristischen Person oHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handels- od. Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Innenarchitekten haben.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärung nachweisen
a) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Innenarchitekt/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Innenarchitekt/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Innenarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
a) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Innenarchitekt/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Innenarchitekt/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Innenarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
b) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
b) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
c) Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewerber haben nachzuweisen, dass Sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen: Deckungssumme pro Versicherungsfall von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 300 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerber haben nachzuweisen, dass Sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen: Deckungssumme pro Versicherungsfall von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 300 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen Planung und Objektüberwachung von Innenräumen für die Nutzung durch Bildung bzw. Forschung,
2) Referenzen Planung von Innenräumen mit multifunktionaler Nutzung,
3) Anzahl beschäftigte Berufsträger.
Mindeststandards:
— Zu Ziffer 1. Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren (Abschluss ab 2014) mindestens in einer Referenz die Planung und Objektüberwachung bezüglich mindestens einer abgeschlossenen Planung von Innenräumen für die Nutzung durch Bildung bzw. Forschung, durchgeführt haben.
— Zu Ziffer 1. Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren (Abschluss ab 2014) mindestens in einer Referenz die Planung und Objektüberwachung bezüglich mindestens einer abgeschlossenen Planung von Innenräumen für die Nutzung durch Bildung bzw. Forschung, durchgeführt haben.
— zu Ziffer 2.: Kein zwingendes Eignungskriterium, fließt in die Wertung welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern mehr als 4 Bewerber formgültige Teilnahmeanträge abgegeben haben.
— zu Ziffer 3: Bewerber haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass sie über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2 Berufsträger (Innenarchitekten, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und fest angestellte Mitarbeiter) beschäftigt haben.
— zu Ziffer 3: Bewerber haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass sie über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2 Berufsträger (Innenarchitekten, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und fest angestellte Mitarbeiter) beschäftigt haben.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: s.o. III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Referenzenprojekte Innenräume für Bildung bzw. Forschung: 30 % (Mindestreferenz 6 Pkt, jede weitere Referenz je 6 Pkt, insges. max. 30 Punkte);
2) Referenzprojekte Innenräume mit multifunktionaler Nutzung: 30 % (keine Mindestanforderung; je Referenz 6 Pkt, insges. max. 30 Pkt.);
3) Anzahl der beschäftigten Berufsträger: 40 % (Mindestanzahl 2 Berufsträger = 20 Pkt., für jeden weiteren Berufsträger je 10 Pkt., insges. max. 40 Pkt.).
Sollte die Auswertung der Angebote ergeben, dass auf mehr als 4 Bewerber dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Eine ausführliche Erläuterung zu den vorgenannten Kriterien und zur Auswahl der Bewerber findet sich in den Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams – Darstellung Gestaltungsqualität und Kosteneffizienz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektleiter – Berufserfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 50 %
1) Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt;
2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben;
2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben;
3) Die hier benannten Auftraggeber beabsichtigen, eine gemeinsame Gesellschaft für die Planung und Errichtung des Gebäudes InnovationSpin zu gründen. Diese Gesellschaft wird Auftraggeber (AG) des Vertrages. Sollte die Gesellschaft bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens noch nicht gegründet sein, bleibt vorbehalten, alle Rechte und Pflichten aus dem abzuschließenden Objektplanungsvertrages auf einen Dritten, insbesondere eine noch zu gründende Projektgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu übertragen (Vertragsübernahme). Die Einzelheiten dazu einschließlich einer Zustimmung des künftigen Auftragnehmers zur Vertragsübernahme werden Gegenstand des Vertrages sein.
3) Die hier benannten Auftraggeber beabsichtigen, eine gemeinsame Gesellschaft für die Planung und Errichtung des Gebäudes InnovationSpin zu gründen. Diese Gesellschaft wird Auftraggeber (AG) des Vertrages. Sollte die Gesellschaft bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens noch nicht gegründet sein, bleibt vorbehalten, alle Rechte und Pflichten aus dem abzuschließenden Objektplanungsvertrages auf einen Dritten, insbesondere eine noch zu gründende Projektgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu übertragen (Vertragsübernahme). Die Einzelheiten dazu einschließlich einer Zustimmung des künftigen Auftragnehmers zur Vertragsübernahme werden Gegenstand des Vertrages sein.
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 108-263238 (2019-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSPIN Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI.
Eine Förderung des Projektes steht zunächst informell in Aussicht. Vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage wurde die Leistung Innenarchitektur ausgeschrieben.
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSPIN Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI.
Eine Förderung des Projektes steht zunächst informell in Aussicht. Vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage wurde die Leistung Innenarchitektur ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Lippe – Der Landrat
Eine Förderung des Projektes steht zunächst informell in Aussicht. Vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage wurde die Leistung Innenarchitektur ausgeschrieben.
Das InnovationSPIN Gebäude soll durch inhaltliche, organisatorische und technische Vernetzung von Partnern in OWL dafür sorgen, dass der Innovation Campus Lemgo und die ihn umschließende Region nachhaltig miteinander verschränkt werden. Dies wirdbereits im Gebäude durch die multifunktionale Nutzbarkeit erlebbar.
Das InnovationSPIN Gebäude soll durch inhaltliche, organisatorische und technische Vernetzung von Partnern in OWL dafür sorgen, dass der Innovation Campus Lemgo und die ihn umschließende Region nachhaltig miteinander verschränkt werden. Dies wirdbereits im Gebäude durch die multifunktionale Nutzbarkeit erlebbar.
2) Einhaltung der Kostenvorgabe: Standardmöbel rund 560 000 EUR netto, individuelle Sondermöbel/ Raumteiler rund 420 000 EUR netto, Beleuchtung rund 315 000 EUR netto;
3) Einhaltung der vorgegebenen Projektqualitäten – und quantitäten Ausgeschrieben wurden die Leistungen Innenarchitektur, die:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die§§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die§§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.