Das Grundstück wird im Norden von der Gartenstraße, im Osten von An der Hafenbahn und im Süden und Westen von der Straße Großer Diebsteig eingegrenzt. Es liegt im Stadtteil Frankenvorstadt und ist Bestandteil des Sanierungsgebietes „Altstadtinsel“. Die Schulstiftung plant einen Neubau der zzt. in einem gemeinsamen Gebäude untergebrachten Gebäudeteile des Hortes und des Jugendklubs. Das momentan genutzte Gebäude soll – so technologisch machbar – im Anschluss an den Neubau zurückgebaut werden. Derzeit lie-gen keine Planungsunterlagen vor. Die Bearbeitung der LPH 1-3 ist für 2020 vorgesehen. Die Umsetzung ist für 2022 geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, vertreten durch die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH”
Postanschrift: Fährstr. 22
Postort: Stralsund
Postleitzahl: 18439
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Telefon: +49 3831 / 4794-25📞
E-Mail: k.held@ses-stralsund.de📧
Fax: +49 3831 / 4794-20 📠
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
URL: http://www.ses-stralsund.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E68278251🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E68278251🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Schulstiftung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Jona-Hort und Jugendklub
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Das Grundstück wird im Norden von der Gartenstraße, im Osten von An der Hafenbahn und im Süden und Westen von der Straße Großer Diebsteig eingegrenzt. Es...”
Kurze Beschreibung
Das Grundstück wird im Norden von der Gartenstraße, im Osten von An der Hafenbahn und im Süden und Westen von der Straße Großer Diebsteig eingegrenzt. Es liegt im Stadtteil Frankenvorstadt und ist Bestandteil des Sanierungsgebietes „Altstadtinsel“. Die Schulstiftung plant einen Neubau der zzt. in einem gemeinsamen Gebäude untergebrachten Gebäudeteile des Hortes und des Jugendklubs. Das momentan genutzte Gebäude soll – so technologisch machbar – im Anschluss an den Neubau zurückgebaut werden. Derzeit lie-gen keine Planungsunterlagen vor. Die Bearbeitung der LPH 1-3 ist für 2020 vorgesehen. Die Umsetzung ist für 2022 geplant.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 320 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Stralsund
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung umfasst den Planungsbestandteil Gebäudeplanung – Gebäudeplanung nach HOAI 2013 Teil 3 Objektplanung Gebäude und Innenräume,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst den Planungsbestandteil Gebäudeplanung – Gebäudeplanung nach HOAI 2013 Teil 3 Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI.
Es ist eine Beauftragung der Leistungsphase 1-3 beabsichtigt mit einer Option zur stufenweisen Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4-9.
Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderlichen Grundleistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Aufgabenverständnis/Vorstellung zur Lösung der konkreten Aufgabe/zeitliche Entwicklung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation Projektteam/Struktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck/Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Preis (Gewichtung): 25
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 320 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Es ist geplant Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahme einzusetzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Bauvorlageberechtigung, Eintragungsnachweise mit Eingangsnummer im Berufsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Bauvorlageberechtigung, Eintragungsnachweise mit Eingangsnummer im Berufsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes und andere Bedingungen gemäß Teilnahmeantrag.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Natürliche und juristische Personen, die gemäß Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (M-V) zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Natürliche und juristische Personen, die gemäß Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (M-V) zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind oder in die von der Ingenieurkammergeführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen sind (Paragr. 65 LBauO M-V); Eintragungen anderer Bundesländer bzw. gleichwertige Unterlagen des Herkunftslandes. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Die für die Dienstleistung verantwortliche Person muss bauvorlageberechtigt nach Paragr. 65 LBauO M-V sein.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-22
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: http://www.wm.mv-regierung.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 235-576182 (2019-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 312285.24 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung umfasst den Planungsbestandteil Gebäudeplanung
— Gebäudeplanung nach HOAI 2013 Teil 3 Objektplanung Gebäude und Innenräume,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst den Planungsbestandteil Gebäudeplanung
— Gebäudeplanung nach HOAI 2013 Teil 3 Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI.
Es ist eine Beauftragung der Leistungsphase 1-3 beabsichtigt mit einer Option zur stufenweisen Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4-9.
Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderlichen Grundleistungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 235-576182
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Architektenvertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Buttler Architekten GmbH
Postanschrift: Buchbinderstraße 2
Postort: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 312285.24 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1 Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 107-259921 (2020-06-02)