Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSpin Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI. Für die nächste Phase wird nun – vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage – die Leistung des Projektmanagements ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSpin Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI.
Für die nächste Phase wird nun – vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage – die Leistung des Projektmanagements ausgeschrieben.
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSpin Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI.
Für die nächste Phase wird nun – vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage – die Leistung des Projektmanagements ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-30 📅
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 084-200715
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
1) Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt;
2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben;
3) Die hier benannten Auftraggeber beabsichtigen, eine gemeinsame Gesellschaft für die Planung und Errichtung des Gebäudes InnovationSpin zu gründen. Diese Gesellschaft wird Auftraggeber (AG) des Projektmanagementvertrages.Sollte die Gesellschaft bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens noch nicht gegründet sein, bleibt vorbehalten, alle Rechte und Pflichten aus dem abzuschließenden Projektmanagementvertrag auf einen Dritten, insbesondere eine noch zu gründende Projektgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu übertragen (Vertragsübernahme). Die Einzelheiten dazu einschließlich einer Zustimmung des künftigen Auftragnehmers zur Vertragsübernahme werden Gegenstand des Projektmanagementvertrages sein.
1) Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt;
2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben;
3) Die hier benannten Auftraggeber beabsichtigen, eine gemeinsame Gesellschaft für die Planung und Errichtung des Gebäudes InnovationSpin zu gründen. Diese Gesellschaft wird Auftraggeber (AG) des Projektmanagementvertrages.Sollte die Gesellschaft bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens noch nicht gegründet sein, bleibt vorbehalten, alle Rechte und Pflichten aus dem abzuschließenden Projektmanagementvertrag auf einen Dritten, insbesondere eine noch zu gründende Projektgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu übertragen (Vertragsübernahme). Die Einzelheiten dazu einschließlich einer Zustimmung des künftigen Auftragnehmers zur Vertragsübernahme werden Gegenstand des Projektmanagementvertrages sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSpin Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI.
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSpin Gebäudes erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im wesentlichen Leistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI.
Für die nächste Phase wird nun – vorbehaltlich der noch abschließend zu erteilenden Förderzusage – die Leistung des Projektmanagements ausgeschrieben.
Das InnovationSPIN Gebäude soll durch inhaltliche, organisatorische und technische Vernetzung von Partnern in OWL dafür sorgen, dass der Innovation Campus Lemgo und die ihn umschließende Region nachhaltig miteinander verschränkt werden. Dies wirdbereits im Gebäude durch die multifunktionale Nutzbarkeit erlebbar.
Das InnovationSPIN Gebäude soll durch inhaltliche, organisatorische und technische Vernetzung von Partnern in OWL dafür sorgen, dass der Innovation Campus Lemgo und die ihn umschließende Region nachhaltig miteinander verschränkt werden. Dies wirdbereits im Gebäude durch die multifunktionale Nutzbarkeit erlebbar.
Die Ergebnisse der ersten Projektphase (im wesentlichen Planungsleistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI) sind die bindende Grundlage für alle Leistungen der in weiteren Vergabeverfahren zu beauftragenden Architekten, Projektmanager und verschiedenen Fachplaner. Das erarbeitete Grundkonzept ist bei der weiteren Planung anzuerkennen. Die planerische und gestalterische Umsetzung des Konzepts ist eine Voraussetzung für die Beauftragung.
Die Ergebnisse der ersten Projektphase (im wesentlichen Planungsleistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI) sind die bindende Grundlage für alle Leistungen der in weiteren Vergabeverfahren zu beauftragenden Architekten, Projektmanager und verschiedenen Fachplaner. Das erarbeitete Grundkonzept ist bei der weiteren Planung anzuerkennen. Die planerische und gestalterische Umsetzung des Konzepts ist eine Voraussetzung für die Beauftragung.
Aus den Vorgaben der Förderlinie resultiert folgende Priorisierung der Projektziele:
1. Einhaltung der Zeitvorgaben, insbesondere das Ende der Gesamtabwicklung / Abrechnung des Projektes bis zum 31.12.2022. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben ist für die Planung die Arbeitsmethodik SCRUM einzuhalten (z. B. wöchentlicher Sprint-Zyklus)
2. Einhaltung der Kostenvorgabe: Für die Errichtung des Gebäudes verbleiben nach Abzug der Nebenkosten KG 700 und der Kosten für die Ablösung von Stellplätzen anrechenbare Kosten KG 200-400 in Höhe von 22 662 775 EUR brutto – (19 044 349 EUR netto).
Die Nettosumme verteilt sich wie folgt: Rohbau / Dach: 6 665 522 EUR netto; TGA: 5 713 305 EUR netto; Ausbau: 6 665 522 EUR netto
3. Einhaltung der vorgegebenen Projektqualitäten – und quantitäten
Ausgeschrieben werden hier das Projektmanagement in Form der baulichen Projektleitung, der Projektsteuerung und Projektkoordination.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Die Förderprogramme sind noch nicht final festgelegt. Bezüglich der Technischen Hochschule OWL könnte das Förderprogramm "EFRE Forschungsinfrastrukturen" in Betracht kommen, bezüglich des Kreises Lippe und der Kreishandwerkerschaft Lippe-Paderborn evtl. das Förderprogramm GRW.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als Architekten / Bauingenieure haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewerber haben nachzuweisen, dass Sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen: Deckungssumme pro Versicherungsfall von mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerber haben nachzuweisen, dass Sie über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen: Deckungssumme pro Versicherungsfall von mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen Hochbauprojekt
2. Referenzen SCRUM.
3. Referenzen geförderte Bauprojekte
4.Referenzschreiben aktuelles Projekt
Mindeststandards:
Zu Ziffer 1. Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren (Abschluss ab 2014) mindestens in einer Referenz das Projektmanagement (mindestens Projektsteuerung) bezüglich mindestens eines abgeschlossenen Hochbauprojektes, das mit Baukosten laut Kostenfeststellung in Höhe von mind. 10 Mio. EUR netto errichtet worden ist, durchgeführt haben.
Zu Ziffer 1. Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren (Abschluss ab 2014) mindestens in einer Referenz das Projektmanagement (mindestens Projektsteuerung) bezüglich mindestens eines abgeschlossenen Hochbauprojektes, das mit Baukosten laut Kostenfeststellung in Höhe von mind. 10 Mio. EUR netto errichtet worden ist, durchgeführt haben.
Zu Ziffer 2. Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren (Abschluss ab 2014) mindestens in einer Referenz mindestens ein Bauprojekt mit der agilen Arbeitsmethodik „Scrum“ durchgeführt haben.
Zu Ziffer 3 und 4: Keine zwingenden Eignungskriterien, fließt in die Wertung ein, welche Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern mehr als 4 Bewerber formgültige Teilnahmeanträge abgegeben haben.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die als Projektleiter und als stellvertretender Projektleiter vorgesehenen Personen müssen ein Hochschulstudium im Bereich Bauwesen absolviert haben und mindestens über den Abschluss „Dipl.-Ing“. oder „Master“ verfügen und über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die als Projektleiter und als stellvertretender Projektleiter vorgesehenen Personen müssen ein Hochschulstudium im Bereich Bauwesen absolviert haben und mindestens über den Abschluss „Dipl.-Ing“. oder „Master“ verfügen und über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
4. Kundenzufriedenheit eines aktuellen Projektes anhand Referenzschreiben: (10 %)
Eine ausführliche Erläuterung zu den vorgenannten Kriterien und zur Auswahl der Bewerber findet sich in den Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-06-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams – Ausbildung Projektleiter und Stellvertreter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams – Berufserfahrung Projektleiter und Stellvertreter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das Projekt (Konzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzung der Arbeitsmethodik „Scrum“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Preis (Gewichtung): 15 %
1) Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt;
2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben;
2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben;
3) Die hier benannten Auftraggeber beabsichtigen, eine gemeinsame Gesellschaft für die Planung und Errichtung des Gebäudes InnovationSpin zu gründen. Diese Gesellschaft wird Auftraggeber (AG) des Projektmanagementvertrages.Sollte die Gesellschaft bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens noch nicht gegründet sein, bleibt vorbehalten, alle Rechte und Pflichten aus dem abzuschließenden Projektmanagementvertrag auf einen Dritten, insbesondere eine noch zu gründende Projektgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu übertragen (Vertragsübernahme). Die Einzelheiten dazu einschließlich einer Zustimmung des künftigen Auftragnehmers zur Vertragsübernahme werden Gegenstand des Projektmanagementvertrages sein.
3) Die hier benannten Auftraggeber beabsichtigen, eine gemeinsame Gesellschaft für die Planung und Errichtung des Gebäudes InnovationSpin zu gründen. Diese Gesellschaft wird Auftraggeber (AG) des Projektmanagementvertrages.Sollte die Gesellschaft bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens noch nicht gegründet sein, bleibt vorbehalten, alle Rechte und Pflichten aus dem abzuschließenden Projektmanagementvertrag auf einen Dritten, insbesondere eine noch zu gründende Projektgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu übertragen (Vertragsübernahme). Die Einzelheiten dazu einschließlich einer Zustimmung des künftigen Auftragnehmers zur Vertragsübernahme werden Gegenstand des Projektmanagementvertrages sein.
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die§§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die§§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 084-200715 (2019-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages sind in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSpin Gebäudes analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI erarbeitet worden. Für die nächste Projektphase ist nun unter anderem die Leistung des Projektmanagements ausgeschrieben worden.
Auf dem Innovation Campus Lemgo wollen die Kreishandwerkerschaft, die Technische Hochschule OWL und der Kreis Lippe ein Gebäude, den InnovationSPIN auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Lemgo errichten. Für die Einreichung eines Förderantrages sind in einer ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung des InnovationSpin Gebäudes analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI erarbeitet worden. Für die nächste Projektphase ist nun unter anderem die Leistung des Projektmanagements ausgeschrieben worden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 088 010 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Wie in der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen angegeben, ist eine gemeinsame Gesellschaft für die Planung und Errichtung des Gebäudes InnovationSpin gegründet worden, die InnovationSPIN Lemgo GmbH i. G.. Diese Gesellschaft ist Auftraggeber (AG) des Projektmanagementvertrages.
Wie in der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen angegeben, ist eine gemeinsame Gesellschaft für die Planung und Errichtung des Gebäudes InnovationSpin gegründet worden, die InnovationSPIN Lemgo GmbH i. G.. Diese Gesellschaft ist Auftraggeber (AG) des Projektmanagementvertrages.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das InnovationSPIN Gebäude soll durch inhaltliche, organisatorische und technische Vernetzung von Partnern in OWL dafür sorgen, dass der Innovation Campus Lemgo und die ihn umschließende Region nachhaltig miteinander verschränkt werden. Dies wird bereits im Gebäude durch die multifunktionale Nutzbarkeit erlebbar.
Das InnovationSPIN Gebäude soll durch inhaltliche, organisatorische und technische Vernetzung von Partnern in OWL dafür sorgen, dass der Innovation Campus Lemgo und die ihn umschließende Region nachhaltig miteinander verschränkt werden. Dies wird bereits im Gebäude durch die multifunktionale Nutzbarkeit erlebbar.
Ausgeschrieben wurde hier das Projektmanagement in Form der baulichen Projektleitung, der Projektsteuerung und Projektkoordination. Dabei ist das in der ersten Projektphase (im wesentlichen Planungsleistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI) erarbeitete Grundkonzept zu Grunde gelegt. Aus den Vorgaben der Förderlinie resultiert folgende Priorisierung der Projektziele:
Ausgeschrieben wurde hier das Projektmanagement in Form der baulichen Projektleitung, der Projektsteuerung und Projektkoordination. Dabei ist das in der ersten Projektphase (im wesentlichen Planungsleistungen analog der LPH 1 und 2, und Teile aus LPH 3 nach HOAI) erarbeitete Grundkonzept zu Grunde gelegt. Aus den Vorgaben der Förderlinie resultiert folgende Priorisierung der Projektziele:
1) Einhaltung der Zeitvorgaben, insbesondere das Ende der Gesamtabwicklung/Abrechnung des Projektes bis zum 31.12.2022. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben ist für die Planung die Arbeitsmethodik SCRUM einzuhalten (z. B. wöchentlicher Sprint-Zyklus)
2) Einhaltung der Kostenvorgabe: Für die Errichtung des Gebäudes verbleiben nach Abzug der Nebenkosten KG 700 und der Kosten für die Ablösung von Stellplätzen anrechenbare Kosten KG 200-400 in Höhe von 22 662 775 EUR brutto – (19 044 349 EUR netto).
Die Nettosumme verteilt sich wie folgt: Rohbau/Dach: 6 665 522 EUR netto; TGA: 5 713 305 EUR netto; Ausbau: 6 665 522 EUR netto
3) Einhaltung der vorgegebenen Projektqualitäten – und quantitäten
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams - Ausbildung Projektleiter und Stellvertreter
Qualifikation des Projektteams - Berufserfahrung Projektleiter und Stellvertreter
Umsetzung der Arbeitsmethodik „SCRUM"
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-16 📅
Name: Schwörer Ingenieure GmbH
Postanschrift: Am Edelmann 14
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland 🇩🇪 Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 088 010 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.