Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Darstellung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) jahresdurchschnittlich beschäftigten fest angestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte), mit Angabe der Berufserfahrung für Fachplanung Tragwerksplanung und mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung.
Im Falle der Einschaltung von Nachunternehmern dürfen nur die Mitarbeiter der Nachunternehmer angegeben werden, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
2) Darstellung und namentliche Benennung der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Folgende Angaben sind zu tätigen:
Name, Akademischer Grad/Titel, Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude insgesamt und in der Position, in der die Person bei dem hier zu vergebenden Auftrag eingesetzt werden soll; Bearbeitung eines der benannten Referenzprojekte in der Position, in der die Person bei dem hier zu vergebenden Auftrag eingesetzt werden soll.
Nachweise der fachlichen Qualifikation dieser Personen gem. § 46 Abs. 3 VgV sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Für den Bauleiter muss eine Erfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich der Bauleitung nachgewiesen werden.
3) Darstellung, welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen, § 47 VgV.
4) Vergleichbare Referenzprojekte mit den Angaben gem. Ziffer II. 2.9. Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A3-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei Betreiber bzw. Bauherr einzuholen. Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners sind anzugeben. Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (incl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte sollen folgende Unterangaben vollständig gemacht werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort,
— Angabe von Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer),
— bei Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers),
— Datum des Beginns der Leistungen und des Abschlusses von Leistungsphase 8 im Sinne von § 34 HOAI 2013,
— Projektkosten (KGR 300 und 400 nach DIN 276-1:2008-12) netto,
— Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne von § 34 Abs. 1 HOAI 2013),
— Schwierigkeitsgrad (Honorarzone im Sinne von § 5 Abs. 1 HOAI 2013),
— Art der Baumaßnahme (Neubau-, Wiederaufbau-, Umbau-/Modernisierungsmaßnahme und/oder Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme im Sinne von § 2 Abs. 1 – 6, 8 und 9 HOAI 2013).
Referenzen, deren Bauleistungen vor mehr als 8 Jahren abgeschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt.
Hinweis: Fehlen vorgenannte Angaben vollständig oder teilweise, so führt dies zur Nichtwertung der jeweiligen Referenz.
Allgemeiner Hinweis zu III. 1.1), III. 1.2), III. 1.3):
Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache (oder bei Nachweisen in anderer Sprache mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: werden für wesentliche Hauptleistungen Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen, d.h. es sind für jeden Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag die in III. 1) genannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls einzureichen.
Mögliche geforderte Mindeststandards:
— Berufserfahrung: Mindestens 5 Jahre.