Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) oder falls schon vorhanden (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Anzahl der Mitarbeiter muss sich auf dieselben Jahre beziehen, wie der angegebene Gesamtumsatz. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im
Teilnahmeantragaufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des PL und des stv. PL. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV. Die Person des PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist,die Berufsbezeichnung Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Versorgungstechnik oder Maschinenentechnik (o. vgl.) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stv. PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Versorgungstechnik oder Maschinenetechnik (o. vgl.) oder staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Versorgungstechnik oder Maschienentechnik o. vgl.) gem. §75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ing.“ oder„staatl. geprüfter Techniker“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationennachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild HLS-Planung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild HLS-Planung.
d) Angabe von mindestens 2 Referenzen gem § 75 Abs. 5 VgV. (1 Büroreferenz und 1 Projektleiterreferenz)
Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009 – 1.1.2019 liegen, LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Projektlaufzeit,
— Gesamtvolumen (KG 400, ALG 1,2,3,8)
— Beuftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
— ALG,
— Neubau,
— 4 Funktionsbereiche,
— Einhaltung Kosten- und Terminrahmen.
Zusatzpunkte:
Zusammenarbeit mit einem öffentl. AG bzw. einschlägigen Vergaberichtlinien,
Sonstiges:
— Projektdarst. des Referenzprojekts auf höchstens 2 DIN A4-Seiten oder eine DIN A3-Seiten, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.