Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) oder falls schon vorhanden (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Anzahl der Mitarbeiter muss sich auf dieselben Jahre beziehen, wie der angegebene Gesamtumsatz. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im
Teilnahmeantragaufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des PL und des stv. PL. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV. Die Person des PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist,die Berufsbezeichnung Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Elektrotechnik (o. vgl.) oder staatl. geprüft. Techniker (Fachrichtung Elektrotechnik) (o. vgl.) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stv. PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Elektrotechnik (o. vgl.) oder staatl. geprüft. Techniker (Fachrichtung Elektrotechnik) (o. vgl.) oder Meister (Fachrichtung Elektrotechnik) (o. vgl.) gem. §75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen
Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ing.“ oder „staatl. geprüfter Techniker“ oder „Meister“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationennachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild Elektroplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für denstellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Elektroplanung.
d) Angabe von mindestens 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. (1 Büroreferenz und 1 Projektleiterreferenz)
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009 – 1.1.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Projektlaufzeit,
— Gesamtvolumen brutto (KG 400, ALG 4, 5, 6),
— Beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
— Beauftragte Anlagengruppen,
— Neubau,
— Funktionsbereiche,
— Einhaltung Kosten- und Terminrahmen,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Zusammenarbeit mit öffentl. AG/einschläg. Vergaberichlinien
Sonstiges:
— Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern überdie Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge derReferenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiterenWertung ausgeschlossen.