Aufgrund der natürlichen Hanglage ist zum Baugrubenverbau eine überschnittene Bohrpfahlwand im verrohrten Bohrverfahren erforderlich, die später als Sichtmauer erhalten bleibt und bepflanzt werden soll. Die Bohrpfahlwand hat laut Vorstatik unterschiedliche Längen, die von der Sichtfläche abhängig sind. Dort wo die Mauer 6- 7 m aus dem Boden schaut sind 2 Ankerlagen erforderlich, bei geringerer Sichtfläche wird nur ein Anker benötigt. Als Abschluss wird ein Bohrpfahlbalken betoniert, auf dem später das Geländer/Absturzsicherung aufgebracht wird. Zur Gründung des Gebäudes liegen vom Statiker die anliegenden Lasten vor. Aufgrund des Bodengutachtens, welches ebenfalls beiliegt, sind zur Gründung ebenfalls Pfahlgründungen im verrohrten Verfahren erforderlich. Des Weiteren ist im Leistungsumfang der Aushub und Einbau des Frostschutzkieses bis UK Bodenplatte enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bohrungen
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der natürlichen Hanglage ist zum Baugrubenverbau eine überschnittene Bohrpfahlwand im verrohrten Bohrverfahren erforderlich, die später als Sichtmauer erhalten bleibt und bepflanzt werden soll. Die Bohrpfahlwand hat laut Vorstatik unterschiedliche Längen, die von der Sichtfläche abhängig sind. Dort wo die Mauer 6- 7 m aus dem Boden schaut sind 2 Ankerlagen erforderlich, bei geringerer Sichtfläche wird nur ein Anker benötigt. Als Abschluss wird ein Bohrpfahlbalken betoniert, auf dem später das Geländer/Absturzsicherung aufgebracht wird.
Zur Gründung des Gebäudes liegen vom Statiker die anliegenden Lasten vor. Aufgrund des Bodengutachtens, welches ebenfalls beiliegt, sind zur Gründung ebenfalls Pfahlgründungen im verrohrten Verfahren erforderlich.
Des Weiteren ist im Leistungsumfang der Aushub und Einbau des Frostschutzkieses bis UK Bodenplatte enthalten.
Aufgrund der natürlichen Hanglage ist zum Baugrubenverbau eine überschnittene Bohrpfahlwand im verrohrten Bohrverfahren erforderlich, die später als Sichtmauer erhalten bleibt und bepflanzt werden soll. Die Bohrpfahlwand hat laut Vorstatik unterschiedliche Längen, die von der Sichtfläche abhängig sind. Dort wo die Mauer 6- 7 m aus dem Boden schaut sind 2 Ankerlagen erforderlich, bei geringerer Sichtfläche wird nur ein Anker benötigt. Als Abschluss wird ein Bohrpfahlbalken betoniert, auf dem später das Geländer/Absturzsicherung aufgebracht wird.
Zur Gründung des Gebäudes liegen vom Statiker die anliegenden Lasten vor. Aufgrund des Bodengutachtens, welches ebenfalls beiliegt, sind zur Gründung ebenfalls Pfahlgründungen im verrohrten Verfahren erforderlich.
Des Weiteren ist im Leistungsumfang der Aushub und Einbau des Frostschutzkieses bis UK Bodenplatte enthalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bohrungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bohrungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mühldorf a. Inn
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-21 📅
Datum des Beginns: 2020-01-13 📅
Datum des Endes: 2020-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 225-550906
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 152-374016
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
Der avisierte Ausführungsbeginn ist dem Unternehmer freigestellt, das Ausführungsende für den 29.5.2020 ist verbindlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der natürlichen Hanglage ist zum Baugrubenverbau eine überschnittene Bohrpfahlwand im verrohrten Bohrverfahren erforderlich, die später als Sichtmauer erhalten bleibt und bepflanzt werden soll. Die Bohrpfahlwand hat laut Vorstatik unterschiedliche Längen, die von der Sichtfläche abhängig sind. Dort wo die Mauer 6- 7 m aus dem Boden schaut sind 2 Ankerlagen erforderlich, bei geringerer Sichtfläche wird nur ein Anker benötigt. Als Abschluss wird ein Bohrpfahlbalken betoniert, auf dem später das Geländer/Absturzsicherung aufgebracht wird.
Aufgrund der natürlichen Hanglage ist zum Baugrubenverbau eine überschnittene Bohrpfahlwand im verrohrten Bohrverfahren erforderlich, die später als Sichtmauer erhalten bleibt und bepflanzt werden soll. Die Bohrpfahlwand hat laut Vorstatik unterschiedliche Längen, die von der Sichtfläche abhängig sind. Dort wo die Mauer 6- 7 m aus dem Boden schaut sind 2 Ankerlagen erforderlich, bei geringerer Sichtfläche wird nur ein Anker benötigt. Als Abschluss wird ein Bohrpfahlbalken betoniert, auf dem später das Geländer/Absturzsicherung aufgebracht wird.
Zur Gründung des Gebäudes liegen vom Statiker die anliegenden Lasten vor. Aufgrund des Bodengutachtens, welches ebenfalls beiliegt, sind zur Gründung ebenfalls Pfahlgründungen im verrohrten Verfahren erforderlich.
Des Weiteren ist im Leistungsumfang der Aushub und Einbau des Frostschutzkieses bis UK Bodenplatte enthalten.
— 1 774,00 lfm Bordpfahlwand herstellen, überschnitten, verrohrt gebohrt, Durchmesser 0,75 m, Tiefe von 9-15 m,
— 112 St. Dauerverpressanker herstellen, gespannt,
— 160 St. Pfahlköpfe abarbeiten,
— 50,00 m
— 72,00 t Bewährungsstahl liefern und einbauen.
Bohrpfahlgründung:
— 13 260,00 m
— 1 600,00 lfm Pfahlgründung herstellen, verrohrt gebohrt, Durchmesser 0,88 m, Tiefe von 8-18,m
— 115 St. Pfahlköpfe abarbeiten,
— 880,00 m
— 190,00 t Bewährungsstahl liefern und einbauen.
Standsicherheitsnachweis:
Dieser ist unmittelbar nach der Zuschlagserteilung zu beauftragen, da er vom Prüfstatiker freigegeben werden muss. Erst danach können die Bauarbeiten aufgenommen werden.
Der avisierte Ausführungsbeginn ist dem Unternehmer freigestellt, das Ausführungsende für den 29.5.2020 ist verbindlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gars a. Inn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zum Nachweis dessen hat der Bieter mit dem Angebot folgendes abzugeben:
— Eigenerklärung gem. Formblatt 124 oder
— Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ steht mit den Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen,
— sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Ein Nachfordern fehlender Preisangaben ist gem. § 16a Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Färberstraße 1/84453 Mühldorf a. Inn Raum F05
Zur Angebotseröffnung sind gem. §14 EU Abs. 1 EU VOB/A nur Vertreter des AG zulässig.
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung in einem EU-weiten offenen Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen wird nach § 14 EU VOB/A in einem Öffnungstermin durchgeführt, bei dem Bieter nicht zugelassen sind.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage erfolgt eine angemessene Fristsetzung. Mit einer Nachforderung der Unterlagen ist im Zeitraum 20.12.2019 – 30.12.2019 zu rechnen.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage erfolgt eine angemessene Fristsetzung. Mit einer Nachforderung der Unterlagen ist im Zeitraum 20.12.2019 – 30.12.2019 zu rechnen.
Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform oder per E-mail oder per Fax erfolgt nicht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jeder Wirtschaftsteilnehmer, der ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Wirtschaftsteilnehmer durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jeder Wirtschaftsteilnehmer, der ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Wirtschaftsteilnehmer durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Zur Unzulässigkeit eines Antrages auf Nachprüfung wird auf § 160 GWB verwiesen.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer Südbayern einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland, hat einen Empfangsbevollmächtigten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu benennen.
Anträge auf Nachprüfung von Vergabeverfahren, die unter die BayNpV fallen, sind an folgende Adresse zu richten:
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Telefon +49 89 2176-2411, Telefax +49 89 2176-2847
Kosten:
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz erhoben. Die Kosten (Gebühren und Auslagen) hat derjenige Beteiligte zu tragen, der im Verfahren unterliegt. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 2 500 EUR und 50 000 EUR. In Einzelfällen kann die Gebühr bis auf ein Zehntel ermäßigt oder bis auf 100 000 EUR erhöht werden (§ 182 GWB). Gemäß § 16 des Verwaltungskostengesetzes wird die Bearbeitung eines Antrags im Regelfall von einem Kostenvorschuss in Höhe der gesetzlichen Mindestgebühr von 2.500 Euro abhängig gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz erhoben. Die Kosten (Gebühren und Auslagen) hat derjenige Beteiligte zu tragen, der im Verfahren unterliegt. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 2 500 EUR und 50 000 EUR. In Einzelfällen kann die Gebühr bis auf ein Zehntel ermäßigt oder bis auf 100 000 EUR erhöht werden (§ 182 GWB). Gemäß § 16 des Verwaltungskostengesetzes wird die Bearbeitung eines Antrags im Regelfall von einem Kostenvorschuss in Höhe der gesetzlichen Mindestgebühr von 2.500 Euro abhängig gemacht werden.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Siehe 4.4.1
Quelle: OJS 2019/S 225-550906 (2019-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ingenieur- und Hochbauarbeiten📦
— 1 600,00 lfm Pfahlgründung herstellen, verrohrt gebohrt, Durchmesser 0,88 m, Tiefe von 8-18 m,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-27 📅
Name: Wadle Bauunternehmung GmbH
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Straße 8
Postort: Essenbach/Altheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 870393980📞
E-Mail: wadle.altheim@wadle.de📧
Land: Landshut, Landkreis
🏙️
Internetadresse: https://www.wadle.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz erhoben. Die Kosten (Gebühren und Auslagen) hat derjenige Beteiligte zu tragen, der im Verfahren unterliegt. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 2 500 EUR und 50 000 EUR. In Einzelfällen kann die Gebühr bis auf ein Zehntel ermäßigt oder bis auf 100 000 EUR erhöht werden (§ 182 GWB). Gemäß § 16 des Verwaltungskostengesetzes wird die Bearbeitung eines Antrags im Regelfall von einem Kostenvorschuss in Höhe der gesetzlichen Mindestgebühr von 2 500 EUR abhängig gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz erhoben. Die Kosten (Gebühren und Auslagen) hat derjenige Beteiligte zu tragen, der im Verfahren unterliegt. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 2 500 EUR und 50 000 EUR. In Einzelfällen kann die Gebühr bis auf ein Zehntel ermäßigt oder bis auf 100 000 EUR erhöht werden (§ 182 GWB). Gemäß § 16 des Verwaltungskostengesetzes wird die Bearbeitung eines Antrags im Regelfall von einem Kostenvorschuss in Höhe der gesetzlichen Mindestgebühr von 2 500 EUR abhängig gemacht werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe 4.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 042-098323 (2020-02-26)