Beschreibung der Beschaffung
Der AG vergibt die Generalplanerleistungen (Objektplanung, TGA-Planung AGr 1-8, Freianlagenplanung) gemäß §§ 34, 39 und 53 HOAI für den Neubau des CISPA 1. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Für die Objektplanungsleistungen ist von Honorarzone IV auszugehen. Für die Freianlagenplanung ist von Honorarzone III auszugehen. Für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ist für die einzelnen Anlagengruppen von folgenden Honorarzonen auszugehen:
— Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: HZ II,
— Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen: HZ II,
— Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen: HZ II,
— Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: HZ II,
— Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen: HZ III,
— Anlagengruppe 6 Förderanlagen: HZ II,
— Anlagengruppe 7 nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen: HZ III,
— Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation: HZ III.
Es erfolgt eine optional stufenweise Beauftragung ab Leistungsphase 5. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Beauftragt als Teil der Generalplanerleistung wird ferner die Brandschutzplanung, die eng mit den technischen Anforderungen verbunden ist sowie die Planung der Infrastruktur (Kostengruppe 230 ist planerisch mit abzudecken) und Teile der Kostengruppe 600.
Für die Brandschutzplanung ist vom Leistungsbild nach LPH 1-5 der AHO-Schriftenreihe Heft 17 (2015) Brandschutz auszugehen.
Die mitzuplanenden Teile der Kostengruppe 600 werden im Rahmen der Angebotsabfrage in den anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 300 enthalten sein.
Die infrastrukturelle Planung (Kostengruppe 230) wird zu einem späteren Zeitpunkt näher bestimmt, da diese entwurfsabhängig ist.
In Anwendung des § 77 (2) VgV werden skizzenhafte Ideenvorschläge gegen Honorierung im Rahmen der Zuschlagsphase verlangt.
Denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase ausgewählt und zur Erarbeitung einer skizzenhaften Konzeptidee und Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert werden, werden entsprechende Informationen zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen (u. a. Aufgabenstellung und Ergänzungstext zur EU-Bekanntmachung) keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Die geschätzte Gesamtinvestitionssumme beträgt 29 Mio. EUR netto (grobe Schätzung) inkl. der Kosten für die Freianlagen.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben bzw. ausgeschrieben.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag oder Teilen des Auftrages sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.